Eigenbedarfskündigung der Schwiegereltern

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
bidi17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung der Schwiegereltern

Hallo Zusammen,

ich habe viel und lange gesucht, aber so richtig passt keine Antwort zu unserem Problem und hoffe, hier auf Hilfe eurerseits.

Folgende Situation:

Meine Mutter und mein Vater leben getrennt, die Scheidung läuft, ist aber noch nicht rechtsgültig abgeschlossen. Meine Mutter wohnt seit 2016 in der Wohnung der Schwiegereltern zur Miete (sie lebte vorher schon Jahrelang dort mit meinem Vater umsonst, seit der Trennung und dem Auszug meines Vaters verlangten die Schwiegereltern Miete von meiner Mutter). Der Mietvertrag besteht seit dem mündlich. Es handelt sich um ein Haus mit zwei Wohnungen. Die obere gehört meinen Großeltern, dort wohnt meine Mutter und ich wohne im unteren Teil, der mir gehört.

Nun kündigten die Schwiegereltern das Mietverhältnis meiner Mutter. Kündigungsfrist ist eingehalten. Kündigungsgrund ist Eigenbedarf, damit der Sohn bzw. der Noch-Ehemann meiner Mutter einziehen kann, um meine Großeltern (Großvater hat beginnende Demenz) pflegetechnisch unterstützen zu können, da er im Moment ca. eine halbe Stunde weit entfernt wohnt und sich dies auf 5 Minuten Fahrweg verkürzen würde.

Die Situation wird dadurch noch verkompliziert, dass meine Mutter ebenfalls schwer krank ist und zu 100% schwerbehindert. Sie hat eine Herzinsuffizienz, eine Hypophyseninsuffizenz und ist auf 1,5 Augen blind. Durch die Hypophyseninsuffizienz ist sie auf regelmäßige Einnahme von Hydrocortison angewiesen, vorallen bei Krankheit und durch Ihre Blindheit ist sie immer auf meine Unterstützung angewiesen.

Bezahlbarer Ersatzwohnraum in unmittelbarer Nähe (diese ist wichtig) ist schwer zu finden. Im Moment erhält sie noch Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4), der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente läuft noch. Am liebsten wäre uns es würde alles weiterhin so bleiben.

Meine Fragen:

- Ist die Kündigung wirksam? Können meine Großeltern meine Mutter für Eigenbedarf kündigen, damit der Sohn bzw. Noch-Ehemann einziehen kann, obwohl die Scheidung noch nicht rechtsgültig ist? Schließlich haben meine Eltern jahrelang zusammen dort gewohnt und mein Vater ist freiwillig ausgezogen.

- Macht es Sinn, hier den Rechtsweg einzuschlagen? Oder wird meine Mutter zu hoher Wahrscheinlichkeit ausziehen müssen?

Ich danke für jegliche Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Wortlaut der Kündingung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bidi17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

"Hiermit kündigen wir wegen Eigenbedarfs gemäß §§ 573 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr 2. BGB das Mietverhältnis zum (...) Die Wohnung soll dauerhaft genutzt werden von unserem Sohn (...) damit dieser nach Einzug in unserer Nähe ist, um uns zu unterstützen und bei Bedarf zu pflegen."

Darauf folgt noch der Widerspruch der Fortsetzung des Mietverhältnisses, selbst bei Weitergebrauch der Mietsache und der Hinweis auf § 574 BGB zur Härtefallregelung.

-- Editiert von bidi17 am 07.02.2020 11:15

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#3
 Von 
bidi17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

keiner der mir eventuell helfen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Lassen Sie es von einem Anwalt prüfen.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Das Forum hier kann in einfach gelagerten Fällen helfen. In einer solchen Situation hilft nur ein Anwalt für Mietrecht oder eben ausziehen. Wobei mir nicht klar ist, ob der Anwalt wirklich wird helfen können.

Bei einer Kündigung und einem möglichen Härtefall-Widerspruch werden die Interessen der Parteien abgewogen. Es dürfte relativ selten sein, dass dabei eine Kündigung endgültig aufgehoben wird. Eine längere Kündigungsfrist ist da schon häufiger. Wobei die Mieterin hier durchaus Argumente hat.

