Eigenbedarfskündigung am Tag unserer Hochzeit

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Chris868
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung am Tag unserer Hochzeit

Guten Tag,

wir haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen, der Auszugstermin liegt am Tag unserer im Ausland geplanten Hochzeit (Auszug bis zum 31.07, unser Standesamttermin ist der 30.07, und die Feier ist für den 01.08 geplant). Wie können wir uns am besten dagegen wehren? Die Vermieter wussten bereits seit einigen Monaten, dass wir da unsere Hochzeit planen. Vielen Dank für jegliche Empfehlungen.

-- Editiert von Chris868 am 04.05.2021 11:03

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie lange wohnt ihr schon dort?Wann habt ihr die Kündigung bekommen und was genau steht drinnen?

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Am sinnvollsten wäre es wohl, wenn Du den anonymisierten Text der Kündigung hier hochlädst.
Hier tummeln sich doch einige mit Ahnung, die Dir dann auch sagen können, ob die Kündigung überhaupt Bestand hat (passende Begründung bzw. notwendige Angaben) und ob die Fristen in Ordnung sind.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
Chris868
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die schnellen Rückmeldungen. Die eigentliche Geschichte ist leider etwas komplizierter, ich hatte sie in meinem Beitrag absichtlich vereinfacht.

Wir wohnen seit Aug. 2019 in der Wohnung. Ende Februar haben wir einen unwirksamen Kündigungsbrief bekommen (dazu hatte ich auch schon einen Beitrag hier gepostet und sehr hilfreiche Antworte bekommen, der Brief wurde auch nochmal von meinem Anwalt überprüft). Nun haben wir am Wochenende versucht, uns mit den Vermietern mit einem Mietaufhebungsvertrag zu einigen und dabei den Vorschlag gemacht, uns eine Umzugsbeihilfe zu leisten (2 Kaltmieten als Vorschlag). Reaktion: die Vermieter glauben nicht, dass der Brief unwirksam ist und wollen keinen Kompromiss mit uns eingehen. Wir sind heute zu einem Termin mit Vermietern + deren Anwalt eingeladen. Es kann sein, dass sie uns nun einen wirksamen Kündigungsbrief aushändigen, da wäre nämlich das neue Datum der 31.07, weshalb meine Frage oben.

Ich überlege auch, zu dem Termin nicht zu gehen, wenn wir schon wissen dass die Vermieter nicht kompromissbereit sein, habe ich das Gefühl es kann nur (für uns) schief gehen...

Danke für die (leider dringend benötigte) Hilfe!

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#4
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Chris868):
Wir sind heute zu einem Termin mit Vermietern + deren Anwalt eingeladen.


Da würde ich ohne eigenen Anwalt auf gar keinen Fall hingehen !! Wenn es dumm läuft und Ihr dem Druck nicht standhaltet, dann unterschreibt Ihr da was, dessen Konsequenz Ihr nicht überblicken könnt.

Zitat (von Chris868):
Reaktion: die Vermieter glauben nicht, dass der Brief unwirksam ist und wollen keinen Kompromiss mit uns eingehen


Es geht also immer noch um dieses erste Kündigungsschreiben ?

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Chris868):
Wir sind heute zu einem Termin mit Vermietern + deren Anwalt eingeladen.
Das ist deren Anwalt. Was glaubst du, wirst du gegen einen Anwalt, der in Verhandlungen geübt ist, ausrichten können? Welchen Sinn hat dann das Gespräch? Beachte, dass Mietaufhebungsvereinbarungen auch mündlich geschlossen werden können. Bist du dir wirklich sicher, dass nichts, was in dem Gespräch besprochen werden soll, am Ende zu deinen Ungunsten ausgelegt werden wird?

Im übrigen ist heute der zweite Werktag im Mai. Wenn du heute oder morgen keine Kündigung erhälst, wäre vermutlich schon ein Monat gewonnen. Für euch würde dieser Monat viel helfen. Schon alleine deshalb würde ich den Termin zumindest heute oder morgen nicht wahrnehmen.

Zur eigentlichen Frage:
Zitat (von Chris868):
Wie können wir uns am besten dagegen wehren?
Das könnte ein Härtefall sein, siehe § 574 BGB. Eine Verlängerung um einen Monat erscheint mir zumindest im Bereich des möglichen.

