Eigenbedarfskündigung wirksam / dürfen wir bauen?

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
RaphaelF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung wirksam / dürfen wir bauen?

Hallo Leute,

wir haben letztes Jahr um die Zeit ein Mehrfamilienhaus (3Wohnungen) gekauft. Ich möchte eine Wohnung bewohnen, meine Sohn (28) und der andere Sohn (24) die anderen zwei Wohnungen. Die Mieterin weigert sich rauszugehen, und jetzt möchten wir Ihr ne Eigenbedarfskündigung geben. Sie hat zwei Kinder und beide gehen in die Schule. Wie stehen unsere Chancen und wie lang müssten wir warten? Wir würden auch gern Renovieren und ein Stückchen Ihrer Wohnung abreissen und zumauern (ca.2-3qm) ich nehme hier müssten wir warten bis sie draussen sind oder? Habt Ihr paar antworten für mich :)

Zu dem Mieter: Seit ca. 4 Jahren im Haus lebend, hat in dem alten Mietvertrag einen befristeten Vertrag auf 5 Jahre abgeschlossen.

Danke im Voraus!

Rapha

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn der Mietvertrag tatsächlich befristet war, dann endet er nach Ablauf der 5 Jahre automatisch ... so denn wirklich einer der gesetzlich vorgegebenen Befristungsgründe im Mietvertrag genannt ist ... und auch nach dem Eigentümerwechsel noch gilt.

Oder handelt es sich vielleicht eher um einen Mietvertrag mit Mindestlaufzeit?
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html

Selbst wenn Du das klar unterscheiden kannst, so ist die Frage der Wirksamkeit/Unwirksamkeit der jeweils tatsächlich getroffenen Vereinbarung nicht verallgemeinert zu beantworten, weil alles vom Gesetz abweichende i.d.R. nur dann unwirksam ist, wenn es zum Nachteil des Mieters ist. Das ist aber nicht der Fall, wenn der Mieter stattdessen noch bis zum Ende der Befristung oder Mindestvertragslaufzeit wohnen bleiben möchte.

Auch ohne diese Spezialitäten, ist es für Vermieter ratsam, schon eine "simple" Eigenbedarfskündigung durch einen Rechtsanwalt abfassen zu lassen, damit auch ja alles rechts- und gesetzeskonform ist, sodass eine darauf gestütze Räumungsklage überhaupt ansatzweise Aussichten auf Erfolg hat.

quote:
Wir würden auch gern Renovieren und ein Stückchen Ihrer Wohnung abreissen und zumauern (ca.2-3qm) ich nehme hier müssten wir warten bis sie draussen sind oder?

Diese Frage ist doch nicht wirklich ernstgemeint - oder ???
Instandhaltungen oder Modernisierungen darf der Vermieter vornehmen, aber doch nicht einfach "ein Stückchen der Mieterwohnung abreissen" :banana:

Du scheinst ziemlich unbedarft in Sachen Mietrecht zu sein. Such Dir einen Rechtsanwalt, der soll sich die Verträge anschauen und Dir dann empfehlen, ob eine Kündigung überhaupt Sinn macht.

Von ersehntem Mietende bis zum Verhandlungstermin für eine auf eine wirksame Kündigung gestütze Räumungsklage ist mit rund 1 Jahr Wartezeit für den Vermieter zu rechnen. Dazu bemisst sich der Streitwert für eine Räumungsklage (d.h. für Anwalts- und Gerichtskosten) nach einer Jahresmiete. Also ein nicht unbeachtliches Kostenrisiko.
Mir dünkt, es könnte erheblich sinnvoller sein, einfach abzuwarten ... falls der Mietvertrag tatsächlich wirksam befristet ist.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Da der Mietvertrag befristet ist könnt Ihr der Mieterin überhaupt nicht ordentlich (fristgerecht) kündigen. Auch nicht wegen Eigenbedarf.

Mit dem Umbau müßt Ihr warten bis der Vertrag endet und hoffen das die Mieterin dann auch auszieht.

Was genau steht im Vertrag zur Befristung?

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3x Hilfreiche Antwort

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