Eigenbedarfskündigung - ab wann beginnt die Wartezeit einer Rechtsschutzvericherung

2. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rechti0815
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung - ab wann beginnt die Wartezeit einer Rechtsschutzvericherung

Guten Tag,

angenommen ein Vermieter schließt zum 01.01. eine Rechtsschutzversicherung ab, wohl wissend dass er eine Eigenbedarfskündigung plant und mit Widerstand / Widerspruch rechnet. Angenommen, die Rechtsschutzversicherung hat drei Monate Wartezeit.

Greift die Versicherung bereits, falls die Eigenbedarfskündigung im März beim Mieter eingeht und ein Widerspruch erst im April oder später erfolgt (also nach den drei Monaten Wartezeit)? Oder dürfte in diesem Fall eine Eigenbedarfskündigung erst nach Ablauf der drei Monate versendet werden, um bei einem möglichen Widerspruch die Versicherung in Anspruch zu nehmen?

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Rechti0815):
Greift die Versicherung bereits, falls die Eigenbedarfskündigung im März beim Mieter eingeht und ein Widerspruch erst im April oder später erfolgt (also nach den drei Monaten Wartezeit)? Oder dürfte in diesem Fall eine Eigenbedarfskündigung erst nach Ablauf der drei Monate versendet werden, um bei einem möglichen Widerspruch die Versicherung in Anspruch zu nehmen?

Das erfährt der Vermieter, in dem er die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung zu dem Thema "Wartezeit" liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Rechti0815):
Greift die Versicherung bereits, falls die Eigenbedarfskündigung im März beim Mieter eingeht und ein Widerspruch erst im April oder später erfolgt (also nach den drei Monaten Wartezeit)? Oder dürfte in diesem Fall eine Eigenbedarfskündigung erst nach Ablauf der drei Monate versendet werden, um bei einem möglichen Widerspruch die Versicherung in Anspruch zu nehmen?


Kommt drauf an. Man kann auch mit einer Versicherung entsprechende Vereinbarungen treffen, z.B. die Wartezeit verkürzen.
Dies ist dann der Fall, wenn bei einem gerichtlichen Verfahren Aussicht auf Erfolg ist, was die Versicherung natürlich prüft.
Und sonst den Versicherungsvertrag genau lesen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Bei üblichen Bedingungen kommt es auf den Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung an.

Außerdem ist bereits für das Verfassen des Kündigungsschreiben das Einschalten eines Anwaltes zu empfehlen, es sei denn man hat gute Kenntnisse, was so ein Schreiben alles beinhalten muss.

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