Hallo allerseits,
uns ist heut die Eigenbedarfskündigung ins Haus geflattert :O(
Im Wortlaut:
Kündigung des mietverhältnisses,
Sehr geehrte Frau Bla und Herr Blub,
da meine Frau und ich uns getrennt haben sehe ich keine andere Möglichkeit, als selbst wieder in meine Wohnung in Blablub einzuziehen. Darum sehe ich mich leider gezwungen, das mit Ihnen am ...2011 geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung, "Straße, Etage", unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.4.2013, gem §573c Abs. 1 BGB
zu kündigen.
Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs gemäß §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
.
Ich bitte darum, die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, folglich dem 30.4.2012 zu räumen.
MfG
BlaBla
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Unsere Frage wäre jetzt ob diese Begründung so ausreicht.
Auch ist es so das wir in 5 Wochen heiraten und in dieser Zeit für 4 Wochen nicht in Europa sind. Wir sehen da wirklich Probleme auf uns zu kommen es in der zeit zu schaffen...
Vielen Dank im voraus für jede Meinung und Hilfe!
Eigenbedarfskündigung - vorgeschobener Grund Trennung des Vermieters
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hier wäre ein Beispiel für eine formgerechte Kündigung:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/kuendigung-eigenbedarf-muster/
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Du solltest hellwach sein, ob das nicht ein nur vorgeschobener Grund ist, die Wohnung frei zu bekommen, um sie zu verkaufen. So ein bisschen umschauen, ob die Hand in Hand aus dem Haus kommen, wäre ja nicht schlecht.
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Also zum einen fehlt in obiger Kündigung der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit (§ 574 BGB
) das könnte zu einer Unwirksamkeit führen.,
Zum anderen könnte die "Trennung" alleine, ohne nähere Umstände zu erklären, zu knapp sein.
Aber vor allem könnte ein "Härtefall" vorliegen, in dem Fall die Hochzeit/Auslandsaufenthalt, so daß zwar die Kündigung also solche wirksam ist, die Frage ist nur, wann der Mieter ausziehen muss.
Ich würde das Gespräch mit dem VM suchen, vielleicht ist ja ein Kompromiss möglich:
Zustimmung zur Eigenbedarfskündigung unter der Bedingung, dass der Auszug 3-6 Monate später erfolgt.
Bringt beiden was, und 3-6 Monate kann man überbrücken....
quote:
quote:
ob das nicht ein nur vorgeschobener Grund ist, die Wohnung frei zu bekommen, um sie zu verkaufen.
Wenn der Mann von seine Ex ausgepresst wird, bleibt ihm da nicht viel übrig.
Bedauerlich, bedauerlich, aber dadurch würde eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung auch nicht wirksam.
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
Hallo,
danke für Eure antworten. Was mir erst jetzt aufgefallen ist. Das schreiben ist mit dem 19.1.2012 datiert. Auch steht da wirklich das wir die Wohnung zum 30.4.2012 (nicht 2013) räumen sollen.
Spielt das auch eine Rolle? Wir haben jetzt einen Termin am 6.2. beim Mieterbund um uns beraten zu lassen... kann ja nicht schaden.
Wir wohnen grad mal 2 Jahre in der Wohnung und was uns wirklich schockt das wir jetzt auch auf den ganzen kosten hängen bleiben sollen... ggf. Makler, Umzug, Renovierung mal abgesehen von der Arbeit da kommt einiges an Geld zusammen .
Obs keine andere Möglichkeit für ihn giebt wissen wir auch nicht aber er will jetzt allein in die 111qm + Balkon und Terrasse ziehen...
Bei der Frist signalisiert er Verhandlungsbereitschaft aber am liebsten würden wir in der Wohnung bleiben.
Fakt ist die Reise hat er uns versaut... so oder so
Klar: Er braucht ne neue Frau ... ; also will er vielleicht mit den 111 qm balzen, und warum auch nicht:
==> Ist ja _seine_ Wohnung.
Ich heisse Otto, wenn er beweisen muss, dass der Eigenbedarf nicht vorgeschoben ist. Auch kann er trotz Trennung mit seiner alten Frau Hand in Hand gehen , da hat kein Fremder was zu beurteilen.
Deher scheint mir: Die Wohnung muss geraeumt werden. Hoechstens vielleicht hinterher koennt ihr, mit einigem Aufwand und Prozesskostenrisiko, nachzuweisen versuchen, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war.
Der Genosse verkauft gemuetlich seine Wohnung (wenn er will), ... wegen der Scheidung braucht er das Geld.
==> Ist vielleicht auch ne Form von Eigenbedarf ?
Fuer 111 qm zahlt man entweder ziemlich viel, dann reichts um ein eigenes Haus zu bauen ... wo man bleiben kann ...
==> oder man zahlt zu wenig ... und will deswegen nicht ausziehen.
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""
quote:
==>
Ohneinohneinohnein ...
Bitte, Herr König Arthur, wenn Du schon keine Ahnung hast, versuch' bitte nicht auch noch, anderen Ratschläge zu geben!
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
@FeliciaAbsahn: Schreib doch was zum Thema ... wenn Du angeblich mehr Ahnung hast als ich.
==> Widerlege doch meine Punkte, wenn Du kannst.
Ratschlaege habe ich auch keine gegeben; aber so ungefaehr wuerde ich die Sache sehen, wenn ich in der Lage des Vermieters waere.
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""
Und das siehst Du wiedermal (!) falsch.
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""
Oje, ihr sollt Euch hier bitte nicht wegen uns zanken.
Also wir bezahlen hier 850,- kalt... wie viel kannst Du denn mit der Summe Finanzieren? Bei uns kommt man da nicht soweit... da kostet schon der qm Grund 300 Euro... aber im Grunde hast Du Recht und es war auch der Plan aber erst in ca. 3 Jahren damit das EK passt.
Mal ne Frage aus meiner Perspektive wenn ich es schaffe geschickt (auch mit seinem Verständnis) auf Zeit zu spielen und er irgendwann so genervt von seiner Ex ist das er sich zwischenzeitlich etwas anderes sucht. Was ist dann? Verliert er dann den Anspruch?
Eine Verkaufsabsicht seinerseits halten wir übrigens für ausgeschlossen.
Wenn Ihr nicht bis zum 30.04. auszieht, dann gibt es praktisch keine Chance mehr, dem Vermieter eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung nachzuweisen.
Der Entfall des Eigenbedarfs nach dem Auszugstermin hat nämlich keinen Einfluss mehr auf die Wirksamkeit der Kündigung.
Sollte sich der Vermieter tatsächlich von seiner Frau getrennt haben, bzw. trennen wollen und dann in die Wohnung einziehen wollen, dann kann eine Verzögerung des Auszugstermins zu erheblichen Kosten für Euch führen. Wenn der Vermieter dann einen Anwalt einschaltet und Räumungsklage einreicht, dann sind die Kosten von Euch zu tragen.
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