Eigenbedarfskündigung vorgeschoben?

20. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dieter666
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung vorgeschoben?

Hallo. Wir haben im April eine Eigendbedarfskündigung erhalten, zum 30.06. vorrangegangen sind drei unrechtmässige Mieterhöhungen auf die wir nicht eingegangen sind...wir sind trotzdem aus dem Haus gegangen um uns den Ärger zu ersparen. Nun gibt es Hinweise das er das Haus verkaufen möchte. Desweiteren kam heute ein Brief von seinem Anwalt wo er nachträglich das Haus fristlos gekündigt hat, obwohl wir schon längst draussen sind. Wisst ihr Rat? Kann man ihn nachträglich dafür Belangen?? Wir sind eine fünfköpfige Familie. Es gab auf der Kündigung übrigens nur den Eigennutzungshinweis. Wir wohnen jetzt in einem neuen Haus, ist es möglich dem die Renovierungskosten aufzudrücken sowie die Kaution und so weiter? Renovierungskosten gibt es keine Rechnung alles in Eigenleistung gemacht. Helft uns.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Dieter666):
Eigenbedarfskündigung vorgeschoben?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Dieter666):
Desweiteren kam heute ein Brief von seinem Anwalt wo er nachträglich das Haus fristlos gekündigt hat, obwohl wir schon längst draussen sind

Wofür sich manche Anwälte hergeben ...



Zitat (von Dieter666):
Wisst ihr Rat? Kann man ihn nachträglich dafür Belangen??

Dummheit und Inkompetenz sind nicht illegal.



Zitat (von Dieter666):
ist es möglich dem die Renovierungskosten aufzudrücken sowie die Kaution und so weiter?
.
Da man freiwillig das Feld geräumt und keine nachweise für das "vorgeschoben" hat, sehe ich da keine großen Aussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9680 Beiträge, 4410x hilfreich)

Es deutet schon darauf hin, dass nicht alles sauber gelaufen ist. Aber erstens bräuchtet ihr Beweise dafür, dass keine Eigennutzung vorliegt. Zweitens müsste die Kündigung mindestens so glaubwürdig gewesen sein, dass ihr bei Auszug wirklich an den Eigenbedarf glauben durftet. Und drittens bräuchtet ihr einen versierten Anwalt. Es gibt somit ein gewisses Kostenrisiko.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wofür sich manche Anwälte hergeben ...


Oftmals für alles, was der Mandant will. Mein Freund hatte auch mal einen VM, dessen Anwalt (noble Großstadtkanzlei) hat von ihm verlangt, innerhalb von 14 Tagen auszuziehen, obwohl noch nicht mal eine Kündigung vorlag.

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2070 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zweitens müsste die Kündigung mindestens so glaubwürdig gewesen sein, dass ihr bei Auszug wirklich an den Eigenbedarf glauben durftet.


Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Dann könnte der Vermieter ja sagen "Da meine eigene Erklärung ja ohnehin nicht gültig war und die trotzdem ausgezogen sind, habe ich ja keinen Schaden verursacht".
Meiner Meinung ist der Vermieter an seine Erklärung "Eigenbedarf" gebunden, unabhängig davon ob sie formell korrekt war oder nicht.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9680 Beiträge, 4410x hilfreich)

@ Kalanndok : Mir ging es bei dem Punkt um Folgendes. Wenn ein Mieter bereits weiß (oder wissen müsste), dass die Kündigung unwirksam ist und trotzdem auszieht, dann zieht er nicht wegen der Kündigung aus. Dann gibt es offenbar andere Gründe. Und sei es nur, um Ruhe zu haben. In so einem Fall wird ein nachträgliches Vorgehen wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf jedoch nicht funktionen, denn der Auszug erfolgte ja nicht aufgrund des vorgetäuschten Eigenbedarfs.

Ich gebe aber zu, dass das ein komplizierter Punkt ist. Wer Schadensersatz will, wird ganz allgemein beweisen müssen, dass der Schaden für ihn selber nicht abwendbar war. Wer in ein weithin sichtbares, falsch geparktes Auto geschlossenen Auges hineinfährt, wird sich auch schwertun, den Falschparker auf Schadensersatz zu verklagen. Analog sehe ich es hier, wenn die Unwirksamkeit der Kündigung für den Mieter erkennbar war.

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2267 Beiträge, 608x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mir ging es bei dem Punkt um Folgendes. Wenn ein Mieter bereits weiß (oder wissen müsste), dass die Kündigung unwirksam ist
Also ich lese da eigentlich nur, dass die drei Mieterhöhungsverlangen als unwirksam erkannt wurden. An der Kündigung wegen Eigenbedarf wurden offenbar erst später Zweifel gehegt ...
Zitat (von Dieter666):
Nun gibt es Hinweise ...


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9680 Beiträge, 4410x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Also ich lese da eigentlich nur, dass die drei Mieterhöhungsverlangen als unwirksam erkannt wurden. An der Kündigung wegen Eigenbedarf wurden offenbar erst später Zweifel gehegt ...
Ich habe nur die aus meiner Sicht notwendigen Bedingungen für Schadensersatz genannt. Ob das in diesem Fall ein wirkliches Thema ist, wollte ich gar nicht bewerten.

Vorgetäuschter Eigenbedarf ist so komplex, dass der Fragesteller eh einen Anwalt bräcuhte. Von daher kann es hier im Forum eigentlich nur darum gehen abzuschätzen, ob ein Anwalt (und damit ein Kostenrisiko) Sinn macht und was der Fragesteller vor Einschaltung eines Anwalts tun könnte.

"Nun gibt es Hinweise ..." erscheint mir zu unkonkret, um jetzt bereits einen Anwalt einzuschalten. Aber natürlich macht es Sinn zu prüfen, wer denn nun in das Haus einzieht. In der Eigenbedarfskündigung müsste ja drinstehen, wer da einziehen sollte. Wenn eine Verkaufsannonce geschaltet wurde, dann sollte man diese dokumentieren und bestenfalls Freunde bitten, sich als Kaufinteressenten das Haus anzuschauen. Dann hat man erstmal was in der Hand.

Aber selbst wenn der Eigenbedarf nicht wie angekündigt durchgeführt wurde, besteht immernoch das Risiko, dass der Vermieter dafür eine nachvollzieh- und beweisbare Begründung hat oder dass eben die Kündigung offensichtlich unwirksam war. Zumindest letzteres kann sich der Fragesteller selber beantworten.

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