Eigenbedarfskündigung nach Kauf von Zweiparteienhaus

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Dommek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung nach Kauf von Zweiparteienhaus

Guten Tag,

Meine Freundin und Ich haben ein Zweiparteienhaus gekauft ( EG leerstehend, OG Vermietet). Nun wollen wir die Immobilie sanieren und danach beide Etagen selbst bewohnen. Kann ich die Mieter ohne weiteres auf Eigenbedarf kündigen oder gibt es dort Sperrfristen?
Grus Dommek

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124231 Beiträge, 40342x hilfreich)

Zitat (von Dommek):
Kann ich die Mieter ohne weiteres auf Eigenbedarf kündigen oder gibt es dort Sperrfristen?

Da müsste man mal schauen, was es vor Ort so für Verordnungen gibt

Im übrigen sind Eigenbedarfskündigungen wahre Fallgruben für Vermieter und sollten deshalb von einem versierten Fachanwalt verfasst werden. Der prüft dann auch gleich die Fristen.

Wobei ich mir überlegen würde, den § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1335 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei ich mir überlegen würde, den § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist.


Das gilt doch nur für vom Vermieter selbst bewohnte Zweifamilienhäuser?

Da vor dem Einzug zunächst saniert werden soll, könnte es mit einer Kündigung aus diesem Grund schwierig werden?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124231 Beiträge, 40342x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Da vor dem Einzug zunächst saniert werden soll, könnte es mit einer Kündigung aus diesem Grund schwierig werden?

Dann wäre z.B. erst unten zu sanieren und dann oben.
Oder man zieht in die unsanierte Wohnung und nimmt die Sanierung erst nach Auszug der Mieter in Angriff.

Alles eine Frage der Planung und der Flexibilität.


Könnte insgesamt einfacher sein, als dem Gericht den Eigenbedarf für 2 Wohnung zu erklären. Und wer weis was der Mieter noch alles so als Härtefall anbringt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Dommek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank schonmal für die schnellen Antworten. Wir könnten dort erstmal "einziehen" und dann kündigen oder ?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124231 Beiträge, 40342x hilfreich)

Zitat (von Dommek):
Wir könnten dort erstmal "einziehen" und dann kündigen oder ?

Nein, "einziehen" langt nicht, man muss schon einziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dommek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank.Für weitere hilfreiche Antworten wäre Ich natürlich noch dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5262 Beiträge, 641x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei ich mir überlegen würde, den § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist.


Bester Hinweis, dafür gibts ** :wink:



-- Editiert von User am 5. September 2024 13:35

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#8
 Von 
famulus77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine Wohnung ist nicht irgendeine x-beliebige Sache, sondern das Zuhause der Mieter – womöglich schon seit sehr langer Zeit.

Schon mal daran gedacht, zunächst mit den Mietern zu sprechen, denen die eigene Situation darzulegen, zugleich Verständnis für deren Situation aufzubringen und sodann gemeinsam nach einer geschäftspartnerschaftlichen Lösung zu suchen, mit der beide Seiten leben können?

In so einem Falle könnte eine Mietaufhebungsvereinbarung mit geeigneter Frist abgeschlossen werden, die eine verlässliche Dispositionsgrundlage ist und beiden Parteien jede Menge Ärger, Zeitaufwand, Kosten und Unsicherheiten erspart. Ein entsprechendes finanzielles Entgegenkommen (Abfindungszahlung) sollte dabei selbstverständlicher Bestandteil des vermieterlichen Angebots sein. Dem Mieter entstehen für einen Umzug mit allem Drum und Dran schließlich auch allerhand Kosten.

Eine Kündigung und rechtliche Auseinandersetzung sollte immer nur der letzte „Notnagel" sein, wenn es mit einer gütlichen Einigung überhaupt nicht klappt. Und auch bei einer Räumungsklage wird es mit einiger Sicherheit letztlich auf irgendeinen Vergleich hinauslaufen.





-- Editiert von User am 5. September 2024 14:15

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#9
 Von 
Dommek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar, wir sind auch keine Unmenschen und würden vorher mit den Mietern reden und die nicht ins kalte Wasser werfen.
Redenden Menschen kann geholfen werden :)
Hier geht es mir nur darum eventualitäten schonmal abzuchecken

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11135 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von Dommek):
Ja klar, wir sind auch keine Unmenschen und würden vorher mit den Mietern reden und die nicht ins kalte Wasser werfen.

Lobenswert, nur aufpassen, dass das nicht als Naivität ausgenutzt wird.
Denn:
Zitat (von Dommek):
Redenden Menschen kann geholfen werden

Redende Menschen reden sich auch gerne um Kopf und Kragen, es kann also gut sein, dass man den Mietern mit dem Gespräch genügend Material liefert um einen Auszug sehr lange hinauszögern zu können.

Geht bitte nicht zu unbedarft an die Sache und lasst euch vor dem Gespräch professionell beraten,
dass kostet Anfangs zwar Geld, kann euch aber später tausende € ersparen.

