Eigenbedarfskündigung bei Verkauf vom Haus

2. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung bei Verkauf vom Haus

Wir haben ein großes Problem. Wir wohnen seit fast 5 Jahren in einer doppelhaushälfte. Die zweite Hälfte wurde vor knapp 2 Jahren verkauft. Nun hat der Käufer der anderen Seite bei unserem Eigentümer Druck gemacht das er auch verkaufen soll. Dazu muss ich sagen das wir mit denen nicht klar kommen weil sie ständig unsere Kinder runter machen. Nun hat unser Eigentümer sich dazu entschieden zu verkaufen. Wir können es uns nicht leisten. Das Problem ist wir bekommen im November unser 5 Kind und es gibt keinerlei vergleichbaren Wohnungen in der Gegend. Die Kinder müssten umgeschult werden und unser zweiter Sohn hat sowieso große Probleme sich neu einzufinden und Freunde zu finden. Ich und die Kinder sind nur noch am weinen weil wir nicht wissen wohin. Einen Umzug darf ich nicht machen weil ich hochrisikoschwanger bin. Mit einem Säugling und nach Kaiserschnitt ist das auch erstmal nicht möglich. Der kaufinteressent macht jetzt schon ständig Druck und will schnellstmöglich einziehen. Laut verbraucherschutz haben wir gute Chancen vor Gericht zu gewinnen. Dennoch bleibt die Angst mit den Kindern auf der Straße zu sitzen. Wir haben uns nie etwas zu schulden kommen lassen, sind sehr sauber und und das Grundstück und die Wohnung ist gepflegt, wir haben keine schulden. Ich fühle mich nicht in der Lage einen großen Prozess zu führen. Kann mich jemand beruhigen. Vielen dank

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39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Erstmal müsste der neue Eigenümer nicht nur gekauft haben, sondern auch im Grundbuch eingetragen sein.
Dann muss er auch die hohen Hürden einer formal korrekten Eigenbedarfskündigung nehmen.



Man sollte mit den Kausfinteressenten/neuen Eigentümern erstmal nur das nötigste kommunizieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Der kaufinteressent macht jetzt schon ständig Druck und will schnellstmöglich einziehen.


Der Typ kann Euch erst einmal garnichts. Erst einmal muss er nicht nur Interesse haben, sondern auch noch den Kaufpreis bezahlt haben. Dann muss das Ganze noch im Grundbuch eingetragen sein. Da vergehen noch Monate.

Und dann muss der neue Eigentümer auch noch eine formal richtige Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Erst dann kann es überhaupt zum Gerichtsverfahren kommen.

Das kann sich über einige Zeit hinziehen.

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#3
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay also erstmal ruhe bewahren?
Ich danke euch für eure antworten

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Okay also erstmal ruhe bewahren?


Laßt Euch nicht nerven, der Interessent hat keinen Grund.

Solltet Ihr eine Eigenbedarfskündigung erhalten, geht Ihr mit dem Kündigungsschreiben und dem Mietvertrag zum Grundbuchamt und schaut mal rein, was da steht.

Dann meldet Euch hier wieder, mit dem wortwörtlichen Kündigungstext und dem Eintrag im Grundbuch.

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#5
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann gehen wir so vor. Vielen lieben Dank

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich stimme den Vorschreibern zu. Nur noch zur Ergänzung: Hier http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-haertefall/ gibt es ein paar Infos zu Härtefällen. Wenn also irgendwann mal eine wirksame Eigenbedarfskündigung kommt, dann ist noch nicht alles verloren.

Aber das wird nicht ewig halten. Vielleicht solltet ihr dennoch mal schauen, was sich in der Umgebung so finden lässt. Sollte sich irgendwo eine Möglichkeit auf eine neue Wohnung auftun, dann solltet ihr sie nutzen.

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#7
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für den Tipp. Wir sind bereits auf der Warteliste für eine frei werdende haushälfte. Aber noch hat er ja nicht gekauft

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

So leid es mir tut, aber das ist s nicht richtig. Der Käufer kann sich vom Verkäufer im Kaufvertrag bevollmächtigen lassen und damit bereits vor Eintragung kündigen.

