Eigenbedarfkündigung und Krankheit

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
KeksOnkel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfkündigung und Krankheit

Guten Tag,
Wir haben in der Familie gerade einen sehr schwierigen Fall.
Eine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf ist eingegangen auf Ende Januar 2023. Nach langer Suche wurde eine Wohnung gefunden. Allerdings ist der Betroffene Mann schwer Lungenkrank (COPD) und seine Frau ebenfalls wegen Krankheit zuhause. Die jetzige Wohnung ist hochparterre, die neue im 2. OG, da einfach nichts anderes erfunden wurde, sollte dies in Kauf genommen werden.
Der neue Mietvertrag sollte nächste Woche unterschrieben werden.
Jetzt hat sich der Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert und er liegt im künstlichen Koma und kämpft ums Überleben.
Kann man die beiden in der Situation zum Auszug zwingen?
Unter den neuen Voraussetzungen, kann sie alleine die Wohnung nicht bezahlen und wenn er es schafft, dann kann er die neue Wohnung wegen dem 2. Stock nicht mehr verlassen. Der aktuelle Vermieter hätte auch noch andere Wohnungen für seine Enkelin, die ihr allerdings nicht gefallen...
Wir sind in dieser schlimmen Situation über jeden Rat dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von KeksOnkel):
Kann man die beiden in der Situation zum Auszug zwingen?
Nein. Da gibt es jetzt ganz andere mietrechtliche Möglichkeiten.
Zitat (von KeksOnkel):
Eine Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf ist eingegangen
Hat man denn vor längerer Zeit diese Kündigung mal prüfen lassen? Ob sie überhaupt rechtskonform ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4616 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von KeksOnkel):
Jetzt hat sich der Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert und er liegt im künstlichen Koma und kämpft ums Überleben. Kann man die beiden in der Situation zum Auszug zwingen?


Nun er wird ja nicht (hoffentlich) in diesem Zustand bleiben. So schnell geht das mit dem Rauswurf auch nicht, evtl. nehmt ihr mal Kontakt mit den Eigentümern auf.

Zitat (von KeksOnkel):
Unter den neuen Voraussetzungen, kann sie alleine die Wohnung nicht bezahlen und wenn er es schafft, dann kann er die neue Wohnung wegen dem 2. Stock nicht mehr verlassen.


Dann sollte sie sich evtl. um einen Platz in einem Pflegeheim bemühen, dort gibt es auch betreute Wohnungen. Wie möchte sie denn die jetzige Wohnung bezahlen?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wichtig ist, jetzt nicht die Fristen zu versäumen! Es ist dringender Handlungsbedarf.

Es gibt die Möglichkeit, einer eigentlich berechtigten Kündigung wegen besonderer Härte zu widersprechen. In der Regel geht das aber nur bis maximal 2 Monate vor Mietende, siehe § 574b BGB. Bis Mittwoch (also übermorgen) zu den üblichen Postzeiten sollte der aktuell handlungsfähige Mieter gegenüber dem Vermieter diesen Widerspruch schriftlich mitteilen, siehe ebenfalls § 574b BGB. Eine Begründung dazu ist erst auf Verlangen des Vermieters zu liefern. Aber ein "Ich widerspreche der Kündigung wegen besonderer Härte" sollte mindestens schriftlich und unterschrieben am Mittwoch beim Vermieter sein. Dazu die Information, dass der Mann aktuell im Koma liegt und daher von seiner Frau vertreten wird.

So würde ich das zumindest empfehlen. Eigentlich wäre es besser, erst einen Anwalt aufzusuchen. Aber das wird zeitlich nicht mehr klappen. Wie gesagt, es ist dringend. Wenn das Schreiben zu spät beim Vermieter eingeht, dann kann der Vermieter alleine wegen der Verspätung den Widerspruch ablehnen. Dann ist zwar noch nicht alles vorbei. Aber dann gibt es eine gute Option weniger.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120299 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von KeksOnkel):
und er liegt im künstlichen Koma und kämpft ums Überleben.

Was er vermutlich nicht in der Wohnung macht?



Zitat (von KeksOnkel):
Kann man die beiden in der Situation zum Auszug zwingen?

Ja, durchaus.



Zitat (von KeksOnkel):
Unter den neuen Voraussetzungen, kann sie alleine die Wohnung nicht bezahlen

Dann hat sich ein Verbleib dort eh erledigt.



Zitat (von KeksOnkel):
dann kann er die neue Wohnung wegen dem 2. Stock nicht mehr verlassen.

Zum einen ist das unglaubwürdig, zum anderen betrifft das Problem auch tausende Andere Bewohner von Wohnungen.

Nach § 574 BGB liegt dann ein Härtefall vor, wenn der Umzug in eine neue Wohnung für den Mieter unzumutbar ist, diese Unzumutbarkeit hat durchaus hohe Hürden die ich hier nicht gerissen sehe.



Zitat (von cauchy):
So würde ich das zumindest empfehlen.

Dem schließe ich mich an, keine Fristen versäumen, jeden Strohhalm nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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