Eigenbedarfskündigung - Muss sich der Erbe gedulden, bis wir eine andere Bleibe finden?

24. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
pilgrim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Muss sich der Erbe gedulden, bis wir eine andere Bleibe finden?

Hallo,
wir haben zum 1.7.2004 ein Haus gemietet. Das Mietverhältnis ist lt. Vertrag auf die Dauer von 2 Jahren begrenzt.Wir haben den Vertrag nach Abschluss anwaltlich prüfen lassen und es hieß damals diese Frist sei ungültig??? Daraufhin haben wir das Haus innen komplett renoviert.Im November 2005 legte unsere damalige Vermieterin ihr Amt als solche nieder, weil das Haus vererbt worden ist. Der Erbe bzw. neue Eigentümer/Vermieter ist im November 2005 18 Jahre alt geworden. Bis 2017 wurde vom Notariat ein Testamentsvollstrecker eingesetzt(vermutlich weil der Erbe keine Schulausbildung hat, arbeitslos ist, und mit seiner von Sozialhilfe lebenden Mutter in Wohngemeinschaft lebt) Der Testamentsvollstrecker ließ uns wissen, daß dieser Erbe uns wegen Eigenbedarf zum 31.5.2006
kündigt.
Müssen wir nun Hals über Kopf hier ausziehen? Oder muss sich der Erbe gedulden, bis wir eine andere Bleibe finden?wir ist die Rechtslage?
Danke schon mal...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Pilgrim,

mich erstaunt, dass Du NACH Vertragsunterzeichnung den Mietvertrag von einem Anwalt prüfen lässt und darauf Investitionsentscheidungen begründest. Dieses sollte man VOR Vertragsschluss machen, dann kann morgens auch mit mehr Achtung in den Spiegel schauen.

Zu Deinem aktuellen Problem: Auch "Erbe" bricht die Miete nicht, d.h. Dein Mietvertrag ist weiterhin gültig, neuer Vertragspartner ist der Erbe.

Weil der Vertrag weiter gültig ist, könnte zu Deinen Gunsten der Ausschluß der Kündigung bis zum 01.07.2006 weiter bestehen. Die Kündigung zum 31.5.2006 scheint ein Indiz dafür zu sein, das vertraglich kein Ausschluss der Kündigung erfolgte.
(Begrenzung = Kündigungsausschluss? - Was steht im Mietvertrag genau zur Kündigung?)

Nun ist mit der Überlassung/Grundbuchänderung das Eigentum An dem Haus rechtsmäßig auf den neuen Eigentümer=Erben übergegangen, und dieser kann als Eigentümer auch Besitz von der Wohnung übernehmen, d.h. unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Nach Deinen Schilderungen ist der Eigenbedarf auch begründet.

Sofern bei Dir die gesetzlichen Widerspruchsgründe sind gegeben sind (Schwangerschaft, Hausbau, Behinderung etc.)kannst Du der Eigenbedarfskündigung widersprechen.

Allerdings riskierst Du ggf. eine Räumungsklage und trägts ein entsprechendes Kostenrisiko.

Du hast jetzt 3 Monate Zeit, um Dir ein neues Haus zum Mieten zu suchen oder eventuell Dir auch selbst eines zu kaufen, die Finanzierungszinsen sind z.Z. sehr gering. Dann würdest Du auch nie mehr eine Eigenbedarfskündigung befürchten müssen.

Mit freundlichen Grüssen, JHG

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#2
 Von 
pilgrim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo JHG,
danke für Deine Antwort.
Ja, es war ein bisschen dumm von uns, den Mietvertrag erst nach Abschluss prüfen zu lassen. Das hat man davon, wenn man nicht gleich zum Anwalt rennt.
Zur Mietvertragsdauer steht im Vertrag"Das Mietverh. beginnt am 1.7.2004. Es ist auf die Dauer von 2 Jahren begrenzt und kann von jeder Partei zum Schluss eines jeden Kalendermonats unter Einh. einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden."
Es ist für uns wichtig zu wissen ob uns zum 31.5.06 oder erst auf 30.6.06 gekündigt werden kann.
Sicher versuchen wir jetzt schnellstens eine neue Bleibe zu finden, aber gesetzt den Fall, es klappt nicht so schnell, was dann? Müssen wir dann auf der Straße wohnen?
Es wäre nett, wenn sich noch mehr Leute an der Diskussion beteiligen würden. Also nur Mut Leute...:)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Pilgrim,

meine Vermutung zum Rat des RA ist, dass dieser die Befristung des Mietvertrages mangels Begründung der Befristung als ungültig betrachtet, ggf. solltest Du Dir vom RA nochmals erläutern lassen, was er mit der Dir gegenüber gemachten Aussage gemeint hat. Versuche, die Erläuterungen dazu schriftlich zu erhalten, eventuell könntest Du gegen diesen RA Schadensersatzansprüche aus einem Beratungsfehler geltend machen.

Hinsichtlich der Eigenbedarfskündigung hatte ich bereits ausgeführt, dass ich Sie für begründet halte und Deine Ausführungen geben keinen Anlass, bei der Kündigung einen Formfehler oder einen sozialen Widerspruchsgrund zu vermuten.

Wenn Du nicht fristgerecht ausziehst, riskierst Du die Kosten einer Räumungsklage und zahlst ab dem nächsten Tag des Ablaufs des Mietvertrages keine Miete, sondern Schadensersatz für nicht erfolgte Überlassung, d.h. für Nutzung des Hauses die aktuelle ortsübliche Miete sowie eventuelle Zusatzkosten, die dem Eigentümer durch verspätetete Übernahme seines Hauses entstehen.

Das alles ist nachvollziehbar sehr unangenehm für Dich, daher empfehle ich Dir, das Gespräch mit dem Testamentsverwalter zu suchen und Dich mit diesem über den Auszugszeitpunkt sowie einer eventuellen Erstattung Deiner Kosten für die komplette Innenrenovierung zu vereinbaren. Einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung sehe ich nicht, aber Du hast als Druckmittel für die Verhandlung die zeitliche Hinauszögerung des Auszugszeitpunktes sowie die Übergabe des Hauses im Ursprungszustand bei Entnahme/Zerstörung der von Dir erbrachten Renovierung.

Das ist wie geschrieben Verhandlungssache, aber mit etwas Vernunft seitens des Testamentsverwalters, der den gesamten Vorgang ja auch nur "rechtssauber" mit geringstmöglichem Aufwand abwickeln will, sollte Dir ein gutes Verhandlungsergebnis nicht unmöglich sein.

Mit freundlichen Grüßen,

JHG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pilgrim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo JHG,

erscheint alles sehr einleuchtend...
Unser RA hatte uns damals bei Prüfung des Mietvertrags gesagt, daß eine Befristung des Mietverh. im Vertrag lt. neuer Rechtslage schriftl. begründet werden müßte. Da dies in unserem Vertrag nicht der Fall sei, sei diese Befristung nicht gültig. Vielleicht hatte sonst jemand aus dem Forum auch schon so einen Fall?

Gruß pilgrim

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