Eigenbedarfskündigung dann Verkauf

22. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
doreen73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung dann Verkauf

Hallo ich habe einen Frage.
Mein Vater hat ein Haus geerbt welches vermietet war. Nun hat er den Mietern gekündigt, weil ich da einziehen möchte. Da die Erbschaftssteuer noch fällig ist ( er aber aufgrund seines alters keinen Kredit mehr bekommt ) möchte er mir das Haus verkaufen. Geht das oder bekommt er da wegen der Eigenbedarfskündigung Probleme?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von doreen73):
Geht das oder bekommt er da wegen der Eigenbedarfskündigung Probleme?

Kommt ganz darauf an, wann der Verkauf und wann Dein Einzug sein soll...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich würde sagen, dass nicht beides geht, auf der einen Seite kündigen wegen Eigenbedarf für dich und auf der anderen Seite dir das Haus offiziell verkaufen, er hätte es erst verkaufen können und du dann die Eigenbedarfskündigung stellen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
er hätte es erst verkaufen können und du dann die Eigenbedarfskündigung stellen

Was für eine absurde Logik ist denn das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von doreen73):
Geht das oder bekommt er da wegen der Eigenbedarfskündigung Probleme?


Wenn Du nicht einziehst und das Haus stattdessen verkauft wird, dann handelt es sich um vorgetäuschten Eigenbedarf, der zu Schadenersatzansprüchen des gekündigten Mieters führt,

Wenn Du jedoch einziehst und der Käufer den Mietvertrag übernimmt, den Dein Vater mit Dir geschlossen hat, dann ist das zulässig.

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#5
 Von 
doreen73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)

Also ich muss noch anmerken, er verkauft an mich und ich werde da auch einziehen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Dann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf problemlos möglich. Wichtig bei so einer Kündigung ist, dass Du tatsächlich einziehst.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4601 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn Du nicht einziehst und das Haus stattdessen verkauft wird, dann handelt es sich um vorgetäuschten Eigenbedarf, der zu Schadenersatzansprüchen des gekündigten Mieters führt,


Na ja, in dem Fall will doch wohl der Vater (Eigentümer) seinen Sohn in das Haus einziehen lassen und diesem dann das Haus verkaufen. Wo ist dann das Problem, wenn der neue Eigentümer, der der Sohn des alten Eigentümers ist, noch im Haus wohnt?

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