Im Mietvertrag wird vereinbart, dass das Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarf gekündigt wird.
Nun gilt es auch als Kündigung wegen Eigenbedarf,
wenn der VM das Grundstück zwecks Bebauung das Mietverhältnis kündigt (ob Selbstbebauung oder durch Nachfolger (Grundstückskäufer) ?
Eigenbedarfskündigdung ?
1. Januar 2012
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Frage vom 1. Januar 2012 | 19:57
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Eigenbedarfskündigdung ?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2012 | 20:03
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
Selbstverständlich
quote:
Im Mietvertrag wird vereinbart, dass das Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarf gekündigt wird.
Für welchen Zeitraum ?
Wie kommt man als VM dazu Derartiges zu vereinbaren ?
-----------------
""
#2
Antwort vom 1. Januar 2012 | 21:06
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Warum stellst Du Gegenfrage anstatt die gestellte Frage zu beantworten ?
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#3
Antwort vom 1. Januar 2012 | 21:59
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2318x hilfreich)
Betrifft das Mietverhältnis eine Wohnung oder ein Grundstück ?
-----------------
"Bewertungen freuen mich immer"
#4
Antwort vom 1. Januar 2012 | 22:28
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Es handelt sich um eine Mietwohnung.
Die Vereinbarung kommt von daher, dass der Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt wurde, bevor er die jetzige Wohnung mietet.
#5
Antwort vom 2. Januar 2012 | 01:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
quote:
wenn der VM das Grundstück zwecks Bebauung das Mietverhältnis kündigt
Inwiefern beinflusst die Bebauung des Grundstückes die Mietwohnung?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#6
Antwort vom 2. Januar 2012 | 13:20
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
quote:
Warum stellst Du Gegenfrage anstatt die gestellte Frage zu beantworten ?
Iceman was glaubst Du könnte selbstverständlich bedeuten ?
-----------------
""
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