Allerdings würde ich mir als TE nicht so einen Kopf machen. Risikoschwanger wird die Räumung für die Dauer der Schwangerschaft unmöglich, danach mit 5 Kindern inkl. Säugling zumindest anspruchsvoll :-)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Der Käufer kann sich vom Verkäufer im Kaufvertrag bevollmächtigen lassen und damit bereits vor Eintragung kündigen.


Erklär mal genauer, wie das gehen soll ?

Der Eigentümer kann nicht wegen Eigenbedarf kündigen, da er nicht einziehen will und der zukünftige Eigentümer ist noch nicht dder Vermieter, kann also auch nicht kündigen......

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Erklär mal genauer, wie das gehen soll ?

Passus im notariellen Vertrag, das alle Rechte und Pflichten ab dem Datum X auf den Käufer übergehen.
Es soll ja tatsächlich hin und wieder Verkäufer geben die so dumm sind, so etwas zu unterschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also bevor das Geld geflossen ist das Haus quasi vorab auf Treu und Glauben übergeben.

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#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nicht zwingend bevor das Geld geflossen, ist aber eben vor Umschreibung. Das Zauberwort ist ein Passus im Kaufvertrag, mit dem der Verkäufer den Käufer ermächtigt ab Datum x im eigenen Namen Rechtshandlungen gegenüber dem Mieter vorzunehmen. Diese Ermächtigung muss dem Mieter gegenüber nicht offengelegt werden, von daher nicht zu sicher fühlen, nur weil der andere noch nicht eingetragen ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#13
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an Euch für die zahlreichen antworten.
Unser jetziger Eigentümer wird so eine Klausel ganz sicher nicht unterschreiben. Er möchte uns hier nicht raus haben und er muss auch nicht zwingend verkaufen.
Wir telefonieren am Montag nochmal mit ihm und bieten ihm alle möglichen Optionen an, die uns zur Verfügung stehen. Vielleicht lässt er mit sich reden (noch) nicht zu verkaufen.
Und wenn ich das richtig verstehe, abgesehen von dieser Klausel und wann er im Grundbuch steht, haben wir doch trotzdem die Möglichkeit wegen sozialer härte zu klagen oder?
Vielen Dank

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#14
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wisst ihr zufällig ob man irgendwas gegen die Schikane von der Nachbarin machen kann?
Es kann ja nicht sein das sie dafür sorgt das wir auf die Straße gesetzt werden und sie kommt gut davon.

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das Zauberwort ist ein Passus im Kaufvertrag, mit dem der Verkäufer den Käufer ermächtigt ab Datum x im eigenen Namen Rechtshandlungen gegenüber dem Mieter vorzunehmen.


Das gilt nur für "Rechtshandlungen" die der Verkäufer selbst gegen den Mieter ausführen kann.

1. Nein:
Also, wenn der Verkäufer keinen Eigenbedarf gegen den Mieter geltend machen kann, kann es der Käufer auch nicht vor der Eintragung ins Grundbuch. Diese Möglichkeit hat der Käufer erst wenn er selbst Eigentümer ist, vorher nicht.

2. Ja:
Wenn der Mieter wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt ist, geht es natürlich. Diese Rechtshandlungen kann man natürlich übertragen. Genauso wie Mieterhöhungen, NK-Abrechnungen etc.

Zitat (von MaPe162):
Und wisst ihr zufällig ob man irgendwas gegen die Schikane von der Nachbarin machen kann?
Es kann ja nicht sein das sie dafür sorgt das wir auf die Straße gesetzt werden und sie kommt gut davon.


Es könnte noch schlimmer werden, dann nämlich, wenn sie Euer Haus selbst kauft.

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#16
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie wird unser Haus nicht kaufen. Ihr gehört die andere haushälfte.

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#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Sie wird unser Haus nicht kaufen. Ihr gehört die andere haushälfte.


