Eigenbedarfskündigung - Widerspruchsrecht

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Widerspruchsrecht

Wir wohnen 6 1/2 jahre in unserer Wohnung(3ZKB) letztes Jahr im April wurde sie verkauft.Wir hatten mit dem neuen Eigentümer abgesprochen das wir erst Anfang 2014 ausziehen möchten da wir uns Eigentum zulegen würden.In unserer Gegend ist es auch sehr schwer eine günstige 3 Raum Wohnung zu bekommen.2 Erwachsene ein Kind und nee Stubentiger.Dies währe kein Problem war die Ansage des Vermieters(Zeugin und Makler anwesend)

Nun bekommen wir heute die Kündigung wegen Eigenbedarf.

Gründe: 1.Kosten seiner jetzigen Wohnung einzusparen
2.Kürze Wegstrecke zur Arbeit
3.UNsere Wohnung sei größer und verfüge uber
einen Carport

Er bewohnt im mom eine 1 Zimmerwohnung die 250.- warm kostet die Arbeitsstätte währe 15 km näher und er ist Singel die Wohnung ist zu 100% Finanziert.

Frage: Haben wir eine Möglichkeit die Kündigung raus zu ziehen bis anfang 2014 oder macht es keinen Sinn gegen die Kündigung vorzugehen

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"liebe grüße quitschi"

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Widerspruchsrecht steht nichts drin nur das eine stillschweigende Vertragsverlängerung gemäß §545 BGB nicht in Frage kommt.

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"liebe grüße quitschi"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Lasst die Kündigung von einem Anwalt oder Mieterverein auf Wirksamkeit prüfen. Es gibt dabei so viele Formfehler, die zur Unwirksamkeit führen.
Damit würdet ihr wenigstens Zeit gewinnen.

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