Es darf aber natürlich die Frist zu einem Härtefall-Widerspruch nicht versäumt werden. Also sollte die Mieterin zügig entscheiden, ob sie zum Anwalt will oder ob sie ohne Gegenwehr ausziehen will. Alleine, d.h. ohne Anwalt, sind die Chancen auf erfolgreiche Abwehr oder Verschiebung der Kündigung minimal.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es dürfte relativ selten sein, dass dabei eine Kündigung endgültig aufgehoben wird
Dem würde ich zustimmen.
Auf längere Sicht wird die Mutter ausziehen müssen. Das Interesse der Vermieter ist nachvollziehbar begründet und es ist nicht mehr Ehewohnung, da der Ehemann ja schon seit längerem ausgezogen ist. Dass die Ehe noch besteht, ist also irrelevant.
Erschwerend kommt meiner Ansicht nach hinzu, dass es eine Wohnung im Obergeschoss ist. Bei den beschriebenen Beschwerden wäre eine Erdgeschosswohnung vermutlich ja sowieso eher ratsam. Dementsprechend würde ich das Augenmerk eher auf eine flexible Kündigungslösung setzen, sprich: mit dem Vermieter darüber verhandeln, dass die Kündigung z.B. erst in einem Jahr wirksam ist, die Mutter aber monatlich kündigen darf sobald sie etwas geeignetes gefunden hat.
Parallel mit der Kündigung zum Wohnungsamt, schnellstens Wohnberechtigungsschein besorgen und suchen gehen.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 556x hilfreich)

Habt ihr schon an betreutes Wohnen gedacht, da wäre die Mutter besser versorgt als in einer eigenen Wohnung.
Hat sie einen GdB, der wäre auch für später wichtig.
Wie alt ist die Mutter den?

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#8
 Von 
bidi17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Zwischenzeitlich waren wir bei einem Anwalt für Mietrecht. Laut seinen Äußerungen würde in der Härtefallregelung geprüft werden müssen, welche Krankheiten mehr überwiegen. D.h. es würde geprüft werden, ob die Demenz meines Großvaters oder die Krankheiten meiner Mutter schwerer wiegen. Soweit deckt sich das ja mit euren Antworten. Jedoch würde so etwas auch jeder Richter etwas anders sehen. Also ist es fraglich, ob man über diesen Weg gewinnen könnte.

Zur Situation mit der noch vorhandenen Ehe sagte er, das ginge wiederrum ins Familienrecht hinein. Nach Rücksprache mit seiner Kollegin, die sich auf das Familienrecht spezialisiert hat, ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs für den Sohn unwirksam, da meine Eltern noch nicht rechtsgültig geschieden seien, auch wenn Sie nicht mehr zusammen wohnen. Wir müssten also erst einmal überhaupt nichts unternehmen und das Kündigungsdatum einfach ablaufen lassen. Sollten die Großeltern dann noch einmal auf uns zu kommen, müssten diese, weil erste Kündigung ja unwirksam war, erneut mit neuer Kündigungsfrist kündigen und das ginge erst, wenn meine Eltern dann rechtsgültig geschieden seien.

Zitat (von quiddje):
Erschwerend kommt meiner Ansicht nach hinzu, dass es eine Wohnung im Obergeschoss ist. Bei den beschriebenen Beschwerden wäre eine Erdgeschosswohnung vermutlich ja sowieso eher ratsam


Das sehe ich etwas anders. Meine Mutter wohnt seit eh und je in der Wohnung, kennt sich also trotz Blindheit mit allen Ecken und Kanten aus und weiß genauestens, wo was ist. Da Sie normal gehen kann, stellen die 10 Stufen zum OG somit kein Hindernis dar.

Zitat (von Loni12):
Hat sie einen GdB, der wäre auch für später wichtig.
Wie alt ist die Mutter den?


GdB ist bei 100. Alter ist Mitte 50.

Zitat (von Loni12):
Habt ihr schon an betreutes Wohnen gedacht, da wäre die Mutter besser versorgt als in einer eigenen Wohnung.


Eine Idee wäre das auf jedenfall wert, aber da ist der Stolz meiner Mutter zu groß für. Und ich kann und will sie ja nicht dazu zwingen...


Natürlich schauen wir parallel nach bezahlbaren Wohnungen in der Nähe. Haben auch schon ein paar angeschaut, in der Preisklasse, welche das Arbeitsamt übernimmt. Aber bisher waren nur Wohnungen dabei, die (sorry für den Ausdruck) absolut abgeranzt und versifft waren. Wir suchen weiterhin nach Wohnungen, aber bis dahin gehe ich lieber den Weg über den Anwalt, bevor ich meine Mutter in so eine Wohnung stecke. Laut ihm könnte man das problemlos 2-3 Jahre in die Länge schieben. Bis dahin hat man hoffentlich auch eine schöne und bezahlbare Wohnung gefunden :-).


Vielen Dank für Eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Da hat sich die Fachberatung durch den Anwalt gelohnt. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bidi17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da hat sich die Fachberatung durch den Anwalt gelohnt. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Mutter viel Erfolg.


Vielen Dank!

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