Hallo ich habe einen Frage.
Mein Vater hat ein Haus geerbt welches vermietet war. Nun hat er den Mietern gekündigt, weil ich da einziehen möchte. Da die Erbschaftssteuer noch fällig ist ( er aber aufgrund seines alters keinen Kredit mehr bekommt ) möchte er mir das Haus verkaufen. Geht das oder bekommt er da wegen der Eigenbedarfskündigung Probleme?
Eigenbedarfskündigung dann Verkauf
22. Januar 2022
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Frage vom 22. Januar 2022 | 21:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 16x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung dann Verkauf
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#1
Antwort vom 22. Januar 2022 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
ZitatGeht das oder bekommt er da wegen der Eigenbedarfskündigung Probleme? :
Kommt ganz darauf an, wann der Verkauf und wann Dein Einzug sein soll...
#2
Antwort vom 22. Januar 2022 | 21:54
Von
Status: Praktikant (662 Beiträge, 72x hilfreich)
Ich würde sagen, dass nicht beides geht, auf der einen Seite kündigen wegen Eigenbedarf für dich und auf der anderen Seite dir das Haus offiziell verkaufen, er hätte es erst verkaufen können und du dann die Eigenbedarfskündigung stellen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Januar 2022 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
Zitater hätte es erst verkaufen können und du dann die Eigenbedarfskündigung stellen :
Was für eine absurde Logik ist denn das?
#4
Antwort vom 22. Januar 2022 | 22:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
ZitatGeht das oder bekommt er da wegen der Eigenbedarfskündigung Probleme? :
Wenn Du nicht einziehst und das Haus stattdessen verkauft wird, dann handelt es sich um vorgetäuschten Eigenbedarf, der zu Schadenersatzansprüchen des gekündigten Mieters führt,
Wenn Du jedoch einziehst und der Käufer den Mietvertrag übernimmt, den Dein Vater mit Dir geschlossen hat, dann ist das zulässig.
#5
Antwort vom 22. Januar 2022 | 23:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 16x hilfreich)
Also ich muss noch anmerken, er verkauft an mich und ich werde da auch einziehen.
#6
Antwort vom 23. Januar 2022 | 08:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Dann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf problemlos möglich. Wichtig bei so einer Kündigung ist, dass Du tatsächlich einziehst.
#7
Antwort vom 23. Januar 2022 | 09:13
Von
Status: Master (4601 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatWenn Du nicht einziehst und das Haus stattdessen verkauft wird, dann handelt es sich um vorgetäuschten Eigenbedarf, der zu Schadenersatzansprüchen des gekündigten Mieters führt, :
Na ja, in dem Fall will doch wohl der Vater (Eigentümer) seinen Sohn in das Haus einziehen lassen und diesem dann das Haus verkaufen. Wo ist dann das Problem, wenn der neue Eigentümer, der der Sohn des alten Eigentümers ist, noch im Haus wohnt?
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