Eigenbedarfskündigung vom Vermieter!!!

9. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sly
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung vom Vermieter!!!

Hallo, zusammen!
Leider habe ich Probleme mit meiner Vermieterin(87 J.), bzw. ihrer Tochter. Seit Anfang des Jahres stänkert sie rum: Straße nicht ordentlich gefegt (da lag ein Taschentuch in der Rinne), auf einmal stinken die Katzen etc.
Wollte dann andauernd bei mir "gucken" kommen - nach dem 2.Besuch erlaubte ich ihr keine weiteren,wenn nur schriftl. unter Angabe der Gründe. Am 12.07. bekam ich die Kündigung "wg. Eigenbedarf" - ohne weitere Angaben.
Ich ging dirkt zum Anwalt, Einspruch bzw. Abweisung, weil die K. schon formal nicht greift.
Dann hörte ich nichts mehr. Heute rief sie an und wollte mit ihrer Nichte, welche die Wohnung bekommen soll, morgen jene besichtigen!!!
Das lehnte ich ab, zumal ich auch arbeiten muß...
Ich bat sie schriftl. einen Terminvorschlag zu machen.
Mein Anwalt hat im Moment Urlaub.
Muß ich sie rein lassen?????
Sie sagte mir, daß ich ja eh nicht drumherum komme.
Was kann sie machen bzw. gemacht haben ( Räumungsklage?)???
Ist die Kündigung doch rechtskräftig???
Von einem/ihrem Anwalt(hat sie den überhaupt?) habe ich nichts bekommen.
Wie muß ich mich verhalten?
Kann die Nichte bzw. ist es ja dann die Enkelin ( gerade 18 ) einen Anspruch auf die Wohnung haben?
Wohne erst seit knapp 4 Jahren da, habe auf meine Kosten 50qm Laminat verlegen lassen und aufwendig alles renoviert. Selber wird von V nichts dort gemacht - bis vor 2 Jahren gab es da noch einen Sicherungskasten mit Porzelan"knöpfen",die andauernd rausflogen, im Treppenhaus bröckelt die Tapete ab etc.
Viele, viele Fragen.....

Und noch eine: kann eine Schwerbehinderung ( jahrelanger insulinpfl. Diabetes ) mit 50% als Härtegrund gelten?
Ansonsten habe ich kein Geld für einen Umzug, alles Ersparte ging für die Wohnung drauf: gut 10.000 DM: der Küchenaufbau hat mich alleine fast 600 DM gekostet.....
Bin alleinstehend, ohne Familie.


Vielen Dank für jede Hilfe!



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

"Ich ging dirkt zum Anwalt, Einspruch bzw. Abweisung, weil die K. schon formal nicht greift."

Manchmal frag ich mich, was ihr beim Anwalt den so macht, dass ihr solche Grundsatzfragen hier noch im Board stellen müsst.

Dann zu oft die gleiche Leier..... ihr wollt nicht raus, "beschwert" euch aber über den saumäßigen Zustand der Wohnungen.

Einfach morgen nicht da sein. Sollte sie sich doch Zugang zur Wohnung verschaffen, anzeigen wegen Hausfriedensbruch.

Die Vermieterin kann Dir erstmal gar nichts.

Kannst ja mal ganz frech sagen.... für 5.000 € könnte sie die Wohnung freibekommen, ansonsten müssten sie schon die nächsten Jahre mit Dir vorlieb nehmen :-))

Und wenn Du hier im Board nur einmal, nach rechts schaust, siehst du folgendes "Der Kündigungsschutz des Mieters bei Eigenbedarf" http://www.123recht.net/article.asp?a=2483
Ich glaube, dass ist nicht ganz uninteressant für dich.

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