Woher willst Du das so genau wissen? Sie will Euch doch loswerden, oder? Und ein Hausverkauf ist nicht immer ein Garant dafür dass der Mieter gekündigt wird. Nur wenn der Vermieter selbst einzieht.

Kauft sie es selbst, kann sie vielleicht nicht wegen Eigenbedarf kündigen, kann Euch aber das Leben noch schwerer machen.

Zitat (von MaPe162):
Und wisst ihr zufällig ob man irgendwas gegen die Schikane von der Nachbarin machen kann?


Das ist Nachbarschaftsrecht.

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#18
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja wissen kann ich es nicht. Aber ich glaube es nicht. Wenn Sie die Absicht hätte, dann hätte sie es doch jetzt getan.
Und wenn unser jetziger Eigentümer nun doch nicht verkauft dann wird er auch nicht an sie verkaufen.

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#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Wir telefonieren am Montag nochmal mit ihm und bieten ihm alle möglichen Optionen an, die uns zur Verfügung stehen. Vielleicht lässt er mit sich reden (noch) nicht zu verkaufen.

Wie wäre es mit selbst kaufen?
Die Zinsen sind niedrig, einige Kommunen bieten bei uns in der Gegend für Familien eine Sicherheitsleistung und Förderung bei Krediten zum Wohnungskauf an.
Je nach Miethöhe, nehmen wir an 1000€ Kaltmiete sind es in 10 Jahren schon mal 120.000€ welche man hier schon in die Finanzierung einrechnen könnte. Ganz abgesehen von den zu erwartenden Mieterhöhungen.
Zitat (von MaPe162):
Und wenn ich das richtig verstehe, abgesehen von dieser Klausel und wann er im Grundbuch steht, haben wir doch trotzdem die Möglichkeit wegen sozialer härte zu klagen oder?

Klar jederzeit, es geht je nach dem auch über den Mieterschutzbund, wobei diese Vereine zum Teil nicht gerade den besten Ruf haben.
Auf jeden Fall so schnell geht es gerade bei den Umständen bestimmt nicht mit Räumung:
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-haertefall/

Nur noch ist der Nachbar nur Kaufinteressent, und es ist auch denkbar, das er eben gerade nur einen Druck aufbauen will, wenn er selbst erst vor 5 Jahren gekauft hatte, und nicht alles bar bezahlt hatte, wird er sich bei einer Finanzierung gerade bei einer vermieteten Immobilie schwer tun. Das ist jedoch nur Spekulation, keiner weis wie es mit den Finanzen des Nachbar wirklich aussieht, meist sind die wo es nicht üppig haben, die größten Schwätzer.

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#20
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir können derzeit keinen Kredit aufnehmen. Sonst wäre das sofort eine Option.
Die kaufinteressenten sind Freunde von den Nachbarn. Die Nachbarn haben die zweite haushälfte erst vor knapp 2 Jahren gekauft auf Kredit. Daher glaube ich nicht das sie unsere Hälfte auch kaufen wird.
Sie spricht nie uns an, meckert nur unsere Besucher an und deren Kinder. Und unsere Kinder auch oft genug.
Wir haben am Dienstag einen Termin beim mieterbund. Ich hoffe die können uns erstmal diese Unruhe nehmen.
Dank eurer Beiträge bin ich aber schon viel beruhigter.
Ganz lieben Dank

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#21
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso dazu kommt noch folgendes. Der Interessent ist noch sehr jung. Anfang 30. Ich denke nicht das er das Objekt kaufen wird wenn wir nicht freiwillig ausziehen.
Ich denke nicht das er den Vermieter "spielen" will.
Versteht ihr was ich meine?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Die kaufinteressenten sind Freunde von den Nachbarn.


Ach, hierher weht der Wind. Das würde mich nicht beruhigen.

Zitat (von MaPe162):
Der Interessent ist noch sehr jung. Anfang 30. Ich denke nicht das er das Objekt kaufen wird wenn wir nicht freiwillig ausziehen.


