Eigenbedarfskündigung nach einem Jahr

28. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Franzi1206
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung nach einem Jahr

Hallo ihr Lieben,
wir sind im Juni letzten Jahres in ein Haus gezogen zur Miete. Bisher waren wir "in Verhandlungen" ob wir
das Haus kaufen. Nun kam der Vermieter am Freitag und wir dachten nun können wir alles Safe machen.
Ich schreib mal die wichtigsten Passagen des Mietvertrages:

- Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens für 5 Jahre[b]
als fest vereinbarte Zeit.
- der Mietvertrag wird für [b]5 Jahre abgeschlossen
. Nur aussergewöhnliche Umstände führen zur vorzeitigen
Beendigung des Mietvertrages.
- Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass der Mieter nur einen verminderten Kündigungsschutz geniesst.
da die Wohnung des Mieters in einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus liegt
Eine Kündigung des Mietvertrages ist in diesem Fall auch möglich, wenn die Voraussetzungen des§ 573 BGB
(berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses) nicht vorliegen.

Nun die Kündigung

Wie vereinbart, schauen wir jedes Jahr, wie es weitergeht.

Die neue Nachricht:
Wie mündlich angekündigt, wird sich mit unserem Haus etwas verändern. Unsere Familie (gesagt hat er ein Kind von ihm möchte hier einziehen) möchte es als Wohnort zurück erobern.

Wir müssen das das Mietverhältniss zum 28.02.2023 kündigen

Grund der Kündigung:
Eigenbedarf


Tja, so war es nicht abgemacht, unten haben sie noch eine Einliegerwohnung, wo die Vermieter dann und wann das Wochenende verbringen.

Wir sind ziemlich geschockt, haben ziemlich viel hier reingesteckt und angeschafft. Und zu den jetzigen Zeiten etwas zu finden, was nur annähernd so ist wie hier. Und unser Kind hat sich hier richtig gut eingewöhnt usw

Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Franzi1206):
Ich schreib mal die wichtigsten Passagen des Mietvertrages:

Am besten mal den Wortlaut der Klauseln hier schrieben



Zitat (von Franzi1206):
Nun die Kündigung

Auch hier mal den Wortlaut schrieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ihr müsst auf keinen Fall kündigen. Wenn der Vermieter meint, die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung lägen vor, dann muss er kündigen und gegebenenfalls würde dann das Gericht entscheiden, ob diese Kündigung rechtmässig ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wenn die Passagen aus dem Eingangspost so im Mietvertrag stehen, gibt es einen Kündigungsausschluss von 5 Jahren. Für den Mieter könnte der wegen Überschreitung von 4 Jahren unwirksam sein. Für den Vermieter ist der aber mit einiger Gewissheit wirksam. Eigenbedarf sind keine außergewöhnlichen Umstände. Das Sonderkündigungsrecht ist davon auch nicht betroffen.

Von daher könnt ihr erst einmal entspannt sein. Der Vertrag läuft ja noch sehr lange. Viel reinstecken würde ich ab jetzt jedoch nicht mehr. Es kann sein, dass nach 5 Jahren Schluss ist.

PS: Nur zur Sicherheit der Hinweis, dass eine Kündigung eine schwerwiegende Sache ist. Aus meiner Sicht ist eine Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht durchaus sinnvoll. der prüft dann, ob nicht doch irgendwelche Sondersituationen vorliegen.

-- Editiert von User am 28. August 2022 11:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franzi1206
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
hr müsst auf keinen Fall kündigen. Wenn der Vermieter meint, die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung lägen vor, dann muss er kündigen und gegebenenfalls würde dann das Gericht entscheiden, ob diese Kündigung rechtmässig ist.


Er hat uns die Eigenbedarfskündigung gegeben

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Franzi1206
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Am besten mal den Wortlaut der Klauseln hier schrieben

Alles was ich in den Beitrag geschrieben habe, war der Wortlaut im Mietvertrag und Kündigung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Franzi1206
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
PS: Nur zur Sicherheit der Hinweis, dass eine Kündigung eine schwerwiegende Sache ist. Aus meiner Sicht ist eine Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht durchaus sinnvoll. der prüft dann, ob nicht doch irgendwelche Sondersituationen vorliegen.

