Eigenbedarfskündigung - Eigenbedarf mündlich ausgesprochen

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Honolulu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Eigenbedarf mündlich ausgesprochen

Habe heute von meinem Vermieter eine mündliche Eigenbedarfskündigung bekommen.

Grund: Er verkauft sein Haus da die Bank ihm die Zinsen für seine finanzierten Mietshäuser nicht senken will und er auch damit rechnet das er ab nächstem Jahr durch die neuen Gesetze der Regierung benachteiligt wird Zinsen usw..
Er will deswegen in dieses Haus einziehen.

Mir kommt das als Begründung schon merkwürdig vor.

Weiss da jemand was.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die mündliche Kündigung ist schon mal unwirksam.

Gruß

Mcihael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Honolulu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,
erst mal danke.
Da wird wohl dann die schriftliche Folgen.

Mein Problem ist das ich mir den Auszug garnicht leisten kann. Ich wohne jetzt 2 Jahre hier und hatte gleich gefragt ob er auch nicht wegen Eigenbedarf ( er hat eine Tochter) in naher Zukunft etwas geplant hat.

Meine Frau ist schwer Krank und wiegt nur 38 Kg., ich habe keine Ahnung was ich machen soll wenn ich hier raus muss.

Zumal ich jetzt den Eindruck habe das er das geplant hat, da mir mein Nachbar gesagt hat das er schon 4 Familien so rausgesetzt hat, damit er teurer vermieten konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
brownylee
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, erstens ist mit "mündlich" schon mal gar nichts.

Das kann höchstens ein "Störfeuer" sein, mit dem der VM Euch verunsichern will. Es könnte ja sein, dass ihr so selbst kündigt und auszieht.

Bevor nichts schriftliches kommt - Ruhe bewahren.

Und selbst wenn etwas schriftliches ankommt, empfehle ich, einen Anwalt aufzusuchen, der das dann einmal sichtet und Euch berät.

Eine Eigenbedarfskündigung muss sich an eine Menge Auflagen halten. Die zu prüfen kann meines Erachtens nach nur ein Fachanwalt für Mietrecht.

Alles Gute.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Oder du lässt dir vom Mieterverein helfen. Gerade wenn deine Frau schwer krank ist, kann es sein, dass die Eigenbedarfskündigung (selbst bei einer echten) nicht zum tragen kommt (soziale Gründe).
Also warte erst einmal die schriftliche Kündigung ab. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn du früherer Mieter als Zeugen bekommst, die aussagen, dass er sie auch schon wegen Eigenbedarf gekündigt hat und dann gar nicht eingezogen ist.
Übrigens, nur falls er kündigt wegen Eigenbedarf, du umziehst und feststellst, dass er gar nicht eingezogen ist, dann muss er deinen Umzug bezahlen (einklagbar).

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