Eigenbedarfskündigung des bestehenden Mietverhältnisses

12. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
H.Niemann
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung des bestehenden Mietverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Immobilie gekauft, die aktuell vermietet wird. Das Mietverhältnis hat erst nach der Eigentumsumwandlung begonnen.

Gerne möchte ich das aktuelle Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Hintergrund ist hierzu folgender: Die aktuell vermietete Wohnung im Osten Berlins ist für meine Mutter gedacht, damit sie näher bei mir wohnt und später mal im hohen Alter von mir gepflegt werden kann. Meine Mutter besitzt bereits eine Immobilie, in der sie aktuell auch im Süden von Berlin wohnt - aber ca. 10-12km von meinem Wohnort entfernt ist. Durch diesen Umzug nach Berlin (Ost) würde Sie näher bei mir wohnen und könnte im Alter besser von mir gepflegt werden.

Daher meine Frage, wie schätzen Sie die Situation ein, dass die Eigenbedarfskündigung unter Einhaltung der Fristen durchgesetzt werden kann?

Besten Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert von Moderator am 12.04.2021 16:37

-- Thema wurde verschoben am 12.04.2021 16:37

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Unter 10%

Der Bedarf der Pflege ist ja anscheinend noch überhaupt nicht vorhanden.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von H.Niemann):
Daher meine Frage, wie schätzen Sie die Situation ein, dass die Eigenbedarfskündigung unter Einhaltung der Fristen durchgesetzt werden kann?
Seriös ist das kaum zu beantworten. Selbst wenn die Mutter bereits pflegebedürftig wäre, müsste man wissen, wie sehr sich die Entfernung (vielleicht eher in Minuten gemessen) ändern würde. Ist die neue Wohnung eine Nachbarwohnung, so wird es vermutlich einfacher als wenn die statt 20 in 10 Minuten zu erreichen wäre.

Offenbar wurde ja schon gekauft. Dann sollte der nächste Gang vor einer Kündigung zu einem Fachanwalt für Mietrecht oder einen Vermieterverein gehen. Dort sollte man sich dann sorgfältig beraten lassen. Bei ausreichender Erfolgsaussicht sollte man den Anwalt dann auch die Kündigung formulieren lassen. Cleverer wäre es natürlich gewesen, dass vor dem Kauf zu tun.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Das Mietverhältnis hat erst nach der Eigentumsumwandlung begonnen.

Zu allgemein, gehts etwas genauer ?
Was ist unter "Eigentumsumwnadlung" zu verstehen ? Kauf ?
Warum wurde der Eigenbedarf nicht vor der Vermietung erfüllt.
1 - 3 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses wird es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich wegeneigenbedarf zu kündigen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
H.Niemann
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Mit der Eigentumsumwandlung wollte ich zum Ausdruck bringen, dass es keine Sperrfrist/Kündigungsfrist von 10 Jahren für das aktuelle Mietverhältnis gibt, wenn die Eigenbedarfskündigung rechtlich zulässig ist.

Der Eigenbedarf der Wohnung konnte nicht vorher geltend gemacht werden, weil die Wohnung ursprünglich als Kapitalanlage gekauft wurde und demzufolge bei Erwerb bereits vermietet war. Die Mieterin lebt seit ca. 6 Jahren in der Wohnung.

Die aktuelle Eigentumswohnung meiner Mutter ist ca. 15km / 40 Minuten Fahrzeit entfernt und die aktuell vermietete Eigentumswohnung, die meine Mutter ziehen soll, ist ca. 2 km/6 Minuten Fahrzeit von uns entfernt. Meine Mutter ist noch nicht pflegebedürftig, aber das Ziel war, dass meine Mutter für den Altersabend bereits bei uns in der Nähe wohnt und nicht erst umziehen muss, wenn sie pflegebedürftig ist. Denn bereits heute ist Getränkekisten schleppen schwer für sie und Technikprobleme häufig vorkommend, die man aus der Ferne nur schwer beheben kann. Da wäre eine kurze Distanz absolut hilfreich, um stets in der Nähe zu sein.

Ich hatte gehofft, dass die Chancen auf Erfolg bei der Eigenbedarfskündigung wesentlich höher als 10% sind. Das ist natürlich ernüchtert und enttäuschend zu gleich.

Gibt es keine anderen Möglichkeiten?