Ich Danke dir für deine Antwort, ähnlich habe ich das auch so gesehen. Was würdest du raten? Mieterbund oder gleich Anwalt?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Franzi1206):
war der Wortlaut im Mietvertrag und Kündigung
Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist haltlos.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Franzi1206):
Alles was ich in den Beitrag geschrieben habe, war der Wortlaut im Mietvertrag und Kündigung

Die Kündigung ist höchstvermutlich nichtig, aus 2 Gründen
1. die Kündigung selber ist aufgrund Formmängeln nichtig.
2. der Vermieter hat einen Kündigungsausschluss von 5 Jahren vereinbart, davon sind erst 4 Jahre rum


Man muss den Vermieter im übrigen auch nicht darauf aufmerksam machen, das da Fehler drin sind, welche das sind und das die Kündigung wohl unwirksam ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Franzi1206):
Mieterbund oder gleich Anwalt?
In Anbetracht der Tatsache, dass da in Zukunft noch etwas kommen wird, könnte ein Mieterverein sinnvoll sein.

Schau dir bitte genau die Konditionen an. Typischerweise ist im Vereinsbeitrag eine Rechtschutzversicherung zum Mietrecht drin. Für den aktuellen Fall werden die sicher nicht zahlen, weil "das Kind schon im Brunnen liegt". Aber es ist ja nicht auszuschließen, dass das Mietverhältnis in den nächsten Jahren nicht unproblematisch wird. Da kann eine Rechtschutzversicherung hilfreich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Franzi1206
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Kündigung ist höchstvermutlich nichtig, aus 2 Gründen
1. die Kündigung selber ist aufgrund Formmängeln nichtig.
2. der Vermieter hat einen Kündigungsausschluss von 5 Jahren vereinbart, davon sind erst 4 Jahre rum


zu 1: Da fehlt auch das Widerspruchsrecht, hat er nicht darauf hingewiesen und es fehlt der genaue Grund
nur Eigenbedarf ireicht nicht, zumindest was ich nachgelesen habe

Jetzt Widerspruch machen, dann würde er halt eine Kündigung aufstellen das diese dann "richtig" ist, dessen sind wir uns bewusst. Werden zum Mieterbund oder Anwalt und hoffen das alles nichtig ist, denn wir haben ja auch alte Verträge, sprich wenn wir umziehen würden dann kommen neue Strom und evtl Gasverträge, wer soll das zahlen, Fragen über Fragen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bitte langsam, @Franzi
Bitte nicht im Minutentakt posten.
Danke.
-----------------------------------
Die Kündigung ist nicht wirksam. Sie hat diverse Mängel. Das braucht man dem Vermieter nicht schreiben. Also auch keinen Widerspruch.

Zitat (von Franzi1206):
Fragen über Fragen
Nein, gar nicht. Bitte in Ruhe lesen. Nichts in Richtung Vermieter tun.
Und was sollte der Mieterbund oder ein Anwalt jetzt tun?
Die lesen den MV und die *Kündigung* und sagen das, was hier schon zu lesen ist. Gegen Geld.


Für juristische Unterstützung ist später noch Gelegenheit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die lesen den MV und die *Kündigung* und sagen das, was hier schon zu lesen ist. Gegen Geld.
Mit dem Unterschied, dass das dort Juristen sind und hier Laien schreiben. Mit dem Unterschied, dass die dann im Zweifel für eine Fehleinschätzung haften und anonyme Internetuser nicht. Mit dem Unterschied, dass die alle Unterlagen im Detail prüfen können und ein Forum nicht. Mit dem Unterschied, dass bei einem Mieterverein typischerweise eine Rechtschutzversicherung für die Zukunft mit drin ist.

Immer die Kirche im Dorf lassen. Hier schreiben anonyme Rechtslaien. Bei solch wichtigen Dingen würde ich selber einen Rechtsanwalt aufsuchen und ich bin mietrechtlich nun nicht ganz unbeleckt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Bei solch wichtigen Dingen würde ich selber einen Rechtsanwalt aufsuchen und ich bin mietrechtlich nun nicht ganz unbeleckt.

