Hallo :-)
habe folgende Frage.
Wohne, mit einem derzeit 10 Jahre bestehenden Mietvertrag, in einem Haus das nun verkauft wird. Wie lange besteht eine eventuelle Kündigungssperrfirst für die neuen Eigentümer im Fall des Eigenbedarfs ?
vielen Dank
Petra
Eigentümerwechsel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo Petra,
zuerst einmal: der neue Vermieter tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Bei einem Mietvertrag von mehr als 10 Jahren beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter dann 9 Monate wegen Eigenbedarf. Wann überhaupt Eigenbedarf vorliegt, der zur Kündigung berechtigt, kannst Du unter 123rechtnet in einem Artikel über Eigenbedarf nachlesen oder unter der Rubrik " Ratgeber" auf meiner Homepage.
Ein sofortiger Auszug beim Eigentümerwechsel droht also nicht.
M.f.G.
Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-
Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Der neue Hauseigentümer hat 2 Töchter und will höchstwahrscheinlich meine Wohnung zu Kinderzimmern umbauen, könnte das eine Eigenbedarfsfall sein ?
es grüsst
Petra
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Hallo Patra,
also, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und Deine Wohnung für seine Kinder beansprucht, liegt m.E. dann ein Eigenbedarf vor.
Leider..
Der Vermieter muß aber, wie gesagt, die lange Kündigungsfrist beachten.
M.f.G.
Birgit Raupers
danke für die hilfreichen Antworten
es grüsst
Petra B.
Ich habe ein etwas anderes Problem.
Ich will aus der Mietwohnung raus, da diese vom bisherigen Eigentümer an die andere Mieter-Partei verkauft wurde und ich bisher schon diverse Differenzen mit diesen hatte. Jetzt ist es so, das die auf die 3 Monate Kündigungsfrist pochen, da die Einnahme ja sonst fehlt.
ich dachte die kündigungssperrfrist beträgt 3 jahre nach eintrag ins grundbuch ?
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