Guten Tag,
Meine Freundin und Ich haben ein Zweiparteienhaus gekauft ( EG leerstehend, OG Vermietet). Nun wollen wir die Immobilie sanieren und danach beide Etagen selbst bewohnen. Kann ich die Mieter ohne weiteres auf Eigenbedarf kündigen oder gibt es dort Sperrfristen?
Grus Dommek
Eigenbedarfskündigung nach Kauf von Zweiparteienhaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatKann ich die Mieter ohne weiteres auf Eigenbedarf kündigen oder gibt es dort Sperrfristen? :
Da müsste man mal schauen, was es vor Ort so für Verordnungen gibt
Im übrigen sind Eigenbedarfskündigungen wahre Fallgruben für Vermieter und sollten deshalb von einem versierten Fachanwalt verfasst werden. Der prüft dann auch gleich die Fristen.
Wobei ich mir überlegen würde, den § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist.
ZitatWobei ich mir überlegen würde, den § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist. :
Das gilt doch nur für vom Vermieter selbst bewohnte Zweifamilienhäuser?
Da vor dem Einzug zunächst saniert werden soll, könnte es mit einer Kündigung aus diesem Grund schwierig werden?
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ZitatDa vor dem Einzug zunächst saniert werden soll, könnte es mit einer Kündigung aus diesem Grund schwierig werden? :
Dann wäre z.B. erst unten zu sanieren und dann oben.
Oder man zieht in die unsanierte Wohnung und nimmt die Sanierung erst nach Auszug der Mieter in Angriff.
Alles eine Frage der Planung und der Flexibilität.
Könnte insgesamt einfacher sein, als dem Gericht den Eigenbedarf für 2 Wohnung zu erklären. Und wer weis was der Mieter noch alles so als Härtefall anbringt.
Vielen dank schonmal für die schnellen Antworten. Wir könnten dort erstmal "einziehen" und dann kündigen oder ?
Mfg
ZitatWir könnten dort erstmal "einziehen" und dann kündigen oder ? :
Nein, "einziehen" langt nicht, man muss schon einziehen.
Ok, vielen Dank.Für weitere hilfreiche Antworten wäre Ich natürlich noch dankbar.
ZitatWobei ich mir überlegen würde, den § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist. :
Bester Hinweis, dafür gibts **
-- Editiert von User am 5. September 2024 13:35
Eine Wohnung ist nicht irgendeine x-beliebige Sache, sondern das Zuhause der Mieter – womöglich schon seit sehr langer Zeit.
Schon mal daran gedacht, zunächst mit den Mietern zu sprechen, denen die eigene Situation darzulegen, zugleich Verständnis für deren Situation aufzubringen und sodann gemeinsam nach einer geschäftspartnerschaftlichen Lösung zu suchen, mit der beide Seiten leben können?
In so einem Falle könnte eine Mietaufhebungsvereinbarung mit geeigneter Frist abgeschlossen werden, die eine verlässliche Dispositionsgrundlage ist und beiden Parteien jede Menge Ärger, Zeitaufwand, Kosten und Unsicherheiten erspart. Ein entsprechendes finanzielles Entgegenkommen (Abfindungszahlung) sollte dabei selbstverständlicher Bestandteil des vermieterlichen Angebots sein. Dem Mieter entstehen für einen Umzug mit allem Drum und Dran schließlich auch allerhand Kosten.
Eine Kündigung und rechtliche Auseinandersetzung sollte immer nur der letzte „Notnagel" sein, wenn es mit einer gütlichen Einigung überhaupt nicht klappt. Und auch bei einer Räumungsklage wird es mit einiger Sicherheit letztlich auf irgendeinen Vergleich hinauslaufen.
-- Editiert von User am 5. September 2024 14:15
Ja klar, wir sind auch keine Unmenschen und würden vorher mit den Mietern reden und die nicht ins kalte Wasser werfen.
Redenden Menschen kann geholfen werden
Hier geht es mir nur darum eventualitäten schonmal abzuchecken
ZitatJa klar, wir sind auch keine Unmenschen und würden vorher mit den Mietern reden und die nicht ins kalte Wasser werfen. :
Lobenswert, nur aufpassen, dass das nicht als Naivität ausgenutzt wird.
Denn:
ZitatRedenden Menschen kann geholfen werden :
Redende Menschen reden sich auch gerne um Kopf und Kragen, es kann also gut sein, dass man den Mietern mit dem Gespräch genügend Material liefert um einen Auszug sehr lange hinauszögern zu können.
Geht bitte nicht zu unbedarft an die Sache und lasst euch vor dem Gespräch professionell beraten,
dass kostet Anfangs zwar Geld, kann euch aber später tausende € ersparen.
