Eigenbedarfskündigung - Gibt es einen besonderen Kündigungschutz?

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
miss piwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Gibt es einen besonderen Kündigungschutz?

Hallo,
wir sind im April 2006 in eine Wohnung gezogen. Am 08.05.2007 haben wir eine schriftlich Kündigung der Wohnung erhalten, ohne Angabe warum. Wir haben dann mündlich erfahren, dass der Sohn hier einziehen möchte.
Kann mir da jemand weiterhelfen, wie die rechtliche Lage ist?
Gibt es einen besonderen Kündigungschutz? Denn nach einem Jahr die Wohnung zu kündigen kommt uns merkwürdig vor?
Vielen Dank schonmal

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67 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Eine Kündigung von Vermieterseite muss einen Grund haben, der muss in der schriftlichen Kündigung angegeben sein. Für den Rechtsanwalt würde ich das Schreiben mal behalten, aber vorerst musst Du gar nichts machen, nicht einmal ausziehen, denn der Schrieb ist sein Papier nicht wert! Dieses Schreiben ist ohne Grund keine Kündigung und damit rechtlich nichtig.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, die Kündigung ist m.E. unwirksam, da sie nicht schriftlich begründet wurde (§ 573 III BGB ). Dieser Formfehler führt zur Nichtigkeit der Kündigung (§ 134 BGB ). Ein Widerspruch war daher nicht nötig.

Sie leben also rein rechtlich immernoch 'ungekündigt' in der Wohnung. ;)



-- Editiert von justice005 am 25.09.2007 10:58:43

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#3
 Von 
miss piwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten zwischenzeitlich schon ein Gespräch mit dem Vermieter, wo er uns mitteilte, dass wir bis zum 31.12.2007 in der Wohnung bleiben dürfen.
Daraufhin kam ein Schreiben, wo wir dieses schriftlich bestätigen sollten. Haben wir bisher nicht getan.

Heute kam ein schreiben, dass wir auf jedenfall bis zum 31.12.07 ausziehen müssen, da ab Jan. 08 Umbaumaßnahmen in der Wohnung erfolgen, und ein bewohnen dann nicht mehr möglich wäre.

Zum Hintergrund: Der VM hat einen Sohn, dem alles in den "Hintern" geschoben wird. Er konnte sich eine Wohnung aussuchen. Er ist 23 Jahre alt und soll eine Wohnung mit 100m² beziehen. Normalerweise wollte er nach Paderborn zum studieren.

Wir waren auch schon beim Mieterschutzbund, dort teilte man uns mit, dass es vom Gesetzgeber einen besonderen Kündigungsschutz gibt, bevor man Eigenbedarf anmelden kann. Weiss jemand wie hoch /lange dieser Kündigungsschutz ist?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Kündigung liegt materiellrechtlich gar nicht vor, mündlich nachgeschobene oder vorgeschobene Gründe sind unbeachtlich.

Damit ist auch die Frage des Kündigungsschutzes momentan noch nicht aktuell. Der Mieterschutzbund scheint Sie nicht umfassend informiert zu haben. Bei dem von Ihnen genannten 'Kündigungsschutz' waren vermutlich Widerspruchsgründe oder soziale Gründe, die einer Kündigung entgegen stehen, gemeint.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo miss piwo!

1. Mündliche Absprachen sind Schall und Rauch, kann man getrost vergessen!

2. Nie so etwas wie einen Auszugstermin bestätigen! Nicht mal den Erhalt eines solchen Schreibens würde ich bestätigen!

3. Die Baumaßnahmen müßten schon zumutbare oder Mängelbeseitigungsmaßnahmen sein, denn alle anderen unzumutbaren Baumaßnahmen müssen nicht tolleriert werden! Insofern kann der VM seinen Termin für Jan. 08 vergessen! Sollten diese umfangreichen Maßnahmen lt. VM unabdingbar sein, muss er Euch für die Dauer der Maßnahme ausquartieren und nach Beendigung wieder einquartieren!!!!

4. Wenn sein Sohn unbedingt diese Wohnung will, macht dem VM das Leben schwer. Selbst mit einer Eigenbedarfsforderung kann er Euch nicht hinauswerfen! Das könnt Ihr einige Monate (Jahre?) aussitzen, solange Ihr eben Eure Miete bezahlt :grins:

Ansonsten handelt eine Abfindung aus! Auf keinen Fall klein beigeben! Diese Abfindung will sich der VM durch seine Scharade sparen. Einen Anspruch auf Eure Mithilfe bei dieser Problematik hat der VM nicht (wäre ja noch schöner!)!

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich glaube, Morti und Blockwart fallen bei den Antworten von dreisst in Ohnmacht... :grins:


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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
miss piwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die baulichen Maßnahmen sollen auf Grund des Sohnes durchgeführt werden.

