Eigenbedarfskündigung, damit das eigene Kind dort eine Zweitwohnung hat?

5. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
rooosi
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung, damit das eigene Kind dort eine Zweitwohnung hat?

Ein Vermieter schreibt seinem Mieter eine Eigenbedarfskündigung.

Der Grund für den Eigenbedarf ist folgender:
Der Vermieter hat ein 7 Jahre altes Kind. Dieses Kind soll die Wohnung des Mieters als Zweitwohnung nutzen.

Ist das ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung?
Das Kind kann ja von der Mutter dort betreut werden. Aber nur als Zweitwohnung.





5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130288 Beiträge, 41509x hilfreich)

Zitat (von rooosi):
Ist das ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Idealerweise den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20326 Beiträge, 7354x hilfreich)

Ich lese meine Tageszeitungen recht sorgfältig. Aus dieser Kenntnis heraus: Gerichte prüfen 'Eigenbedarf' recht kritisch - Zweitwohnung für ein siebenjähriges Kind als Grund einer Eigenbedarfskündigung dürfte da wenig Aussicht auf Erfolg haben.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9971 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von rooosi):
Der Vermieter hat ein 7 Jahre altes Kind. Dieses Kind soll die Wohnung des Mieters als Zweitwohnung nutzen.


Da wird sich der Anwalt des Mieters aber freuen, wenn eine 7jährige eine Zweitwohnung bekommt. Und für den Vermieter wird das auch in Bezug auf das Jugendamt spannend.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42729 Beiträge, 14777x hilfreich)

In kaum einem Rechtsbereich sind so viele Formalien zu beachten wie im Verhältnis Mieter/Vermieter. So, wie hier der Eigenbedarf definiert ist, dürfte die Kündigung kaum wirksam sein. Allerdings kann ich mir durchaus Konstellationen vorstellen, in denen der Eigenbedarf eines Kindes greift. Etwa beim Nestmodell. Also, Kind bleibt in der Wohnung wohnen, Eltern/Großeltern wechseln sich mit der Betreuung ab.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40623 Beiträge, 6587x hilfreich)

Zitat (von rooosi):
Ist das ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung?
Könnte nicht völlig ausgeschlossen sein.
Wahrscheinlich hat der Vermieter nicht nur das spärliche geschrieben, was du hier preisgibst.
Insofern wäre der Wortlaut der Kündigung wichtig.

Falls es aber nur ein Denkmodell ist:
Die Zweitwohnung für das Kind sollte kein 300m²-Haus mit Gartengrundstück sein... :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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