Volle Zustimmung, da sollten ausgebildete Fachleute ran und alles im Details prüfen.

Das mit dem Anwalt geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Anami):
Bitte langsam, @Franzi

Ach das war dir zu schnell?

Im übrigen ist es bei Dir doch bekanntermaßen egal ob die Leute langsam oder schnell schreiben ...



@Franzi1206
Anami und die merkwürdigen Ansichten am besten einfach komplett ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Franzi1206
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mit dem Unterschied, dass das dort Juristen sind und hier Laien schreiben. Mit dem Unterschied, dass die dann im Zweifel für eine Fehleinschätzung haften und anonyme Internetuser nicht. Mit dem Unterschied, dass die alle Unterlagen im Detail prüfen können und ein Forum nicht. Mit dem Unterschied, dass bei einem Mieterverein typischerweise eine Rechtschutzversicherung für die Zukunft mit drin ist.


Vielen Dank erstmal. Ich habe wegen der Antwort überlegt, ob das hier im Forum anders läuft als in anderen.
Ich wollte erstmal wissen, ob ich soo falsch liege, das scheint nicht so zu sein. Jetzt werden wir natürlich den Rat folgen und uns "Juristen Hilfe" holen.
Ärgerlich ist, das wir eine Premium Rechtschutz haben und Miete nicht mit enthalten ist.
Ich werde auf jeden Fall hier schreiben, wenn wir schlauer sind und was die Experten dazu sagen...

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Franzi1206):
Ich habe wegen der Antwort überlegt, ob das hier im Forum anders läuft als in anderen.

Nö, wie in anderen Foren darf auch hier jeder antworten.
Also auch User mit merkwürdigen Ansichten, es gibt auch hier manchmal Antworten mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, …



Zitat (von Franzi1206):
Ärgerlich ist, das wir eine Premium Rechtschutz haben und Miete nicht mit enthalten ist.

Kann man ändern? Wenn ja, wäre das zu empfehlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Franzi1206):
Ich habe wegen der Antwort überlegt, ob das hier im Forum anders läuft als in anderen.
Was sollte anders laufen?
Hier aber werden User manchmal angegriffen, andere hingegen nicht.

Aus meinen Antworten bleibt:
-Die EB-Kündigung ist so, wie sie geschrieben ist, nicht wirksam.
- Hektik oder Panik ist fehl am Platze.
- JETZT zum Anwalt oder Mieterbund zu laufen, ist verfrüht.

Zitat (von cauchy):
Von daher könnt ihr erst einmal entspannt sein. Der Vertrag läuft ja noch sehr lange.
Zitat (von Harry van Sell):
Die Kündigung ist höchstvermutlich nichtig, aus 2 Gründen


Im übrigen sind definitiv nicht 4 Jahre rum---sondern grad etwas mehr als 1 Jahr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Franzi1206
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aus meinen Antworten bleibt:
-Die EB-Kündigung ist so, wie sie geschrieben ist, nicht wirksam.
- Hektik oder Panik ist fehl am Platze.
- JETZT zum Anwalt oder Mieterbund zu laufen, ist verfrüht.


Naja wenn sich jemsnd die Mühe macht und mir antwortet, werde ich natürlich darauf antworten, ob schnell oder nicht schnell ist völlig egal, heute habe ich ausnahmsweise mal Zeit...

Hektik oder Panik, davon redet ja niemand
doch natürlich soll man sich "absichern", ich kann auch nicht den Vermieter auflaufen lassen. Das funktioniert so nicht. Irgendwie müssen wir ja noch miteinander auskommen müssen, sonst ist das Wohnen irgendwann ein Spießruten laufen.
Ob das schreiben schlussendlich im Dezember z.B. dem Vermieter zukommt (um Zeit zu sparen), das muss man sehen. Aber wir müssen auch wissen wo wir stehen. Wir haben auch Verantwortung gegenüber unserem Kind.