Wir haben den VM schon auf eine Abfindung angesprochen, ist jedoch nicht bereit es in der Höhe zu übernehmen, die wir fordern. z. B. haben wir vom Vormieter ca. 35m² hochwertigen Laminat übernommen, was nicht "billig" war. Dieses möchte der Sohn nicht haben, da es Ihm zu hell ist. Der VM will nun, dass wir den Laminat mitnehmen. Ferner haben wir in einem Zimmer neue Bodenbeläge verlegt und einen neuen Herd in die EBK eingebaut, etc.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

vieleicht habt Ihr nicht richtig gelesen, was der VM will ist momentan völlig uninteressant. Es liegt keine rechtskräftige Kündigung vor. Wenn Ihr wieder ausziehen wollt, dann tut es, wenn nicht, bleibt dort wohnen.

Wg. Umbau kann der VM nicht kündigen, er müsste Euch eine Ersatzbleibe für die Umbauzeit besorgen.

Bei Eigenbedarf müsste er schon begründen, warum sein Sohn gerade diese Wohnung haben muss, insbesondere auf die kurze Mietzeit gesehen, warum ihm das geradce jetzt einfällt.

Gruß

Michael

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#10
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

also ich könnte auf den stress verzichten und würd mir ne wohnung suchen und ausziehen bzw. mit dem vermieter verhandeln ob er umzugskosten etc. vielleicht übernimmt oder was dazu bezahlt

oft kann man sich ja vernünftig einigen aber viele sehen sofort rot und wollen nur ihr recht durch setzen

warum sich unnötig stress machen wenn es anders geht und irgendwann greift dann auch die "richtige" kündigung und dann muss man eh ausziehen was solls

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der VM hat einen Sohn, dem alles in den Hintern geschoben wird.

Wenn ich sowas schon lese ....

Irgendwie scheint Miss Piwo der Meinung zu sein, daß ihr Hintern sich besser eignen würde.

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#12
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@miss piwo

Ohne angemessene Abfindung würde ich nicht ausziehen. Der VM kann Euch dazu auch nicht ohne Gerichtsbeschluß zwingen!


@Ticki

Super Tipp! Kopf in den Sand und Kosten selbst übernehmen, wenn man dann irgendwann gar kein Geld mehr hat, hat man auch seine Ruhe... (vielleicht ausgenommen den Zeugen Jehovas o.ä.) :kotz:


@ Mortinghale

Vielleicht nicht die beste Äußerung, aber Emotionen sind bei solchen Dingen nicht zu vermeiden...

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ dreisst:

quote:
Ohne angemessene Abfindung würde ich nicht ausziehen. Der VM kann Euch dazu auch nicht ohne Gerichtsbeschluß zwingen!


Der Vermieter kann aber neu und wirksam kündigen. Und wenn es dann zu einem Gerichtsverfahren kommt, hat der fragesteller eine ganze menge kosten an der Backe. Was soll dieser Rat bringen ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

und verhindern eine vernünftige Handlungs- und Betrachtungsweise.

Diese Leute müssen dringend an ihrer Grundeinstellung arbeiten.
Wenn seine Eltern heute oder morgen letal abgehen sollten, ist der Sohn der neue Vermieter.
Und bei allem, was ihm schon in den Hintern geschoben wurde, wollen wir hoffen, daß für die Mieter dann dort noch genug Platz ist.

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#15
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

@ dreisst
ich weiß nicht was du meinst mit kopf in den sand stecken und .... kein geld mehr haben - was soll das heißen

der vermieter wird wohl demnächst eine ordentliche kündigung verschicken und was soll dann sein? klagen? lächerlich!

wenn ein vermieter alles ordnungsgemäß macht hat er wohl ein recht seine wohnung an seinen sohn zu übergeben oder nicht?

ich würde halt versuchen ob ich den vermieter vorher überzeugen kann vielleicht eher ausziehen und dann zb. umzugskosten oder irgendwas zu erhalten den wenn kein dringender grund wie krankheit oder schwangerschaft vorliegt müssen die auch ausziehen

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#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Kann aber auch sien, daß der VM andere Wohnungen hat, die der Sohn beziehen könnte. Gerade im Bezug auf die kurze Mietzeit wäre ich da nicht so sicher, daß der Eigenbedarf hier so schnell durchgeht.

Dementsprechent wäre eine Kostenbeteiligung des VM am erneuten Umzug schon moralisch denkbar, denn hätten die Mieter von dem Eigenbedarf gewusst, hätten sie sich diese "Zwischenwohnung" wohl gespart.

Gruß

Michael

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#17
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Natürlich kann der VM ordentlich den Mietvertrag kündigen, dieses Recht möchte auch niemand dem VM absprechen!
Es geht hier aber nicht um ordentliche Kündigungen!
Es kann nicht im rechtlichen Sinne sein, Umstände zu provozieren, um Gesetze nur zum eigenen Profit zu nutzen (was aber in der Regel gemacht wird)! Es geht hier aber auch nicht darum VM abzustrafen, sondern eher um eine defensive Maßnahme!





