Wir bewohnen ein kleines 2 Familienhaus. Dieses Haus wird vermarktet. Alle Fragen von Kündigung und Fristen sind geklärt. Eine Frage ist noch offen. Kann bei einem Verkauf der neue Vermieter für 2 Wohnungen Eigenbedarf anmelden ( seine alte Mutter will z.B. in die obere kleine Wohnung einziehen ), oder kann er nur eine Wohnung, z. B die größere , beanspruchen.
Eigenbedarfskündigung - Zweifamilienhaus Kündigung für beide Wohnungen möglich?
24. November 2004
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Frage vom 24. November 2004 | 20:09
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - Zweifamilienhaus Kündigung für beide Wohnungen möglich?
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#1
Antwort vom 24. November 2004 | 20:32
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo Gismo,
der neue Eigentümer kann ohne weiteres die Mietverhältnisse beider Wohnungen mit Eigenbedarfskündigungen beenden, sofern jede einzelne für sich genommen wirksam ist. Die Mieter können allerdings der ordentlichen Kündigung aus berechtiogtem Interesse mit der Sozialklausel widersprechen; § 574 BGB
.
MfG Gruwo
#2
Antwort vom 25. November 2004 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Bei einem 2-Familienhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt, hat er die Möglichkeit der erleichterten Kündigung nach § 573a BGB . Dagegen könnt Ihr dann sowieso nichts machen (außer Sozialklausel).
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