Eigenbedarfkündigugn Widerspruch durch mieter

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484262-77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenbedarfkündigugn Widerspruch durch mieter

Hallo,

es wurde eine eigenbedarfkündigung ausgesprochen an den mieter eines 2 familienhauses.Dieser hat nun nach 2 wochen widersprochen und fordert die nebenkostenabrechnung der letzten 3 jahre ein,welche nicht gemacht wurde.Zudem widerspricht er der kündigung da, es erstens nicht möglich sei für aufgrund einer maroden treppe die wohnung ohne gefahr zu räumen.Zudem wirft er dem vermieter vor, hausfriedensbruchbegangen zu haben, mahnungen über mietzahlungen nicht ordnungsgemäß gesetzt zu haben und er wirft ihm vor ihn als lästigen mieter loswerden zu wollen, da es im EG ebenfalls eine mieterin gibt, die erst kürzlich eingezogen ist und die man ja kündigen könnte.Die wohnung unten ist aber wesentlich größer als die obige.

Wie kann man nun damit umgehen?Ist dieser widerspruch rechtens?Was sollte der vermieter nun tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Ist dieser widerspruch rechtens?


Nein

Zitat:
Was sollte der vermieter nun tun?


Zunächst einmal sicherstellen, dass die Kündigung überhaupt wirksam ist.

Allerdings wird dem Vermieter wohl sowieso nichts anderes übrig bleiben, als zu einem Anwalt zu gehen und Räumungsklage zu erheben.

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#2
 Von 
fb484262-77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Inwiefern ist der Widerspruch nicht gerechtfertigt?Der mieter hat nun die abrechnung der letzten 3 jahre eingefordert und droht mit der rückzahlung der nebenkosten.Darf er das ?Die nebenkosten wurden auf grundlage der Nutzfläche berechnet.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von fb484262-77):
Die nebenkosten wurden auf grundlage der Nutzfläche berechnet.

Und das ist außer bei Wärme und Warmwasser korrekt. Wie sollten denn deiner Meinung nach die Betriebskosten abgerechnet werden? Sicherlich ist das auch so im Mietvertrag vereinbart, oder?

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#4
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn die Nebenkosten korrekt - Jahr für Jahr abgerechnet sind, dann muss der Mieter belegen wo die Fehler sind.
An sonsten gibt es die Ausschlussfrist, nach der der VM das vorvorige Jahr nicht mehr abrechnen kann zu seinen Gunsten.
Sehr wohl kann der Mieter dies verlangen.
Die Frist ist abgelaufen wenn der VM das vergangene Jahr abrechnen kann - die des Jahres davor nicht abgerechnet hatte.

Eigenbedarf muss man begründen - und das muss stimmen. Man muss angeben - die Kündig frist. Wer einziehen soll. Das keine andere Wohnung für den Verwandten in Frage kommt.
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-ausschlussfrist/

Signatur:

Ich erteile keine Rechtsberatung und Sicherheit gibt´s nur bei Gericht - nach dem Urteil. Alle Mens

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Nun vermischt doch nicht unterschiedliche Dinge. Es gibt eine Eigenbedarfskündigung und einen Widerspruch dagegen. Das hat überhaupt nichts zu tun mit Nebenkostenabrechnungen.

Wenn die Eigenbedarfskündigung an sich wirksam ist, dann muss man sich den Widerspruch anschauen. Die EG-Wohnung ist da meiner Meinung nach nicht relevant, denn die ist aktuell ja nicht frei. Der Punkt könnte maximal bei der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen, wenn sich daraus ein Rechtsmissbrauch des Vermieters ableiten ließe. Das erscheint mir doch sehr schwierig und hat wiederum nichts mit dem Widerspruch zu tun.

Die marode Treppe könnte vielleicht einen Widerspruch rechtfertigen. Aber dazu ist wenig zu sagen, wenn man den Zustand der Treppe und die Alternativen (und deren Kosten) nicht kennt. Wenn die Treppe wirklich nicht sicher ist, so müsste man über ein Fenster räumen und das muss auch erstmal möglich sein. Von daher sehe ich hier einen Ansatz für einen berechtigten Widerspruch, aber so wirklich mag ich nicht daran glauben, dass dieser funktioniert.

Von der Kündigung unabhängig sind die Nebenkostenabrechnungen und der Streit um Mietzahlungen. Daher würde ich empfehlen, dass nicht miteinander zu vermischen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb484262-77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Im mietvertrag stand nun, dass die Nebenkosten über die Ista abgerechnet werden müssen, bzw ein Verbrauchsnachweis vorhanden sein muss.Dieser wurde dummerweise von meinen eltern, den vermietern, nicht gemacht.Dies wurde nun ab nachgeholt.Laut dem anwaltsschreiben des Mieters, fordert dieser nun die Nebenkosten der letzten 3 jahre ein, was mehrere Tausend € sind.Es wurde eine Frist bis Mitte juni gesetzt, die Nebenkostenabrechnung der letzten 3 jahre vorzulegen, dies geschah.bis jetzt allerdings keine antwort bekommen.Der Vermieter, ist zudem in eine Betrusgverfahren verwickelt, und ist nun diesen monat auch 2 monatsmieten in Verzug, womit ja auch nun eine fristlose kündigung genehmigt wäre.Die Treppe, besitzt den gleichen zustand wie beim einzug von vor 3 jahren, zudem wurde meine eltern vorgeworfen, Dinge aus dem haushalt des mieters entwendet zu haben, da diese einen zweitschlüssel besitzen.Zudem wurde bei dem widerspruch der eigenbedarfskündigung, angegeben das ja das EG vorzuziehen ist, da der mieter dort erst seit 1 jahr wohnt.Die nutzfläche ist im EG aber viel größer.Es wurde weiter im SChreiben argumentiert, das man ja den unliebsamen mieter durch die eigenbedarfskündigung loswerden wolle, da die miezahlungen über jahre unregelmäßig , gar nicht oder nur mit abmahnungen geschahen.Meine eltern sind ratlos, was können sie jetzt tun?Wenn sie ihm nun fristlos kündigen, haben sie angst das er mit noch mehr mängeln kommt, oder wirklich auf die rückzahlung der nebenkosten von 3 jahren besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Deine Eltern sollten die Sache einem Anwalt übergeben.

Außerdem sollten sie sich durch den Mieter oder dessen Anwalt nicht einschüchtern lassen.

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