Eigenbedarfskündigung unter Vorspielung falscher Tatsachen

3. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
dlem123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung unter Vorspielung falscher Tatsachen

Ein etwas komplizierterer Fall:

Wir (3-köpfige Familie mit kleinem Kind und Hund) haben bis vor kurzem in einem Einfamilienhaus mit Garten zur Miete gewohnt. Unser Vermieter musste das Haus leider verkaufen, was er uns August 2023 mitteilte und was dann auch Dezember 2023 passiert ist (Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Eigentümer). Uns wurde durch die Maklerin und durch den neuen Eigentümer mitgeteilt, dass er gedenkt selber einziehen zu wollen und er es gut fände, wenn wir bis Mitte diesen Jahres eine Wohnung finden würden. Da die Chancen bei einer Eigenbedarfskündigung drin bleiben zu können enorm niedrig sind, haben wir uns selbstständig auf die Suche gemacht, dies auch schon seit August 2023.

Ende Januar 2024 hatten wir dann eine neue Wohnung gefunden mit der wir halbwegs glücklich waren - in diese sind wir inzwischen auch eingezogen, nichtsdestotrotz kein Vergleich zum Haus mit Garten. Die Kündigung haben wir Ende Januar beim noch alten Eigentümer ausgesprochen, da der neue Eigentümer noch nicht im Grundbuch eingetragen war.

Der neue Eigentümer hatte das Haus gekauft nach sage und schreibe nur 30 Minuten Besichtigung, dies machte uns damals schon stutzig. Anfang diesen Jahres stand dann ein Vermessungstechniker vor dem Haus und auf Nachfrage was er da mache meinte er, das Haus würde abgerissen werden und daher müsse er ein paar Sachen ausmessen, dies machte uns natürlich noch stutziger.

Nun haben wir im lokalen Blättchen gelesen, dass das Haus abgerissen wird.

Für uns stellt sich die Situation nun so dar, dass wir unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Eigennutzung der Bestandsimmobilie durch den neuen Eigentümer) selbst eine Kündigung ausgesprochen haben - dies hätten wir nicht gemacht wenn wir gewusst hätten, dass er abreissen will. Nach meinem Verständnis ist dies nämlich kein Grund für eine Eigenbedarfskündigung.

Wir haben nie schriftlich mitgeteilt bekommen, dass er selbst einziehen will, alles mündlich - da war der neue Eigentümer sehr vorsichtig. Aber sowohl er als auch der Makler haben uns und dem damaligen Eigentümer mündlich klar formuliert, dass er selber einziehen und nur Umbauarbeiten (neue Heizung etc.) vornehmen will. Hätte der Eigentümer gewusst, dass der neue Eigentümer das Haus abreisst, hätte er auch nicht an ihn verkauft.

Uns sind dadurch diverse Schäden entstanden, sowohl finanziell als auch anderer Natur, unter anderem:
- Kosten für den Umzug
- Kosten für diverse Kleinigkeiten in der alten Wohnung
- Kosten für neue Möbel, da wir einige nicht mitnehmen konnten
- Kosten um die neue Wohnung Kleinkindsicher zu machen
- Urlaubsverlust
- Unfassbar viel Stress eine Wohnung zu finden mit Kleinkind und Hund nebst drohendem Verlust des Kita-Platzes
- Extreme Stresssituation
- Extremer Verlust von Wohnqualität (gerade Garten für "Draussen-Kind" und Hund, jetzt Etagenwohnung wegen Wohnplatzmangel im Ort)

Extrem heftig finde ich noch die Tatsache, dass ich gebeten wurde kleinere Dinge zu ersetzen (z.B. Heizungsthermostate) und ich noch so bescheuert war das aus eigener Tasche zu zahlen - und jetzt wird das Haus platt gemacht.

Meine nun einfache Frage auf diesen Roman:
Haben wir eine Chance den Eigentümer zu verklagen aufgrund der Schäden die uns entstanden sind oder ist das vergebene Liebesmüh? Zeugen hätten wir genug. Neben dem Makler den alten Eigentümer, uns selbst, Familie und Nachbarn. Nur halt leider nirgendwo schriftlich, dass er selbst einziehen will, er hat sich halt nur komplett so verhalten...

Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33344 Beiträge, 17413x hilfreich)

Es gab nie eine Eigenbedarfskündigung - damit ist der Keks gegessen. Und es wäre nett, wenn Sie in Zukunft Ihre Threads nicht so krass falsch benennen würden wie diesen.

-- Editiert von User am 3. Juni 2024 20:54

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dlem123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es gab nie eine Eigenbedarfskündigung - damit ist der Keks gegessen. Und es wäre nett, wenn Sie in Zukunft Ihre Threads nicht krass falsch benennen würden wie diesen.


Bitte entschuldigen Sie die falsche Titelwahl, würde ich ändern wenn ich könnte. Für mich ist das allerdings nicht so eindeutig. Wir haben zwar selber gekündigt, aber dies nur, da uns deutlich gemacht wurde, dass es sonst eine Eigenbedarfskündigung gibt, da er selber einziehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33344 Beiträge, 17413x hilfreich)

Sie haben mit der Kündigung Ihren eigenen Willen zum Auszug dokumentiert, und das war es dann...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124204 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von dlem123):
Haben wir eine Chance den Eigentümer zu verklagen aufgrund der Schäden die uns entstanden sind

Die sind recht gut, die Anforderungen sind ja recht gering, Klage formulieren und Gerichtskosten zahlen.



Zitat (von dlem123):
ist das vergebene Liebesmüh?

Würde ich so sehen, denn ohne Schaden gibt es keinen Schadenersatz.
Und dafür, dass die Kosten einen Schaden darstellen würden, sehe ich aktuell keinen Ansatzpunkt.



Zitat (von dlem123):
Zeugen hätten wir genug.

Zeugen wofür konkret? nach bisheriger Schilderung doch nur für nebulöse Pläne des künftigen Eigentümers dort einziehen zu wollen. Pläne die er ohne Konsequenzen jederzeit ändern darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 110x hilfreich)

Wenn das Haus abgerissen wurde wird es sicherlich in einem alten, sanierungsbedürftigen Zustand gewesen sein.

Wenn der neue Eigentümer das alte Haus abreißen, ein neues Haus bauen und anschließend selber dort einziehen will berechtigt das im übrigen auch zur Eigenbedarfskündigung.

Ansonsten könnte er ja auch zuerst vorgehabt haben zu sanieren und sich dann doch zum Neubau entschieden haben.

-- Editiert von User am 3. Juni 2024 23:18

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