Eigenbedarfskündigung - Zu welchem Tag muss man dem Mieter kündigen?

24. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Feldmann1
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 28x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Zu welchem Tag muss man dem Mieter kündigen?

Hallo folgendes,

habe ein Haus gekauft, da will ich jetzt mit meiner Fam. selber rein.
Ich wohne selber z.Z. auf Miete.
Habe der Familie gekündigt wegen Eigenbedarf.
Die hatten einen Vertrag mit "bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel" der Mietvertrag wurde am 28.02.91 abgeschlossen und war auf 12 Monate geschlossen, er verlängert sich jeweils um 6 Monate, falls er nicht fristgemäß gekündigt wird
(hier über 10 Jahre / also 12 Monate Frist).

Ich weiss jetzt nicht genau zu welchem Tag ich ihm kündigen muss?
31.01.2006 ??
Oder brauch ich gar keine Eigenbedarfskündigung, sondern einfach den Zeitmietvertrag fristgemäß kündigen (wann wäre da der Termin).
Kennt jemand noch hifreichen link, was alles so bei der Eigenbedarskündigung stehen sollte , oder so bsp. Vorlagen.

Danke....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Kündige doch zum 28.02.2006. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Der eine Monat sollte eigentlich auch keine Rolle spielen.

Die Eigenbedarfskündigung muss ausführlich und genau begründet sein. Der Mieter muss auf sein Widerspruchsrecht nach § 574 BGB hingewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
immobilienverwertung-nrw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,
habe selbst gerade ein paar Probleme wegen einer nicht ausführlich genug gestalteten Eigenbedarfskündigung, geh lieber zum Anwalt und lass den das machen, die paar Euro lohnen sich ganz ehrlich! Denn der Mieter hat das Recht erst 2 Monate vor Beendigung der Mietzeit seinen Wiedespruch zu formulieren, und wenn dann die Kündigung nicht OK ist, dann kannst du noch einmal kündigen und du fängst von vorne an!

0x Hilfreiche Antwort

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