Eigentümer will in vermieteter Wohnung gemeldet bleiben

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Franz K.123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümer will in vermieteter Wohnung gemeldet bleiben

Liebes Forum,

Mein Vermieter hat mich darüber informiert, dass er in der Wohnung in der ich wohne gern gemeldet sein will.

Er lebt mit seiner Familie im Ausland. Vermietung und auch Unterschrift des Mietvertrages lief über eine Hausverwaltung. Wir sind vor einem Monat eingezogen.
Mit dem Vormieter existierte wohl eine Abmachung, dass ankommende Briefe weitergeleitet werden.

Nach unserem Verständnis ist das Verhalten des Eigentümers illegal, da er in der angemeldeten Wohnung nicht lebt.

Aufgrund der Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, würden wir natürlich gerne ein positives Verhältnis erhalten wollen, uns aber auch nicht strafbar machen. Entstehen uns Nachteile/Kosten? Ermöglicht das eine Eigenbedarfskündigung mit kürzeren Fristen o.ä.?

Vielen Dank!

Viele Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



49 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Ich entnehme dem Eingangspost, dass du schon in der Wohnung wohnst. Gibt es im Mietvertrag irgendwelche Regelungen zu diesem Sachverhalt oder wurde vor Abschluss des Mietvertrages darüber gesprochen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Franz K.123):
Ermöglicht das eine Eigenbedarfskündigung mit kürzeren Fristen o.ä.?


Nein

Zitat (von Franz K.123):
uns aber auch nicht strafbar machen.


Guter Aspekt, der Vermieter kann ja auch einen Nachsendeantrag stellen, sieht daher so aus, als ob er nicht will, dass seine echte Adresse bekannt wird.

Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125981 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von Franz K.123):
Nach unserem Verständnis ist das Verhalten des Eigentümers illegal, da er in der angemeldeten Wohnung nicht lebt.

Korrekt.

Wenn der Vermieter einen Bedarf an einer ladungsfähigen Anschrift hat, dann möge er sich diese bei einem der Dienstleister besorgen.



Zitat (von Franz K.123):
Entstehen uns Nachteile/Kosten?

Eure Mitwirkung daran, das gilt als Gewährung eines Scheinwohnsitzes und Mittäterschaft.
Da drohen erst mal bis zu 50.000 Bußgeld seitens der Meldebehörde.
Des weiteren sind straf- und zivilrechtliche Weiterungen möglich.



Zitat (von Franz K.123):
Ermöglicht das eine Eigenbedarfskündigung mit kürzeren Fristen o.ä.?

In der Regel nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6616 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Franz K.123):
Mein Vermieter hat mich darüber informiert, dass er in der Wohnung in der ich wohne gern gemeldet sein will.

Das ist ein klarer Verstoß gegen das Melderecht.
Man muss dort gemeldet sein, wo man seinen Wohnsitz hat. Man darf nicht dort gemeldet sein, wo man keinen Wohnsitz hat.

Zitat:
Er lebt mit seiner Familie im Ausland. Vermietung und auch Unterschrift des Mietvertrages lief über eine Hausverwaltung. Wir sind vor einem Monat eingezogen.
Mit dem Vormieter existierte wohl eine Abmachung, dass ankommende Briefe weitergeleitet werden.

Weiterleitung von Post hat nichts mit dem Melderecht zu tun. Das kann man selbstverständlich vereinbaren.

Zitat:
Nach unserem Verständnis ist das Verhalten des Eigentümers illegal, da er in der angemeldeten Wohnung nicht lebt.

So ist es.

Zitat:
Aufgrund der Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, würden wir natürlich gerne ein positives Verhältnis erhalten wollen, uns aber auch nicht strafbar machen. Entstehen uns Nachteile/Kosten? Ermöglicht das eine Eigenbedarfskündigung mit kürzeren Fristen o.ä.?

Auch der Mieter würde eine Ordnungswidrigkeit begehen, §14 OWiG. Sollte man also tunlichst unterlassen.*

Praktisch gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Man sagt dem Vermieter, daß diese Idee unzulässig ist und man sich deshalb nicht daran beteiligen kann. Postweiterleitung ist eine andere Baustelle, das kann man ja durchaus anbieten.