ZitatGeht bitte nicht zu unbedarft an die Sache und lasst euch vor dem Gespräch professionell beraten, :
dass kostet Anfangs zwar Geld, kann euch aber später tausende € ersparen.
0x
Genau so ist es geplant
ZitatGeht bitte nicht zu unbedarft an die Sache und lasst euch vor dem Gespräch professionell beraten, :
Guter Hinweis!
Wenn ihr wirklich das ganze Haus selber nutzen wollt, dann rate ich dringend von Gesprächen ab und verweise auf:
Zitatden § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist. :
ZitatEine Wohnung ist nicht irgendeine x-beliebige Sache, sondern das Zuhause der Mieter – womöglich schon seit sehr langer Zeit. :
Ja, aber mieten ist und bleibt grundsätzlich wohnen auf Zeit und der Mieter muss immer mit sowas rechnen, gerade in einem ZFH, wo der Vermieter selber mit wohnt....
Ansonsten würde ich auch vorab zum Anwalt, beraten lassen und dann ggfs. mit den Mietern sprechen. Vor allem den Mietern erklären, dass die Kündigung vom Rechtsanwalt kommt, da man sich selber damit nicht auskennt.....
Ansonsten kommt das evtl. etwas blöd rüber, wenn man vom Anwalt ein Schreiben bekommt.
ZitatAnsonsten kommt das evtl. etwas blöd rüber, wenn man vom Anwalt ein Schreiben bekommt. :
Na ja, aber der Anwalt kann das formulieren und man sendet es dann unter der eigenen Flagge.
Warum kauft man eine Wohnung welche bereits vermietet ist, mit dem Wissen das man selber dort einziehen möchte? Es gibt genügend Wohnungen zu kaufen, wo keine Mieter drinnen sind.
Ein solches Verhalten produziert bei unschuldigen Menschen unnötiges Leid und Elend. Es mag zwar juristisch korrekt sein, aber menschlich finde ich das total daneben. Und jetzt kommt mir bitte nicht mit dem Spruch, "ja, dann hätte der Mieter sich selber eine eigene Wohnung kaufen können". Es hat nicht jeder die finanziellen Mittel dazu. Wohnen ist in der heutigen Zeit ein Menschenrecht und sollte sehr hoch bewertet werden. Ich glaube ich würde mich mit Händen und Füssen wehren, wenn bei mir jemand auf diese Art und Weise versuchen würde mir mein Dach über dem Kopf zu rauben. Und ich persönlich hätte einen extremen Hass auf diesen Menschen. Ja ich weis, juristisch interessiert das niemanden.
Bitte nachlesen. Es wurde bereits ein Haus gekauft. Darin steht 1 Wohnung leer.ZitatWarum kauft man eine Wohnung :
Was für ein Unsinn!ZitatEin solches Verhalten produziert bei unschuldigen Menschen unnötiges Leid und Elend. :
Damit kommt hier ganz sicher niemand. Es gibt ja nach deiner Ansicht genügend leere Wohnungen (die man durchaus auch mieten könnte).ZitatUnd jetzt kommt mir bitte nicht mit dem Spruch, :
Nein, das ist auch heutzutage nicht so.ZitatWohnen ist in der heutigen Zeit ein Menschenrecht :
Hier will niemand einem Mieter etwas rauben.
Vielleicht nochmal lesen, was der TE tatsächlich schrieb?
ZitatWarum kauft man eine Wohnung welche bereits vermietet ist, mit dem Wissen das man selber dort einziehen möchte? :
Weil sie einem gefällt, weil man sie braucht und weil man keine Bock hat vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden
ZitatEs gibt genügend Wohnungen zu kaufen, wo keine Mieter drinnen sind. :
Es wird seinen Grund haben, das diese unbewohnt sind.
Und gefallen müssen sie ha auch noch.
ZitatEin solches Verhalten produziert bei unschuldigen Menschen unnötiges Leid und Elend. :
Warum? Die Wissen doch von Anfang an, das sei nur ein geduldeter Gast sind.
ZitatEs hat nicht jeder die finanziellen Mittel dazu. :
Stimmt.
Jeder kann das aber versuchen zu ändern.
ZitatWohnen ist in der heutigen Zeit ein Menschenrecht :
Nö.
Zitatwürde mir mein Dach über dem Kopf zu rauben. :
Es ist aber gar nicht Dein Dach, sondern das Dach des Vermieters
ZitatUnd ich persönlich hätte einen extremen Hass auf diesen Menschen. Ja ich weis, juristisch interessiert das niemanden. :
Je nach dem wie sich dieser Hass äußert interessieren sich das durchaus Staatsanwalt und Gericht für.
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