Hallo liebes Forum,
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich wohne in einer WG mit drei Parteien. Jede hat einen eigenen Mietvertrag. Eine Partei zieht demnächst aus.
Aufgrund unserer Vertragsart bin ich mir bewusst, dass wir als Mieter unseren neuen Mitbewohner nicht selbst aussuchen dürfen. Allerdings hat unser Vermieter
ein persönliches Problem mit uns und es steht zu befürchten, dass er jemanden gegen unsere Wünsche in die Wohnung holen wird.
Ich formuliere meine Fragen mal sehr ausführlich, natürlich bin ich schon für jede Teilantwort sehr dankbar!
1) Inwieweit haben die Mieter ein Vetorecht für neue Mitbewohner, bzw wo kann ich das nachlesen?
2) Was sind Gründe für einen veto? Fehlende Sympathie reicht sicherlich nicht als Grund. Aber:
a) Misstrauen bezüglich des in den gemeinsam genutzten Räumen befindlichen Eigentums?
b) Kann böswilliges Verhalten vom Vermieter, um uns unter Druck zu setzen, als faktor gelten?
3) Sollten wir einen Veto einlegen können, liegt die Beweislast diesbezüglich dann bei uns?
Viele Grüße
Mbrando
Eigenständige WG-Mietverträge, Vermieter sucht Nachmieter aus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat1) Inwieweit haben die Mieter ein Vetorecht für neue Mitbewohner, bzw wo kann ich das nachlesen? :
2) Was sind Gründe für einen veto? Fehlende Sympathie reicht sicherlich nicht als Grund. Aber:
a) Misstrauen bezüglich des in den gemeinsam genutzten Räumen befindlichen Eigentums?
b) Kann böswilliges Verhalten vom Vermieter, um uns unter Druck zu setzen, als faktor gelten?
3) Sollten wir einen Veto einlegen können, liegt die Beweislast diesbezüglich dann bei uns?
Zu 1, gar keins würde ich sagen, somit 2 +3 gleich mit beantwortet....
Lösung : Wohnung als WG komplett anmieten, bringt halt andere Nachteile mit sich.....
Hey philosoph32,
Danke für deine Antwort!
Wenn es gar keins gibt, dann wäre ja insbesondere für Fall 2a) kein richtiger Schutz für das Eigentum von Mitbewohnern gegeben. Immerhin könnten neue, nicht vertrauenswürdige Mitbewohner ja einfach Gegenstände aus der Wohnung verkaufen. Daher sollte es doch entsprechende Schutzmaßnahmen der Mieter geben.
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zu 1. kein Vetorecht,--- oder was steht im Mietvertrag?
zu 2. Der Vermieter braucht keine Gründe angeben, warum er kein Vetorecht einräumt. Ihr seid doch nicht bei der UN.
zu 2a. Das könnt ihr gern haben. Das hat mit dem Vermieter nichts zu tun.
zu 2b. Nein.
zu 3. Was wäre denn dann zu beweisen?
Was fahrt ihr für Geschütze gegen den potentiellen WG-Mitbewohner auf? Kennt ihr den schon?
ZitatDaher sollte es doch entsprechende Schutzmaßnahmen der Mieter geben. :
Wie wäre es mit "Zimmertüre abschließen / sichern"?
Und wenn ihr den Nachmieter aussuchen dürftet? Dann wüsstet ihr für alle Zeit, dass er nichts klaut/verkauft?ZitatImmerhin könnten neue, nicht vertrauenswürdige Mitbewohner ja einfach Gegenstände aus der Wohnung verkaufen. Daher sollte es doch entsprechende Schutzmaßnahmen der Mieter geben. :
Wie kommt ihr auf solche Gedankenverstümmelungen?
Und wenn der von euch Auserwählte evtl. gerne Gäste einlädt und nachts feiert und spielt und lärmt usw. Sch*** Veto.
Dann solltet ihr euch einen anderen Vermieter suchen. Dann hat es wahrscheinlich nichts mit einem Nachmieter zu tun.ZitatAllerdings hat unser Vermieter ein persönliches Problem mit uns :
Wartet doch erstmal ab, wer da einziehen will. Ich hab das Gefühl, Ihr saugt Euch da was aus den Fingern. Ich jedenfalls sehe niemandem an, ob er z. B. ein Dieb ist. Ihr könnt das? Hut ab.
Und bei absoluter Unsympathie... Das ist meist gegenseitig. Es wird wohl kaum jemand einziehen, der Euch nicht leiden kann.
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