Eigenbedarfskündigung "sobald wie möglich"?

14. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
FrauW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung "sobald wie möglich"?

Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine ganz dringende Frage und zwar wurde uns am Montag eine Eigenbedarfskündigung in die Hand gedrückt. Wir mieten die Wohnung seit 11 Jahren. Somit hat der Vermieter eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, also bis zum 30.11..
Soweit ist es mir klar, zumal die Gründe, dass sie ein weiteres Kind bekommen und die zweite Wohnung (es handelt sich hier um ein Zweifamilienhaus) als Homeoffice nutzen wollen. Die Homeoffice Wohnung hat 120m² und unsere die sie nun mit den Kindern nutzen wollen 112m².
Nun stellt sich mir jedoch die Frage, da in dem Kündigungsschreiben steht, dass wir "sobald wie möglich" jedoch spätestens bis zum 30.11. die Wohnung übergeben sollen. Nun frage ich mich, ob ich mich dann darauf einstellen muss noch die normale 3-Montas-Kündigungsfrist einhalten zu müssen, wenn wir nun eine Wohnung finden oder ob wir wegen dem Wortlaut "sobald wie möglich" schneller raus dürften, was ja eigentlich auch im Sinne des Vermieters wäre oder ob wir vor wir einen neuen Mietvertrag wo anders unterschreiben lieber einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Vermieter aushandeln sollen, denn wir können uns keine drei Monate mit doppelter Miete leisten. Zumal für uns ein Umzug ohnehin eine finanzielle Hürde ist.

Also ich möcht jetzt hier auch keine Rechtsberatung oder so, sondern nur mal kurz wissen, wie andere dieses "sobald wie möglich" interpretieren. Ich werde die Kündigung ohnehin noch von einem Anwalt durchlesen lassen, hab aber erst übernächste Woche einen Termin.

Und bitte nicht steinigen, falls ich jetzt hier was falschgemacht habe, ich bin total durch den Wind, mit allem hätte ich gerechnet aber mit der Kündigung nicht.

LG FrauW

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Guten Morgen,

ich würde jetzt "sobald wie möglich" auch in Richtung Angebot eines Aufhebungsvertrages verstehen.

Fragt doch nach, ob es so gemeint ist und wenn die wirklich über jeden Monat froh sind wo die früher rein können, dann sollte man das noch schriftlich fixieren "Der Mietvertrag endet automatisch mit Rückgabe der Wohnung" (oder ähnlich).

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Nun frage ich mich, ob ich mich dann darauf einstellen muss noch die normale 3-Montas-Kündigungsfrist einhalten zu müssen


Rein rechtlich ja. Sofern dadurch der Vertrag vor Ablauf der K-Frist des Vermieters endet.

Aber auch ich sehe das als Angebot den Vertrag ohne Einhaltung der K-Frist vorzeitig zu beenden.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FrauW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke schon mal für eure Einschätzung. Dann werde ich unsere Vermieter ansprechen sobald sie mir die Tage über den Weg laufen, damit die Kündigung dementsprechend geändert wird. Denn mir reicht schon die "Überraschung" dass uns gekündigt wurde.
Die ersten Besichtigungen haben wir nämlich mittwochs und da wäre es natürlich gut zu wissen woran wir sind, damit wir da dann auch was ausmachen können.
Zeit haben wir zwar bis 30. November, um auszuziehen, aber es ist alles andere als einfach - fürchte ich - mit fünf Kindern eine Wohnung zu finden. Zumal mein Mann, da er vor vier Jahren seine Arbeit verlor (Insolvenz des Arbeitgebers) und keine neue fand berufsaufbauend studiert (hatte letze Woche einen Tag nach Zugang der Kündigung die letzte Prüfung und schreibt gerade an seiner Bachelorarbeit). Er hat bereits sehr gute Angebote für danach, aber es dauert eben noch 1-2 Monate sofern er jetzt nicht wegen dem Schock (wir wohnen ja schon 10 Jahre hier, im April 11) die letzte Prüfung vergeigt hat, denn dann können wir uns einen Umzug vorerst schlecht leisten, da ich im Moment auch studiere.
Echt einfach ein ungünstiger Moment gerade, ein paar Monate später, wenn hier alles in trocken Tüchern wäre, wär's ja nicht so wild.
Drückt uns also alle bitte ganz fest die Daumen, dass es klappt und nochmals vielen Dank für eure Einschätzungen!

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Die ersten Besichtigungen haben wir nämlich mittwochs ...


Besichtigungen bei Eigenbedarfskündigung?

Sehr ungewöhnlich. Normalerweise kennt der Eigenbedarfsberechtigte die Räumlichkeiten. Sollte es nicht der Vermieter selbst sein wäre bestenfalls eine Besichtigung durch den Berechtigten nötig.

Euch bleibt in jedem Fall das Recht der Kündigung wegen außergewöhnlicher Härte zu widersprechen.



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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, wenn da wirklich drinnen steht, dass man die andere Wohnung als "Homeoffice" nutzen will, und man will selbst in der Wohnung bleiben, kann man den Vermieter auch auflaufen lassen. Denn eine ganze Wohnung zum Homeoffice umzumodeln, geht nicht ohne Genehmigung der Nutzungsänderung. Und die würde nicht erteilt werden, wenn hierdurch ein Mieter seine Wohnung verliert.
Somit sollte man durchaus mal beim Mieterschutz nachfragen, ob die einen hier unterstützen können.
Was gleichwohl passieren kann, ist, sollte es sich nur um ein 2 Familienhaus handeln, dass man auch eine Kündigung ohne Gründe bekommen kann. (§573a) allerdings hier mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr. Wie gesagt, man kann den Vermieter auflaufen lassen.
Ein Geschickter Anwalt kann hier natürlich somit eine Abfindung raushandeln.
Also wenn man jetzt selbst eine neue Wohnung unterschriftsreif hat, kann man auf seinen altvermieter zugehen, und ihm sagen, das der Eigenbedarfskündigung wiedersprochen wird. Die gerne dann eine Kündigung gemäß §573a aussprechen können und man zieht in einem Jahr aus. Alternativ bietet man einen Auflösungsvertrag an, und der altVermieter zahlt einem teilweise noch den Umzug.

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#6
 Von 
FrauW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein, nein @Anitari, nicht unsere Wohnung wird besichtigt, sondern wir besichtigen Wohnungen und hoffen mal das wir was finden.

@Lifeguard: Danke für den Tipp! Ich hatte ja ohnehin schon vor einen Anwalt über die Kündigung schauen zu lassen, aber dann kann ich das auch gleich noch fragen, ob wir da Chancen haben.

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ein Homeoffice ohne Publikumsverkehr ist nicht unbedingt eine Umnutzung.

Es gibt im übrigen ein relativ neues Urteil, wo auch eine Familie den anderen Teil des Hauses beruflich nutzen wollte, da auch der Kinder wegen, Wohnen und arbeiten zusammen sein sollte. Die Frau hatte eine Anwaltskanzlei, Der Eigenbedarfskündigung wurde in vollem Umfang recht gegeben.

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"Chylla"

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