Wie gesagt, natürlich werden wir morgen anrufen und einen Termin machen. Denn ein evtl Auszug aus 150qm mit Riesen Garten und alles was dazu gehört, geht nicht von einem auf den anderen Tag...da müssen wir schon weit im voraus planen und ein halbes Jahr ist da definitiv auch zu wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Franzi1206):
Naja wenn sich jemsnd die Mühe macht und mir antwortet, werde ich natürlich darauf antworten, ob schnell oder nicht schnell ist völlig egal, heute habe ich ausnahmsweise mal Zeit...
Da hast du was missverstanden.
Zitat (von Franzi1206):
Hektik oder Panik, davon redet ja niemand
Dann klang das für mich nur so.
Zitat (von Franzi1206):
Ob das schreiben schlussendlich im Dezember z.B. dem Vermieter zukommt (um Zeit zu sparen), das muss man sehen.
Genau. Das meinte ich. JETZT muss man nichts tun. Damit lässt man den Vermieter auch nicht auflaufen. Ihr wollt ihm ja hoffentlich nicht sagen, dass seine Kündigung für die Tonne ist--- so hattest du dich doch bereits schon selbst informiert.
Man muss eine Kündigung auch nicht bestätigen.
Zitat (von Franzi1206):
Aber wir müssen auch wissen wo wir stehen.
JETZT liegt euch eine unwirksame EB-Kündigung und ein auf 5 Jahre fix vereinbarter MV vor.
Zitat (von Franzi1206):
Wie gesagt, natürlich werden wir morgen anrufen und einen Termin machen.
Gern.
Zitat (von Franzi1206):
Denn ein evtl Auszug
Ich darf nochmal? Ich sehe keinerlei Auszug in 6 Monaten.

Aber ich hab ja scheinbar überhaupt keine Ahnung.
Lediglich eine Meinung, die du gern auch ignorieren kannst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Also der 5-Jahres-Kündugungsverzicht Mal außen vor. Einfach Interesse.

Würde Paragraph 573a BGB auch bei dieser "Wochenende"-Wohnung des Vermieters im Haus gelten?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
2. der Vermieter hat einen Kündigungsausschluss von 5 Jahren vereinbart, davon sind erst 4 Jahre rum


"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2021 (...)"

"Wir müssen das das Mietverhältniss zum 28.02.2023 kündigen" (Wir = die Vermieter)

Vom 1.6.2021 bis zum 28.2.2023 sind 20 Monate. Also keine 4 Jahre, sondern noch nicht mal 2 Jahre...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Würde Paragraph 573a BGB auch bei dieser "Wochenende"-Wohnung des Vermieters im Haus gelten?
Sehr sehr kompliziertes Thema. Sinn des Sonderkündigungsrechts ist es, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis beenden kann, welches für ihn aufgrund der räumlichen Nähe sehr belastend ist. Das Vermieterinteresse steht in dem Fall als über dem Mieterinteresse. Bei einer Ferien- oder Wochenendwohnung wird es darauf ankommen, wie häufig der Vermieter die Wohnung nutzt und wie belastend die räumliche Nähe zum Mieter daher ist.

Da wird man wohl auf keine eindeutige Antwort kommen. Da der Vermieter zudem Eigenbedarf geltend macht (den er aber vermutlich rechtlich nicht ausreichend begründet hat), wäre das eh nur ein Teil des Gesamtproblems. Aber sofern da nicht wesentliche Details fehlen, ist eine Kündigung aktuell aufgrund des Kündigungsauschlusses aktuell eh kein Thema.

Ein letzter Rat an den Fragesteller: Bitte nichts unterschreiben oder sagen, was potentiell problematisch sein könnte. Wenn du eine Kündigung akzeptierst, dann ist das kaum mehr anfechtbar. Wenn du Pech hast, kann das durch irgendeinen verschwurbelten Satz auch unbewusst geschehen. Ob das dann gültig wäre, ist eine andere Frage. Aber es macht keinen Sinn, sich zusätzliche Probleme einzuhandeln. Daher empfehle ich, lieber nichts zu sagen und zu unterschrieben und erstmal die anwaltliche Beratung abzuwarten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.144 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen