Eigentümerwechsel

20. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
PetraB.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerwechsel

Hallo :-)

habe folgende Frage.

Wohne, mit einem derzeit 10 Jahre bestehenden Mietvertrag, in einem Haus das nun verkauft wird. Wie lange besteht eine eventuelle Kündigungssperrfirst für die neuen Eigentümer im Fall des Eigenbedarfs ?

vielen Dank
Petra

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Petra,

zuerst einmal: der neue Vermieter tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Bei einem Mietvertrag von mehr als 10 Jahren beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter dann 9 Monate wegen Eigenbedarf. Wann überhaupt Eigenbedarf vorliegt, der zur Kündigung berechtigt, kannst Du unter 123rechtnet in einem Artikel über Eigenbedarf nachlesen oder unter der Rubrik " Ratgeber" auf meiner Homepage.

Ein sofortiger Auszug beim Eigentümerwechsel droht also nicht.

M.f.G.

Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PetraB.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

Der neue Hauseigentümer hat 2 Töchter und will höchstwahrscheinlich meine Wohnung zu Kinderzimmern umbauen, könnte das eine Eigenbedarfsfall sein ?

es grüsst
Petra

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Patra,

also, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und Deine Wohnung für seine Kinder beansprucht, liegt m.E. dann ein Eigenbedarf vor.
Leider..
Der Vermieter muß aber, wie gesagt, die lange Kündigungsfrist beachten.

M.f.G.

Birgit Raupers



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PetraB.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die hilfreichen Antworten

es grüsst
Petra B.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sebastianax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein etwas anderes Problem.
Ich will aus der Mietwohnung raus, da diese vom bisherigen Eigentümer an die andere Mieter-Partei verkauft wurde und ich bisher schon diverse Differenzen mit diesen hatte. Jetzt ist es so, das die auf die 3 Monate Kündigungsfrist pochen, da die Einnahme ja sonst fehlt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marie5213
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

ich dachte die kündigungssperrfrist beträgt 3 jahre nach eintrag ins grundbuch ?

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