2. Man sagt dem Vermieter nichts dazu, und informiert die Meldebehörde. Die meldet den Vermieter dann von Amts wegen von dieser Adresse ab, da er ja dort keinen Wohnsitz mehr hat.

_________________________________

*) Sollte der Vermieter die falsche Adresse nutzen, um Straftaten zu begehen, und sollte der Mieter ihn durch Weiterleitung von Post usw. dabei wissentlich unterstützen, dann macht der Mieter sich der Beihilfe strafbar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1410 Beiträge, 239x hilfreich)

Mir fehlt gerade irgendwie die Vorstellungskraft, wie irgendetwas an diesem Sachverhalt für den Mieter strafrechtlich relevant sein sollte.

Ich habe das so verstanden dass der Vermieter sich als Eigentümer an seiner Adresse anmelden will (oder bereits angemeldet ist und das bleiben will?) da hat doch der Mieter nichts mit zu tun (ich nehme mal nicht an, dass es darum geht, dass der Mieter eine wohnungsgeberbescheinigung ausstellen soll)
Wenn der Vermieter sich also rechtswidrig dort anmelden will, muss der etwaige Konsequenzen tragen. Aber doch nicht der Mieter.

Und das Weiterleiten von post ist ja wohl auch nicht strafbar.


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Franz K.123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Was gibt es denn für Gründe die den Wunsch des Eigentümers rechtfertigen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10270 Beiträge, 4569x hilfreich)

Du hast meine Rückfrage leider nicht beantwortet. Von welchem Wunsch redest du denn nun konkret? Sollst du als Mieter irgendwas tun?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 440x hilfreich)

Zitat (von Franz K.123):
Was gibt es denn für Gründe die den Wunsch des Eigentümers rechtfertigen?

Keine. Dein Vermieter begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat (von § 17 Abs. 2 BMG):
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Franz K.123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich entnehme dem Eingangspost, dass du schon in der Wohnung wohnst. Gibt es im Mietvertrag irgendwelche Regelungen zu diesem Sachverhalt oder wurde vor Abschluss des Mietvertrages darüber gesprochen?


Genau, wir wohnen seit einem Monat in der Wohnung.
Im Vertrag gibt es hierzu keine Regelung. Wir wurden durch den Vormieter darauf hingewiesen, dass einmal ein Brief an den Eigentümer kam, der weitergeleiteten werden sollte. Das angekündigte Vorgehen, dass er sich hier anmelden will, wurde mir heute am Telefon mitgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125981 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Mir fehlt gerade irgendwie die Vorstellungskraft, wie irgendetwas an diesem Sachverhalt für den Mieter strafrechtlich relevant sein sollte.

Siehe § 25 StGB, § 27 StGB.



Zitat (von Schalkefan):
Und das Weiterleiten von post ist ja wohl auch nicht strafbar.

Doch, absolut.

Man schaue sich nur die ganzen Verfahren gegen die Leute an, welche mal als "Paketagent" "Warenagent" oder als "Finanzagent" gearbeitet haben.
Hier mal eine kleine Auswahl
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/prozess_enkeltrick_schockanrufer_fortgesetzt_100.html
https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/trier-enkeltrick-betrueger-verurteilt-es-ging-um-187000-euro_aid-92539835
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein_artikel,-fragwuerdiger-job-_arid,63378.html
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-19131


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1410 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Siehe § 25 StGB, § 27 StGB

Welche Tat soll denn der Mieter hier begehen oder sich als BeiHelfer schuldig machen?
Dass der Vermieter sich beim Meldeamt anmelden will?

Zitat (von Harry van Sell):
Man schaue sich nur die ganzen Verfahren gegen die Leute an, welche mal als "Paketagent" "Warenagent" oder als "Finanzagent" gearbeitet haben.
Hier mal eine kleine Auswahl

Du bist doch der, der immer von Äpfeln und Birnen spricht.
Weder soll der Mieter hier als Finanz- oder Warenagent dienen noch nimmt er an einem Enkeltrick Teil oder passt sonst irgendein Merkmal der verlinkten Artikel hier auch nur Ansatzweise.

