Eigenbedarfskündigung - Freundin als Mieter

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
blackbunny132
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Freundin als Mieter

Hallo,

ich versuche mal, die Sachlage so gut wie möglich zu beschreiben. Meine Mutter ist Eigentümerin einer vermieteten Wohnung. Ich selbst bin Student und habe meinen Hauptwohnsitz in einem anderen Haus bei meinem Vater und den Zweitwohnsitz an meinem Studienort. Meine Freundin hat auch eine eigene Wohnung. Sie ist nun schwanger und ihre jetzige Wohnung wäre für die Kinderziehung zu klein.
Darf meine Mutter nun den jetzigen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen, wenn meine Freundin als alleinige Mieterin nachfolgend die Wohnung übernimmt und ich nur gelegentlich darin wohne/übernachte? Oder müsste ich als neuer Mieter eingetragen werde?
Spontan würde ich jetzt auf zweiteres tippen, aber ich frage deshalb, weil ich persönlich nicht die finanziellen Möglichkeiten hätte, für die Miete aufzukommen und daher meine Freundin alles übernehmen würde, aber trotzdem auch gerne Wohngeld beantragen würde.
Ich finde das alles ein wenig verwirrend ;)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Ist das Kind denn von Dir? Falls ja, sehe ich keinen Grund, der dagegen spricht, eine Eigenbedarfskündigung für den Enkel auszusprechen - auch wenn er momentan noch flüssig ist.

Ansonsten kann die Eigenbedarfskündigung meines Wissens nur für nahe Verwandte ausgesprochen werden. - also nicht für eine Freundin mit einem fremden Kind.

Gruss, JoKu

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#3
 Von 
blackbunny132
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das Kind ist von mir. Heißt das dann, dass ich gar nicht als Mieter auftreten muss, sondern meine schwangere Freundin alleine als Kündigungsgrund angegeben werden kann?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Frage ist hier, ob die Kündigung schon jetzt ausgesprochen werden kann, oder erst, wenn das Enkelkind geboren wurde.

Leider kann ich diese Frage nicht zuverlässig beantworten.

Da bei einer Eigenbedarfskündigung ohnehin leicht Formfehler gemacht werden, die dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, solltet Ihr in Erwägung ziehen, einen Anwalt mit dem Verfassen des Kündigungsschreibens zu beauftragen.

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#5
 Von 
blackbunny132
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Antworten!

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#6
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

hh. Ist es denn wirklich so, dass das Kind schon da sein muss. Ich denke, allein der Wunsch, eine Familie zu gründen, ist als Kündigungsgrund ausreichend.
(BVerfG AZ 1 BvR 665/94 )

JoKu

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

@Joku
Ich glaube nicht, dass der genannte Fall mit diesem hier vergleichbar ist.

Dass man einen Grund nennen muss und der bevorstehende oder geplante Nachwuchs so ein Grund ist, ist insoweit klar.

Davor steht aber eine weitere Voraussetzung, nämlich dass man Eigenbedarf nur für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige des Haushalts geltend machen kann.

Diese Voraussetzung erfüllt aber die Freundin des Sohnes nicht. Das Verwandtschaftsverhältnis zur Vermieterin wird erst über den Enkel hergestellt.

Die Frage ist daher, ob ein noch nicht geborenes Enkelkind ein Familienangehöriger im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 ist.

Je länger ich über diese Frage nachdenke, desto eher würde ich sie verneinen. Familienangehöriger ist m.E. das Enkelkind erst nach der Geburt.

Und noch ein Hinweis an blackbunny132:
Wenn Deine Mutter für Dich Eigenbedarf geltend macht, dann musst Du auch einziehen. Es reicht dann nicht, dass Du nur den Mietvertrag unterschreibst und dann Deine Freundin alleine in die Wohnung einzieht. Das wäre dann vorgetäuschter Eigenbedarf.

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#8
 Von 
blackbunny132
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh (Hinweis): Ja, ich würde natürlich einziehen. Ich meinte nur, dass ich nicht für die Miete aufkommen könnte, weil ich ja auch an meinem Studienort schon Miete zahlen muss.
Aber danke für die Überlegungen!

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Muss aber bei der Eigenbedarfskündigung nicht nur die einzuziehende Person genannt werden sondern auch deren jetztige Wohnsituation?
Hier würde sich ja anbieten "Mein Sohn z.Zt. wohnhaft ... und seine Verlobte, z.Zt. wohnhaft... erwarten demnächst ein Kind und wollen als Familie zusammen in einer Wohnung leben.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Muss aber bei der Eigenbedarfskündigung nicht nur die einzuziehende Person genannt werden sondern auch deren jetztige Wohnsituation?

Das ist richtig, daher auch der Hinweis auf die Hinzuziehung eines Anwaltes. Die Begründung ist hier wohl gegeben, wobei man aufpassen muss, dass sie auch umfassend im Kündigungsschreiben angegeben wird.

Mindestens sollte man sich selbst umfassend informieren, was alles in das Kündigungsschreiben hineingehört.

@blackbunny132
Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung ist, dass Du selbst einziehst. Du solltest daher auch im Mietvertrag stehen. Es spricht nichts dagegen, dass auch Deine Freundin im Mietvertrag steht. Wer die Miete bezahlt, ist nach meiner Kenntis egal.

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#11
 Von 
blackbunny132
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann weiß ich ja bescheid. Danke!

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