Eigenbedarfskündigung Härtefall

18. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung Härtefall

Hallo,

Bei einer gültigem Eigenbedarfskündigung, wäre es ein Härtefall für einen Wiederspruch, wenn die alleinstehende Dame mittleren Alters ca. 800- 1000 Euro Netto im Monat verdient.
Und der Wohnungsmarkt nachweislich nichts um die max. 400 Euro hergibt?
Es wird nachweislich jede Wohnung angefragt und wenn möglich besichtigt. Gut hält sich in der Tegion natürlich massiv in Grenzen.

Bis zu welcher Miete wäre das eigentlich zumutbar, bei dem Gehalt? Unter 600-700 Euro wird es sehr schwer.

Vg

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Grob gerechnet: Einkommen - ALG II Satz = verwendbare Miete.



Zitat (von Malermeister1):
Und der Wohnungsmarkt nachweislich nichts um die max. 400 Euro hergibt?

Was konkret bedeutet "Wohnungsmarkt"?
Was konkret "nachweislich"?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ein Härtefall wäre erst gegeben, wenn trotz intensivem Bemühen keine zumutbare Wohnung zu ortsüblichen Bedingungen angemietet werden konnte.
Das "ortsüblich" orientiert sich allerdings nicht am der Dame zur Verfügung stehendem Finanzrahmen, sondern eher an Vergleichswohnungen und Mietspiegel.
Wenn sie nur Teilzeit arbeitet, dann müsste wohl sehr gut begründet werden, warum Vollzeit nicht möglich ist (womit das genannte Einkommen deutlich gesteigert würde). Selbst wenn es einen Grund gibt ist noch die Frage, warum das ein Problem des Vermieters ist.

Mit anderen Worten: Geld hat man zu haben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Noch dazu könnte es erforderlich sein, den Suchradius auszuweiten.


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#4
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

musste erst Rücksprache halten.

Also . Es wurde schon vor der Kündigung gesucht. Gar Monate .

Nachweislich bedeutet ( Screenshots von Ebay , Immoscout. Mit Mails , Inserate usw. Liste mit Anrufen, nach Datum und wo Wohnungen angeschaut wurden)

AlG 2 sind 450 Euro bleiben zwischen
350-550 . Suchradius sind wohl 30 km Luftline also 50 km Fahrweg.

Es ist im Raum südliches München, Oberbayern fast unmöglich zu diesem Kurs Wohnraum auf die schnelle zu finden .

AM: es wird Vollzeit gearbeitet.




-- Editiert von Malermeister1 am 20.02.2022 17:36

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#5
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das "ortsüblich" orientiert sich allerdings nicht am der Dame zur Verfügung stehendem Finanzrahmen, sondern eher an Vergleichswohnungen und Mietspiegel


Sprich hat sie jetzt 30m² zu 300 Euro.
Müsste sie nun etwas im dem gleichen Rahmen finden , was maximal 550 Euro kostet?

Oder wie genau ist das zu verstehen?

Vg

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Es ist im Raum südliches München, Oberbayern fast unmöglich zu diesem Kurs Wohnraum auf die schnelle zu finden

Es gibt aber auch die Mögliochkeit Wohngeld zu beantragen. Die Dame scheint ja berechtigt zu sein; selbstverständlich darf die Wohnung gewisse Größe nicht übersteigen.

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Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
800- 1000 Euro Netto im Monat


Und das bei Vollzeit?

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#8
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Und das bei Vollzeit?


Leider ja .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Leider ja .

Das stimmt was nicht, denn bei Mindestlohn und Vollzeit müssten eigentlich so um die 1.150 EUR (grob geschätzt) über bleiben?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das stimmt was nicht, denn bei Mindestlohn und Vollzeit müssten eigentlich so um die 1.150 EUR (grob geschätzt) über bleiben? Sogar mehr - 170 h zu 9,82 Euro ergeben 1.240 Euro Nettolohn.
Leider ja . Dann sollte man halt mal den Mindestlohn einklagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Als Angestellter bleibt einem natürlich der Mindestlohn, das stimmt.
Als Selbständiger eben das Einkommen.
Als Selbständiger gibt es auch keine Leistungen.
Aber das ein anderes Thema.

Kann man den Härtefall damit begründen?

Vg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Kann man den Härtefall damit begründen?

Womit?
Das das gewählte Geschäftsmodell nicht funktioniert um sich eine Wohnung zu leisten?
Das sehe ich sehr kritisch. Da wird ein Gericht wohl darauf verweisen das man entweder damit leben muss, das man den Suchradius ausweitenmuss bis dem Einkommen angemessene Wohnungen gefunden werden oder sich ein auskömmliches Einkommen suchen muss.


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#13
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 13x hilfreich)

Ließe sich damit lediglich Zeit gewinnen?

Angenommen die Dame findet keine Whg. Legt damit Einspruch ein. Dann würde der VM Klage erheben.
Dies würde ein paar Monate dauern. Wenn der Termin der Klage feststeht, könnte die Dame die Kündigung dann akzeptieren und würde der Klage somit noch umgehen?

Welche Kosten wären dann zu tragen?
Gegnerischer Anwalt?
Oder gar schon Gerichtskosten .


VG


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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Welche Kosten wären dann zu tragen?

Die Kosten der Rechtsverfolgung, also Anwälte, Gericht etc.

Dazu kommt dann noch der zu leistende Schadenersatz (Hotel, Ersatzwohnung, Einlagerung Hausrat, ...)


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