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#11
 Von 
Dommek
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Geht bitte nicht zu unbedarft an die Sache und lasst euch vor dem Gespräch professionell beraten,
dass kostet Anfangs zwar Geld, kann euch aber später tausende € ersparen.
0x


Genau so ist es geplant

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5262 Beiträge, 641x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Geht bitte nicht zu unbedarft an die Sache und lasst euch vor dem Gespräch professionell beraten,


Guter Hinweis!

Wenn ihr wirklich das ganze Haus selber nutzen wollt, dann rate ich dringend von Gesprächen ab und verweise auf:

Zitat (von Harry van Sell):
den § 573a BGB zur Anwendung zu bringen - das dürfte wesentlich stressfreier und schneller gehen - insbesondere wenn der Wohnungsmarkt vor Ort angespannt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von famulus77):
Eine Wohnung ist nicht irgendeine x-beliebige Sache, sondern das Zuhause der Mieter – womöglich schon seit sehr langer Zeit.


Ja, aber mieten ist und bleibt grundsätzlich wohnen auf Zeit und der Mieter muss immer mit sowas rechnen, gerade in einem ZFH, wo der Vermieter selber mit wohnt....

Ansonsten würde ich auch vorab zum Anwalt, beraten lassen und dann ggfs. mit den Mietern sprechen. Vor allem den Mietern erklären, dass die Kündigung vom Rechtsanwalt kommt, da man sich selber damit nicht auskennt.....

Ansonsten kommt das evtl. etwas blöd rüber, wenn man vom Anwalt ein Schreiben bekommt.

Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5262 Beiträge, 641x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Ansonsten kommt das evtl. etwas blöd rüber, wenn man vom Anwalt ein Schreiben bekommt.


Na ja, aber der Anwalt kann das formulieren und man sendet es dann unter der eigenen Flagge.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Matzdag
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum kauft man eine Wohnung welche bereits vermietet ist, mit dem Wissen das man selber dort einziehen möchte? Es gibt genügend Wohnungen zu kaufen, wo keine Mieter drinnen sind.

Ein solches Verhalten produziert bei unschuldigen Menschen unnötiges Leid und Elend. Es mag zwar juristisch korrekt sein, aber menschlich finde ich das total daneben. Und jetzt kommt mir bitte nicht mit dem Spruch, "ja, dann hätte der Mieter sich selber eine eigene Wohnung kaufen können". Es hat nicht jeder die finanziellen Mittel dazu. Wohnen ist in der heutigen Zeit ein Menschenrecht und sollte sehr hoch bewertet werden. Ich glaube ich würde mich mit Händen und Füssen wehren, wenn bei mir jemand auf diese Art und Weise versuchen würde mir mein Dach über dem Kopf zu rauben. Und ich persönlich hätte einen extremen Hass auf diesen Menschen. Ja ich weis, juristisch interessiert das niemanden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von Matzdag):
Warum kauft man eine Wohnung
Bitte nachlesen. :augenroll: Es wurde bereits ein Haus gekauft. Darin steht 1 Wohnung leer.
Zitat (von Matzdag):
Ein solches Verhalten produziert bei unschuldigen Menschen unnötiges Leid und Elend.
Was für ein Unsinn!
Zitat (von Matzdag):
Und jetzt kommt mir bitte nicht mit dem Spruch,
Damit kommt hier ganz sicher niemand. Es gibt ja nach deiner Ansicht genügend leere Wohnungen (die man durchaus auch mieten könnte).
Zitat (von Matzdag):
Wohnen ist in der heutigen Zeit ein Menschenrecht
Nein, das ist auch heutzutage nicht so.

Hier will niemand einem Mieter etwas rauben.
Vielleicht nochmal lesen, was der TE tatsächlich schrieb?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124231 Beiträge, 40342x hilfreich)

Zitat (von Matzdag):
Warum kauft man eine Wohnung welche bereits vermietet ist, mit dem Wissen das man selber dort einziehen möchte?

Weil sie einem gefällt, weil man sie braucht und weil man keine Bock hat vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden



Zitat (von Matzdag):
Es gibt genügend Wohnungen zu kaufen, wo keine Mieter drinnen sind.

Es wird seinen Grund haben, das diese unbewohnt sind.
Und gefallen müssen sie ha auch noch.



Zitat (von Matzdag):
Ein solches Verhalten produziert bei unschuldigen Menschen unnötiges Leid und Elend.

Warum? Die Wissen doch von Anfang an, das sei nur ein geduldeter Gast sind.



Zitat (von Matzdag):
Es hat nicht jeder die finanziellen Mittel dazu.

Stimmt.
Jeder kann das aber versuchen zu ändern.



Zitat (von Matzdag):
Wohnen ist in der heutigen Zeit ein Menschenrecht

Nö.



Zitat (von Matzdag):
würde mir mein Dach über dem Kopf zu rauben.

Es ist aber gar nicht Dein Dach, sondern das Dach des Vermieters



Zitat (von Matzdag):
Und ich persönlich hätte einen extremen Hass auf diesen Menschen. Ja ich weis, juristisch interessiert das niemanden.

Je nach dem wie sich dieser Hass äußert interessieren sich das durchaus Staatsanwalt und Gericht für.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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