-- Editiert von dreisst am 25.09.2007 14:29:00

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#18
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

@ dreisst

mir wäre das zu dumm zu streiten und zu streiten

da such ich mir doch lieber ne neue wohnung bin noch recht nett zum nochvermieter und hoffe das was für mich rausspringt und freu mich wenn ich in meiner neuen wohnung meinen frieden habe und wähle mit bedacht eine wohnung aus wo der vermieter natürlich keine kinder hat ;-)

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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da bin ich aber mal gespannt, wie oft Du Dir es leisten kannst, nach 1,5 Jahren Mietzeit wieder úmzuziehen, weil der VM es sich anderst überlegt hat.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da bin ich aber mal gespannt, wie oft Du Dir es leisten kannst, nach 1,5 Jahren Mietzeit wieder úmzuziehen, weil der VM es sich anderst überlegt hat.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Viele handeln nach dem Prinzip: Du hast Recht und ich habe meine Ruhe. Ich denke da eher wie Bohlen: wenn der Klügere immer nachgibt haben wir nur noch Idioten an der Macht!
Die absolute Ruhe gibts nur auf dem Friedhof- das andere nennt man Leben!

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Jaaaa, stimmt, Morti...

Wie gut, dass ich in der Nähe vom Krankenhaus wohn- da ist noch Leben in der Bude....Tatüüüü

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Sorry, falscher Thread...

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

@SueCologne

< Viele handeln nach dem Prinzip: Du hast Recht und ich habe meine Ruhe. Ich denke da eher wie Bohlen: wenn der Klügere immer nachgibt haben wir nur noch Idioten an der Macht!
Die absolute Ruhe gibts nur auf dem Friedhof- das andere nennt man Leben! >

Absolut meine Meinung!!! :party:

@Michael32

dito! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Cataclysmic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls es doch noch zu einer rechtswirksamen Kündigung kommt, ist vielleicht folgender Hinweis interessant:

"Er ist 23 Jahre alt und soll eine Wohnung mit 100m² beziehen."

Ich glaube es ist bei der Kündigung aufgrund von Eigenbedarf auch nicht ganz unerheblich, ob der Wohnraum wirklich angemessen ist; bei 100m² für eine einzelne Person kann man das durchaus anzweifeln.

Weitere Informationen zum Thema Eigenbedarf & Mieterschutz:

http://www.bmj.bund.de/files/-/1311/Mieterschutz%20bei%20Eigenbedarf.pdf

Mfg, Cata

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Blockwarte die philosophieren beissen auch nicht... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Bei einer Eigenbedarfskündigung geht es ganz bestimmt nicht darum, ob der Bedarf angemessen ist oder nicht. Solange es Einzelpersonen frei steht, ganze Häuser zu mieten, dann wird einem Eigentümer bestimmt nicht von einem Richter vorgeschrieben, dass 100qm zuviel für eine Einzelperson sind.

Man sollte hier Eigentümer nicht mit HartzIV Empfängern vergleichen. Die bekommen den Bedarf deshalb vorgeschrieben, weil sie ihn nicht selbst bezahlen!!!

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Cataclysmic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube es geht sehr wohl darum, ob der Bedarf angemessen ist. Die Argumentation dass sich Einzelpersonen ganze Häuser mieten können, ist leider nicht aussagekräftig da es hier um den speziellen Fall der Eigenbedarfskündigung geht, wir es also mit einer ganz anderen Ausgangssituation zu tun haben.

In der oben angegebenen PDF-Datei des BMJ findet man folgende Aussage:

<< Die Rechtsprechung hat für diese Fälle die folgenden Grundsätze aufgestellt:
- Der Vermieter darf keinen weit überhöhten Wohnbedarf geltend machen. >>

Im dortigen Beispiel geht es um eine große Wohnung für einen einzelnen Mieter. Ich habe auch sonst oft Hinweise auf Gerichtsurteilte gefunden, bei denen dieser überhöhte Wohnbedarf abgelehnt wurde - konnte jedoch leider kein konkretes Urteil finden. Häufig wurden 90m² für eine Person als zuviel erachtet, wenn es um Kündigung aufgrund Eigenbedarf geht - wenn man diesen Hinweisen glauben kann...

Wäre schön wenn jemand konkret belegen könnte, ob dies eine Rolle spielt oder nicht. Leider geistert bei solchen Themen zuviel Halbwissen herum (ich nehme mich selbst keinesfalls aus, aber das BMJ als Quelle würde ich jetzt durchaus als seriös erachten).





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#30
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ist er jetzt 22 Jahre alt. Hat er bald Freundin/Ehefrau. Und dann noch Kind/Kinder.
Braucht er auch noch Büro zur Verwaltung des Immobilienvermögens.
Soll er alle paar Jahre einen anderen Mieter rausklagen, je nachdem, wie hoch sein Mindestbedarf gerade ist ?

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