Eigenbedarfskündigung ???

4. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
maniacramio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung ???

Haben eine rechtlich gültige schriftliche mit Widerrufsbelehrung und Grund Eigenbedarfskündigung erhalten. Allerdings wohnen wir gerade die Kosten, die wir im Rahmen "Pfusch am Bau" durch Vermeiterin im Eigenausbau verursacht und die nun zum Schimmel geführt haben und eine badezimmersanierung notwendig machten, ab. in den sechs wochen der Sanierung mußten wir in ein Hotel ziehen und die Vermieterin hat uns die durch sie entstandenen kosten nicht ersetzt. Die Kosten werden wir erst weit nach dem Kündigungstermin abgewohnt haben. Kündigung wegen Eigenbedarfs scheint heir offensichtlich vorgeschoben, da die Vermeiterin noch einige Monate keine Miete kassieren kann. Außerdem ist unser Mietvertrag noch keine 2 Jahre alt und ubefristet. Gibt es da nicht eine Klausel die Eigenbedarf innerhalb der ersten drei Jahre verbietet? Und was ist mit dem was wir in das Haus selber gesteckt haben? z.B. Rampe an der Eingangstür da ich rollstuhlfahrer bin? War ja nicht geplant so schnell wieder auszuziehen. Umzugskostenbeteiligung, sieht da einer eine Chance??? Hiiiiilfe!!!! Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Sollte der Grund für die Eigenbedarfkündigung tatsächlich vorschoben sein, so könnt ihr später für alle Kosten Schadenersatz von eurem Ex-VM verlangen. Deshalb schon jetzt so viel wie möglich Beweise sammeln.


quote:
Die Kosten werden wir erst weit nach dem Kündigungstermin abgewohnt haben.


Wenn ihr wirklich auf diese Kosten Anspruch habt, dann ab damit zum Rechtsanwalt der soll die Knete bei eurer VM eintreiben. Er soll auch gleich noch seine Rechnung dazulegen. :grins:


-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Würde ich aus Deiner Beschriebung so sehen, daß die VM Euch Geld schuldet, welches sie im Rahmen des Mietverzichtes Euch "zurückzahlt" also praktisch in Naturalien. Wenn sie dies so nicht erfüllen will/kann, müsste sie theoretisch Euch den restlichen geschuldeten Betrag in Bar auszahlen.

Stellt sich natürlich die Frage, wer welche Aussenstände wie nachweisen kann.

Die 3 Jahre Kündigungsstop bezieht sich wohl auf umgewandelte ETWs. Wo wohnt Ihr denn ? In einer Mietwohnung oder Haus ? wurde die Wohnung evtl. erst vor kurem in eine ETW umgewandelt ?

Gruß

Michael

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Kosten, die wir im Rahmen Pfusch am Bau durch Vermeiterin im Eigenausbau verursacht und die nun zum Schimmel geführt haben und eine badezimmersanierung notwendig machten

Dazu gibt es bestimmt noch eine Gegenmeinung.

Kündigung wegen Eigenbedarfs scheint heir offensichtlich vorgeschoben, da die Vermeiterin noch einige Monate keine Miete kassieren kann.

Wow, jetzt wissen wir endlich, womit man vorgeschobenen Eigenbedarf beweisen kann.

Und was ist mit dem was wir in das Haus selber gesteckt haben? z.B. Rampe an der Eingangstür

Vielleicht noch ein anderes Beispiel ?
Die Rampe muß natürlich wieder abgebaut werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Gibt es da nicht eine Klausel die Eigenbedarf innerhalb der ersten drei Jahre verbietet?

Nein, so eine Klausel gibt es nicht. Allerdings gibt es Urteile, die besagen, dass der Grund für die Eigenbedarfskündigung bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht vorhersehbar gewesen sein darf, wenn nicht mindestens 5 Jahre vergangen sind.

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