Warum sollte ein junger Mensch keinen Eigenbedarf haben? Zum Beispiel um eine eigene Familie zu gründen. Und wenn er in die eigene Immobilie einziehen will geht das natürlich. Und ewig kann man eine Kündigung wegen besonderer Härte auch nicht rausziehen.



Zitat (von MaPe162):
Die Nachbarn haben die zweite haushälfte erst vor knapp 2 Jahren gekauft auf Kredit. Daher glaube ich nicht das sie unsere Hälfte auch kaufen wird.


Na und. Mit einer bestehenden Immobilie bekommt man doch noch leichter einen Kredit. Und die Zinsen sind so niedrig, dass sich der Kauf einer Immobilie immer lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Beruhigen tut uns das nicht.
Klar kann man eine Klage nicht ewig raus ziehen, aber von jetzt auf gleich geht's auch nicht raus.
Und je länger wir zeit haben desto größer ist die Wahrscheinlichkeit das eine andere haushälfte frei wird. Und unsere Kinder werden ja auch älter und ziehen irgendwann aus

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Und unsere Kinder werden ja auch älter und ziehen irgendwann aus


So lange kann man eine berechtigte Eigenbedarfskündigung nicht rauszögern. Und mal ehrlich, sobald der Typ das Haus gekauft hat, wird die Nachbarin vermutlich so richtig aufdrehen.

Deshalb versucht das Haus selbst zu kaufen oder eben etwas anderes zu finden. Vielleicht auch mit der finanziellen Unterstützung des Vermieters. Dann kann er das Haus teuer verkaufen.

Denn die Nachbarin bleibt Euch.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieso soll ein junger Mensch nicht in der Lage sein, ein Haus zu kaufen, gerade bei der derzeitigen Zinslage? Und wieso soll er nicht in die Nähe von Verwandten/Freunden ziehen wollen? Es liegt mir fern, Deine Rechte als Mieter zu beschneiden. Die hast Du, basta. Aber das schliesst nicht einen Automatismus ein: Mieter jung, also kann er nicht, bei Freunden wohnen, sich so ein Objekt, in das darf er nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich so auch nicht gesagt.
Ich habe lediglich sich gesagt das ich nicht glaube das er unseren Vermieter "spielen" will sofern wir nicht ausziehen.
Das hat nichts damit zu tun das er das Haus nicht kaufen kann.
Trotzdem danke

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Diese Ermächtigung muss dem Mieter gegenüber nicht offengelegt werden, von daher nicht zu sicher fühlen, nur weil der andere noch nicht eingetragen ist.

Das ist so nicht korrekt.
Selbstverständlich kann (und sollte) man als Mieter verlangen, das der angeblich neue Vermieter seien Eigenschaft entsprechend nachweist.



Das Haus dort würde ich als derzeitiger Mieter übrigens nicht kaufen.
Als Mieter kann man wegziehen wenn man *************-Nachbarn hat. Als Eigentümer wird das schon komplizierter ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von MaPe162):
Ich habe lediglich sich gesagt das ich nicht glaube das er unseren Vermieter "spielen" will sofern wir nicht ausziehen.


Das wird ihn aber nicht davon abhalten das Haus zu kaufen und dann mit einer Eigenbedarfskündigung und der HIlfe Euer Nachbarin über kurz oder lang Euch vor die Tür zu setzen. Wie Ihr richtig erkannt habt, wird er nicht den Vermieter spielen.

Ihr habt Rechte als Mieter, doch die sind nicht unbegrenzt. Und seit der Mietrechtsreform 2001 kann man eine berechtigte Eigenbedarfskündigung schon auch durchgesetzt werden.

Bei dem Termin am Dienstag schon mal über die sozialen Härten informieren.

Wie schon gesagt, er kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch steht. Dann hilft noch ein Fehler in der Kündigung, dann gibt es noch die soziale Härte.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
MaPe162
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir warten den Termin beim Anwalt und beim Mieterbund ab und dann schauen wir weiter. Sicher wird sich trotzdem das alles noch ne weile hinziehen

0x Hilfreiche Antwort

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