Eigenbedarfskündigung durch Vermieter - Ablösevereinbarung möglich?

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
tonymahony
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung durch Vermieter - Ablösevereinbarung möglich?

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich lebe in einer großen Stadt, in einer sehr sehr zentral gelegenen schnuckeligen 1-Zimmerwohnung. Ein neuer Vermieter hat sich zu Beginn des Jahres "eingeschlichen" und möchte nun wg. vermeintlichem Eigenbedarf kündigen. In meinem Fall, dürfte ich nach Kündigung noch mindestens 9 Monate in der Wohnung bleiben. Dem Vermieter komme ich aber gerne entgegen, wenn er mich entsprechend "abfinden" würde.

Nun die entsprechende Gewissensfrage. Welche Forderungen erscheinen in einem solchen Fall angemessen? Da es hierfür keine rechtliche Grundlage zu geben scheint, kämen mir Tipps und Ratschläge sehr sehr gelegen.


1000dank

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Das haengt sicher davon ab, wie entspannt der Wohnungsmarkt dieser Stadt ist.
Weiterhin kann man dem VM diesbezueglich ja nur entgegen kommen, wenn man bereits eine andere Wohnung hat, also seine Schaefchen im Trockenen. Je nachdem kann man die Kosten ja hochtreiben, wenn man ggf. Ÿber die HŠrtefallregelung gegen die EigenbedarfskŸndigung vorgehen kšnnte.
Die Forderung, Umzugskosten und Renovierungskosten der neuen Wohnung abzudecken scheint immerhin vernŸnftig und nicht habgierig. Schaltet der Vm auf Stur, bekommt man nŠmlich gar nichts.

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tonymahony
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm...Ist der Vermieter hier nicht in der Bringschuld? Da ER mich raushaben möchte, bleiben ihm doch nur die Möglichkeiten, mich per sofort oder eben per Räumungsklage hinauszubefördern.

Per sofort hat für ihn den Nachteil, dass es ihn was kostet. Und per Räumungsklage, dass es sich auf ingesamt 21 Monate in der ersten Instanz hinauszögern kann.

Oder hat der Vermieter doch noch ein anderes As im Ärmel?


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich wuerde mal die Lektuere hier bei "frag einen Anwalt" bezueglich des Eigenbedarfs empfehlen. Der neue Eigentuemer hat sich eine Wohnung gekauft, um dort selbst zu wohnen. Demnach hat sich weder "ein neuer Vermieter eingeschlichen" noch handelt es sich um "vermeintlichen Eigenbedarf", wie Du es formuliert hast.
Was der Vermieter machen kann ist eine normale Eigenbedarfskuendigung mit einer Frist von 9 Monaten, wie Du geschrieben hast. Eine H?rtefallregelung wÙrde greifen, wenn Du mind. 65 Jahre alt waerst und schon 30 Jahre dort wohnen wuerdest oder ggf. ein barrierefreier Ausbau der Wohnung durch Dich aufgrund einer Koerperbehinderung.

Sollte es auf eine Raemungsklage hinauslaufen, kostet das den Vermieter Vorkasse und Zeit, allerdings sind diese Kosten im Endeffekt von Dir zu zahlen, inkl. Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Gerichtskosten, Raeumungskosten etc. Mit einer Schadenersatzklage ist dann auch noch zu rechnen.

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wieso soll der Vermieter in der "Bringschuld" sein? Wenn er dir mit 9 Monaten Kuendigungsfrist kuendigen kann und mit dieser Frist auch zufrieden ist, hat er doch ueberhaupt keinen Grund, dir fuer einen frueheren Auszug was zu zahlen. Vielleicht will er das ja auch gar nicht und moechte gern noch die Miete fuer diesen Zeitraum erhalten. Natuerlich koenntest du dann immer noch mit der normalen Kuendigungsfrist von 3 Monaten kuendigen (sofern dein Vertrag das zulaesst), aber warum sollte er dir dafuer dann auch noch was bezahlen?

Anders waere es nur dann, wenn der Vermieter ein Interesse an einer frueheren Beendigung des Mietverhaeltnisses haben sollte. Dann kann er dir natuerlich ein entsprechendes Angebot machen, das du dann annehmen oder ablehnen oder auch darueber verhandeln kannst. Da geht's dann darum, was das dem Vermieter wert und was fuer dich annehmbar ist. Wird's dem Vermieter zu teuer, dann bleibst du halt bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist drin und es gibt gar nix. Ist es dir zu wenig, dann ist das Ergebnis das gleiche.

Und vor der Nummer mit der Raeumungsklage hat Susanne ja schon eindringlich gewarnt. Das koennen sich eigentlich nur Mieter leisten, bei denen wirklich nichts zu holen ist und die eine Privatinsolvenz nicht mehr schrecken kann, oder solche, die einen dann faelligen sicher 5-stelligen Eurobetrag mal eben locker aus der Portokasse bezahlen koennen.

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Mich würde mal interessieren, wie der EIgenbedarf begründet ist ??

Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tonymahony
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo liebe teilnehmer, danke für den regen zuspruch. der eigenbedarf ist als solcher noch gar nicht begründet, da der vermieter sich noch nicht so ganz entscheiden kann. dem vermieter ist zuallererst daran gelegen, mich früher "raus" zu bekommen. kann aber angeblich auch noch bis zum ablauf der kü-frist warten. das dumme daran ist nur, dass meine wohnung einen nicht minder großen teil der umbau-maßnahmen ausmacht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Von einer Umbaumassnahme war bisher nicht die Rede. Um es nochmal kurz zu machen: die Hoehe einer "Abfindung" ist Verhandlungssache und abhaengig davon, wie wichtig dem VM eine vorzeitige Beendigung des MV ist.

-----------------
"MfG
Susanne"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.689 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen