Eigenbedarfskündigung wg. beabsichtigtem Hausverkauf

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Poc555
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung wg. beabsichtigtem Hausverkauf

Hallo Gemeinde,

ich habe ein vermietetes Einfamilienhaus was schon langjährig von einer Lebensgemeinschaft bewohnt ist.
Ich bin die Vermietung allerdings mittlerweile leid und ich will verkaufen.
Kündigungsfrist wären 9 Monate, freiwillig werden die Leute allerdings nicht ausziehen.
Die Frage ist, könnte ich z.B. die Eigenbedarfsklage damit begründen, dass ich das Haus selbst brauchte wegen "Trennungsjahr" ?
Ich hatte irgendwo mal gelesen, das Gericht könnte diese Klage ablehnen, da ein Haus für eine Einzelperson zu groß sei.
Hat jemand Erfahrung damit ?

Danke und Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Erwartest du dir hier im Forum wirklich eine Anleitung für strafbares Handeln?

Du willst verkaufen. Vorgetäuschter Eigenbedarf wäre Betrug.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Anstatt zu versuchen zu betrügen, sollten Sie sich mit den Mietern in Verbindung setzen und versuchen hier eine ordentliche Regelung zu finden. Man könnte den Mietern anbieten bei der Wohnungs-/ Haussuche behilflich zu sein, zum Beispiel einen Makler beauftragen und diese dann auch zu bezahlen. Auch könnte man die Umzugskosten übernehmen Und als Sahnehäubchen vielleicht auch die Kaution der neuen Wohnung bezahlen. Der Möglichkeiten gibt es viele, und alle sind legal.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Poc555):
Die Frage ist, könnte ich z.B. die Eigenbedarfsklage damit begründen, dass ich das Haus selbst brauchte wegen "Trennungsjahr" ?


Ja, dass wäre legitim. Aber es ist nicht damit getan den Mietern zu kündigen und sie ggf. zur Räumung zu veranlassen.

Wenn Du wegen Eigenbedarf kündigst, solltest Du oder die benannte Person dann auch einziehen.
Sonst kann es im Nachgang sehr sehr teuer werden.

Also erst wegen Eigenbedarf kündigen und dann doch nicht einziehen sondern verkaufen, wäre rechtsmissbräuchlich, so wie es die anderen auch schon anmerkten.

Zitat (von Poc555):
Ich hatte irgendwo mal gelesen, das Gericht könnte diese Klage ablehnen

Ein Gericht kann eine Klage immer aus den unterschiedlichsten Gründen ablehnen. Es würde aber eine Ablehnung nie allein mit der Größe des Hauses für eine Person begründen.

berry

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Poc555):
Die Frage ist, könnte ich z.B. die Eigenbedarfsklage damit begründen, dass ich das Haus selbst brauchte wegen "Trennungsjahr" ?


Wenn du es dann die ersten 9 Monate sowieso nicht bewohnen könntest, wäre schon die Frage, wieso "brauchst" du es dann danach auf einmal für genau noch 3 Monate? Die Konstruktion nimmt dir im Zweifel kein Richter ab.

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#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Vielleicht haben die Mieter ja selbst interesse zu kaufen. Dann könntest du dir den ganzen Verkaufsprozess, Maklerkosten, etc sparen. Denn ein potentieller Käufer könnte dann schon Eigenbedarf anmelden.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Poc555):
Die Frage ist, könnte ich z.B. die Eigenbedarfsklage damit begründen, dass ich das Haus selbst brauchte wegen "Trennungsjahr" ?

Klar. Ist halt nur nicht ratsam.



Zitat (von Poc555):
Ich hatte irgendwo mal gelesen, das Gericht könnte diese Klage ablehnen, da ein Haus für eine Einzelperson zu groß sei.

Korrekt. Oder weil der Klagegrund nicht ausreichend ist.



Zitat (von Poc555):
Hat jemand Erfahrung damit ?

Mit vorgetäuschtem Eigenbedarf? Das hat einen meiner Vermieter mal knapp 20.000 EUR gekostet...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Poc555
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für euer Interesse, ich vermute dass meine Idee vielleicht doch kein so richtiger "Volltreffer" ist.
Kaufen werden meine Mieter sicher nicht ( wg. Alter ) aber ein Gespräch könnte tatsächlich ratsam sein.

Grüße

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich vermute mal, es geht dem TE eher darum, die Immobilie mieterfrei zu verkaufen, damit der neue Käufer nicht noch 9 Monate warten muß, bis er einziehen kann...

Da hilft in der Tat am besten, den Rat von AltesHaus in #2 zu befolgen.

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