Eigenbedarfskündigung - Eigenbedarf im Mietvertrag ausgeschlossen?

8. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mitchmcdeere
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Eigenbedarf im Mietvertrag ausgeschlossen?

Hallo Erstmal brauche eure Hilfe
Wohne seit 2 jahren im einen Einfamilienhaus zur Miete.
Habe einen Mietvertrag vom Vermieter bekommem so einen
aus`m Schreibwarenladen wo handschriftlich raufgeschrieben
wurde das es ein 5 jahresvertrag ist und wo nichts von Eigenbedarf
drauf steht . Nun ratet mal auf ein mal will er mir denn Vertag über 5 jahre Kündigen mit der Begründung auf Eigenbedarf für seine Mutter weil die sich von ihrem Lebenspartner trennt und eiene wohnung braucht. Ich habe doch ein 5 jahres vertrag????

Danke im voraus für eure Hilfe




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikalein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Meiner Meinung nach kann Dein Vermieter Dir mit Eigenbedarf kündigen, wenn das Einfamilienhaus sein Eigentum ist. Eigenbedarf kann dann für Verwandte (in best. Fällen)geltend gemacht werden.
Achte mal drauf, ob die Kündigung auch rechtswirksam ist (z.B. Widerspruchshinweis, Grund, Frist, ...).
Dir stehen natürlich die 3 Monate, wenn nicht anders vereinbart, Kündigungsfrist zu.
Du kannst der Kündigung widersprechen, dann wird es aber, wenn Dein Vermieter es ernst meint und nicht nur große Reden schwingt (ich hatte auch schon so eine Kündigung bekommen), vor Gericht gehen, wo der Eigenbedarf geprüft wird. Das dauert und wird teuer, der Verlierer zahlt dann.
Überleg Dir, ob es das wert ist oder versuch Dich gütlich mit Deinem Vermieter zu einigen, wenn Du etwas mehr Zeit brauchst, um eine neue Wohnung zu finden.
Viel Glück!

Gruß, mikalein

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#2
 Von 
mitchmcdeere
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort
werde sehen was sich machen läst

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

quote:
wo handschriftlich raufgeschrieben
wurde das es ein 5 jahresvertrag ist

Wenn das so im Mietvertrag steht, wäre die Klausel ungültig, da Zeitmietverträge nur noch unter ganz engen Bedingungen geschlossen werden dürfen. Es handelt sich dann um einen unbefristeten Vertrag.

Sollte ein Kündigungsausschluss für 5 Jahre vereinbart worden sein, was zulässig ist, dann gilt dieser Kündigungsausschluss auch für Eigenbedarfskündigungen. In dem Fall wäre die Kündigung unwirksam.

Es kommt also auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an.

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