Eigenbedarfskündigung, Ablöse von Vermieter?

15. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
LillyChristiane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung, Ablöse von Vermieter?

Seit einer Woche haben wir die Kündigung unseres neuen Vermieters wegen Eigenbedarf auf dem Tisch. Wir haben vor 5 Jahren im Garten eine Terasse und Beete angelegt und einen Geräteschuppen gebaut. Letztes Jahr haben wir eine Containerbox für die Mülleimer gebaut. Alles auf eigene Kosten.
Die Terasse läßt sich schlecht wieder zurückverwandeln und außerdem erhöht sie den Wohnwert.
Der Vermieter möchte die Wohnung teilen und den oberen Teil zu seiner jetzigen Haushäfte dazu nehmen und den unteren Teil als 2 Zimmer Wohnung vermieten. Somit stehen Renovierungsarbeiten an und es gibt natürlich so schnell keinen konkreten Nachmieter.

In wie weit muß uns der neue Vermieter nun eine Ablöse dafür zahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur dann zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will. Voraussetzung dafür ist, dass sein Wohnbedarf durch seine jetzigen Verhältnisse nicht gedeckt ist.

Daran kann man jedenfalls zweifeln, wenn er jetzt schon eine Doppelhaushälfte bewohnt.

Gegen eine zulässige Eigenbedarfskündigung kann man nichts machen und man bekommt auch keine Ablöse.

Bei einer unzulässigen Eigenbedarfskündigung braucht man gar nicht ausziehen.

Der Mittelweg dazwischen ist, dass der Mieter freiwillig gegen Zahlung einer Ablösesumme auszieht.

Als ersten Schritt solltest Du daher Widerspruch gegen die Kündigung einlegen und darin die Rechtmäßigkeit der Eigenbedarfskündigung anzweifeln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LillyChristiane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Info. :)

Die Eigenbedarfskündigung scheint unseren Ermessens berechtigt. Die Haushälfte unseres Vermieters hat nur 3 Zimmer wobei das Kinderzimmer recht klein ausfällt und auch der Bühnenraum nicht ausbaubar ist. Er hat zwei Kinder.

Müssen wir nun die Wohnung, besser den Garten in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen, wenn wir keinen finanzellen Ausgleich für die Verbesserungen erhalten?

Muß der Vermieter für uns eine vergleichbare Wohnung suchen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Müssen wir nun die Wohnung, besser den Garten in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen, wenn wir keinen finanzellen Ausgleich für die Verbesserungen erhalten?

Der Vermieter kann die Rückgabe der Haushälfte im ursprüngliche Zustand verlangen, es sei denn es gibt andere Vereinbarungen. Ein Recht auf Entschädigung dafür habt Ihr auch nur, wenn das vereinbart worden ist.
Ein Recht auf Übernahme Eurer Investitionen ohne Gegenleistung hat der Vermieter jedoch nicht.
Darüber hinaus kann man natürlich alles mögliche freiwillig vereinbaren. Habt Ihr darüber schon mit dem Vermieter gesprochen? Vielleicht zahlt er ja freiwillig eine Ablöse, wenn Ihr Eure Sachen nicht mitnehmt.

quote:
Muß der Vermieter für uns eine vergleichbare Wohnung suchen?

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

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