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#5
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Warum wurde der Eigenbedarf nicht vor der Vermietung erfüllt.


Wie soll das geschehen ?

Kauf bricht nicht Miete. Und der vorherige Eigentümer konnte nicht kündigen, weil er keinen nachgewiesenen Eigenbedarf hatte und auch keine Sonderkündigungsrechte.

@Niemann
Deine Chancen laufen gegen Null. Ausser du legst fett Geld auf den Tisch.

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Deine Chancen laufen gegen Null. Ausser du legst fett Geld auf den Tisch.

Sehe ich anders. Es geht hier um eine Eigenbedarfskündigung für die man zwar einen Grund benötigt, aber der Grund ist auch ohne Pflegebedürftigkeit vorhanden. Soo hoch setzen die Gerichte die Messlatte für eine Eigenbedarfskündigung auch wieder nicht. Sonst könnte man auch keine Wohnung für seine Kinder kündigen, nur weil die ausziehen wollen, aber das geht idR ohne Probleme.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Soo hoch setzen die Gerichte die Messlatte für eine Eigenbedarfskündigung auch wieder nicht.

In Berlin würde ich da nicht drauf wetten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In Berlin würde ich da nicht drauf wetten.

Ja, Berlin ist sicher ein Problem, aber da ich für diese Eigenbedarfskündigung sowieso einen RA empfehlen würde, kennt der die Rechtsprechung speziell in Berlin bestimmt besser. Und zu diesem Thema gibt es auch BGH-Urteile über die sich selbst Berlin nicht so leicht hinwegsetzen kann.

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#9
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

@Niemann

Der Eigenbedarf darf nicht vorgetäuscht sein. Deine Mutter kommt nicht aus einem prekären Mietverhältnis, sondern will von Eigenwohneigentum in die Wohnung des Sohnes ziehen. Vermutlich weit über 70 qm.
Wo ist da die Not ?

Und bist du sicher, dass die 10 Jahre Sperrfrist erfüllt sind ?

Such Dir einen RA, Kündigung ist erst wirksam wenn du im Grundbuch stehst. Ansonsten verschenkst du wieder Zeit.

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#10
 Von 
H.Niemann
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Vermutlich weit über 70 qm.
Wo ist da die Not ?


Aktuell wohnt meine Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung ca. 71qm und möchte sich verkleinern (auf zwei Zimmer mit ca 57qm). Daher wäre der Umzug nicht nur aufgrund der Nähe sinnvoll, sondern auch aufgrund der kleineren Wohnung bzw. geringeren Zimmer- und Quadtrameteranzahl.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von H.Niemann):
Ich hatte gehofft, dass die Chancen auf Erfolg bei der Eigenbedarfskündigung wesentlich höher als 10% sind. Das ist natürlich ernüchtert und enttäuschend zu gleich.
Lass dich nicht verrückt machen. Keiner kann das wirklich vorhersagen. Es macht meiner Meinung nach dennoch Sinn, einen Anwalt um Rat zu fragen.

Zitat (von H.Niemann):
Gibt es keine anderen Möglichkeiten?
Eine elegante Lösung wäre vielleicht ein Wohnungstausch. Fragen kostet nichts. Vielleicht kann sich die Mieterin ja mit der Wohnung der Mutter als neuem Zuhause anfreunden. Die praktischen Details eines gleichzeitigen Umzuges würde man dann sicher irgendwie lösen können.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Ich hatte zuerst auch daran gedacht, dass man der Mieterin mal andeutet, was sich da (evtl. vllt. uU) in Bälde ergeben könnte...und auch einen Tausch als Möglichkeit in die Andeutung *einbettet*.

Vielleicht ist die Mieterin total erfreut?
Oder nicht abgeneigt?
Oder eben absolut zu. ---Zumindest DAS weiß man dann.

Das zeigt dann die Richtung an, mit der man juristisch und zäh und evtl. sehr teuer *kämpfen* würde...

mE wäre das ein erster Schritt, bevor man mit Zentimetermaß und Stoppuhr und §§ ermittelt... :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Wie soll das geschehen ?

Kauf bricht nicht Miete. Und der vorherige Eigentümer konnte nicht kündigen, weil er keinen nachgewiesenen Eigenbedarf hatte und auch keine Sonderkündigungsrechte.


Es wurde erst NACH dem Kauf vermietet.

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