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#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle versuchen deinen Anwalt zu erreichen und dem gegnerischen Anwalt für den Termin absagen und auf deinen Anwalt verweisen

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#7
 Von 
Chris868
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für alle Antworten, ich werde den Termin absagen, das ergibt am meisten Sinn. Ihr habt mir sehr geholfen!

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Aus taktischen Gründen würde ich gar nicht vorher absagen, sondern einfach nicht hingehen.

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#9
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Aus taktischen Gründen würde ich gar nicht vorher absagen, sondern einfach nicht hingehen.


Wenn Du einfach diesen heutigen Termin ignorierst, dann müsste der VM
die Kündigung schriftlich zustellen, der zumindest den Kündigungstermin
verschiebt.

Zitat (von Chris868):
Es kann sein, dass sie uns nun einen wirksamen Kündigungsbrief aushändigen, da wäre nämlich das neue Datum der 31.07, weshalb meine Frage oben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das könnte ein Härtefall sein, siehe § 574 BGB.

Richtig - da man einen Anwalt hat, kann man den ja mal zu dem Thema befragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Aus taktischen Gründen würde ich gar nicht vorher absagen, sondern einfach nicht hingehen.


Was ist das denn für eine Tatktik? Vom evtl. neuen Kündigungstermin her kann da nichtsgerissen werden, und die Höflichkeit gebietet einfach die Absage eines vereinbarten Termins (zumindest in meiner Welt)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Was ist das denn für eine Tatktik? Vom evtl. neuen Kündigungstermin her kann da nichtsgerissen werden, und die Höflichkeit gebietet einfach die Absage eines vereinbarten Termins (zumindest in meiner Welt)


Die Gegenseite würde diese Höflichkeit natürlich schamlos ausnutzen und Heute noch einen Boten mit der neuen Kündigung losschicken.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Gegenseite würde diese Höflichkeit natürlich schamlos ausnutzen und Heute noch einen Boten mit der neuen Kündigung losschicken.


Und? So kommt der Bote eben morgen, am Datum (bis wann man ausziehen soll) selber ändert es ja nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Gegenseite würde diese Höflichkeit natürlich schamlos ausnutzen und Heute noch einen Boten mit der neuen Kündigung losschicken.

Und wenn man einfach nicht hingeht, dann würden die sicherlich erst mal googlen oder hier fragen was zu tun wäre ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wenn man einfach nicht hingeht, dann würden die sicherlich erst mal googlen oder hier fragen was zu tun wäre ...


Na wenn ein Anwalt googlen muss

Zitat (von Chris868):
Wir sind heute zu einem Termin mit Vermietern + deren Anwalt eingeladen


dann würde ich der entsprechenden Kündigung auch ruhig entgegensehen, aber so wird es wohl nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das könnte ein Härtefall sein, siehe § 574 BGB.

Nicht wirklich. Im dem § geht es die Unzumutbarkeit einer Kündigung und nicht um einen sehr ungünstigen Auszugstermin.
Zumal man auch erstmal eine Wohnung suchen müsste. Mögliche Doppelmieten sind zumutbar und eher die Regel als die Ausnahme bei einem Umzug.
Im letzten Thread hat der Anwalt auf die Prognosepflicht hingewiesen. Das wäre eher ein Anknüpfungspunkt. Lässt sich aber erst einschätzen wenn eine Kündigung mit Begründung vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Chris868
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Euch Allen. Die Vermieter haben sich heute auf einen Termin mit uns ohne Anwalt eingelassen und wir konnten uns über einen Mietaufhebungsvertrag (Auszug zum 01.07 mit einer Umzugsbeihilfe, bzw. die Nettomiete von Juni wird einbehalten) einigen. Wir sind zwar etwas Risiko eingegangen und die letzten Tagen waren nicht ohne Stress aber letztendlich hat es geklappt. Hätten wir nichts bzgl. der Unwirksamkeit gesagt hätten wir sicherlich noch einige Monate in der Wohnung bleiben können, aber da wir jetzt eine Wohnung gefunden hatten ist es sicherlich angenehmer sich auf dieser Weise zu einigen, zumindest für uns... Jetzt können wir unseren Einzug in die neue Wohnung planen. Danke nochmal, eure sehr schnelle Rückmeldungen haben uns sehr geholfen!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wichtig! Alles muss schriftlich fixiert und vom Vermieter unterschrieben werden.

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