Hier geht es um einen Vermieter, der im Ausland wohnt und eine bequeme Möglichkeit sucht, in Deutschland postalisch erreichbar zu sein. (Wir haben während unseres mehrjährigen Aufenthalts im Ausland allen Vertragspartnern - Versicherungen, Telekom, Mobilfinkt etc ... Auch eine Kontaktadresse in D bei unseren Eltern genannt um noch eventuelle Rechnungen zu begleichen usw...abgemeldet waren wir trotzdem)
Das die Anmeldung am nicht bewohnten Ort vom Vermieter nicht korrekt ist - klar! Aber immernoch ist das nicht das Problem des Mieters.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125981 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Welche Tat soll denn der Mieter hier begehen oder sich als BeiHelfer schuldig machen?

Das sollte man dann mal im Hellseherforum nachfragen.
Selbst der Mieter kennt ja die Beweggründe des Vermieters nicht. Und falls er damit illegale Tätigkeiten vorhat, wird er das dem Mieter eh nicht freimütig mitteilen.



Zitat (von Schalkefan):
passt sonst irgendein Merkmal der verlinkten Artikel hier auch nur Ansatzweise.

Doch, denn es widerlegt die von Dir aufgestellte Behauptung, das Post weiterleiten nicht strafbar sei.



Zitat (von Schalkefan):
Hier geht es um einen Vermieter, der im Ausland wohnt und eine bequeme Möglichkeit sucht, in Deutschland postalisch erreichbar zu sein.

Dazu muss er sich aber nicht an der Anschrift anmelden, siehe #3.



Zitat (von Schalkefan):
Aber immernoch ist das nicht das Problem des Mieters.

Naja, wenn dann mal ein SEK um 6:01 Uhr bei ihm vor dem Bett steht, könnte er das durchaus anders empfinden ...

Aber es muss ja nicht immer so wild sein, auch z.B. Besuche von Vollstreckern sind auch schon was, dass unter "Problem" fallen dürfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1410 Beiträge, 239x hilfreich)

Macht das eigentlich Spaß, die Fragesteller derart zu verunsichern, indem man das schlimmstmögliche, aber auch unwahrscheinlichste Szenario skizziert, dass hier zu 99,99% nicht eintritt?

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte man dann mal im Hellseherforum nachfragen.

Ich brauche kein Hellseher Forum, um sagen zu können, dass der MIETER keinerlei Straftat begeht noch dazu Beihilfe leistet, wenn der VERmieter sich an der Adresse seines Eigentums anmeldet.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, denn es widerlegt die von Dir aufgestellte Behauptung, das Post weiterleiten nicht strafbar sei.

Na, dann sei doch weiterhin der Meinung, dass es strafbar ist, den Liebesbrief der Ex-Freundin, den Werbebrief der Rheinischen Post oder die Jahresendabrechnung des Stromversorgers weiterzuleiten. Ich kann dem Sachverhalt jedenfalls nicht entnehmen, dass es sich um etwas anderes als ganz normale Korrespondenz handeln sollte.

Zitat (von Schalkefan):
Hier geht es um einen Vermieter, der im Ausland wohnt und eine bequeme Möglichkeit sucht, in Deutschland postalisch erreichbar zu sein.

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu muss er sich aber nicht an der Anschrift anmelden, siehe #3.

Das hat auch keiner behauptet
Zitat (von Harry van Sell):
Naja, wenn dann mal ein SEK um 6:01 Uhr bei ihm vor dem Bett steht, könnte er das durchaus anders empfinden ...

Weil der Vermieter sich seine harmlose Korrespondenz nachschicken lässt? Meine Güte, jetzt wird's hahnebüchen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Weil der Vermieter sich seine harmlose Korrespondenz nachschicken lässt? Meine Güte, jetzt wird's hahnebüchen.


Eben das darf man bei dem beschriebenen Sachverhalt aber auch in Frage stellen.

Wer schickt den Briefe an die Meldeadresse wenn ich irgendwelche Ämter. Bereits der Vormieter hat wohl bereits Briefe weitergeleitet, da darf mal wohl berechtigen Zweifel an der "Harmlosigkeit" der Angelegenheit haben.

Aber sei's drum nichts genaues weiß man nicht, ich würde die Nachsendung nicht machen und den Vermieter bitten einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Liebesbrief der Ex-Freundin, den Werbebrief der Rheinischen Post oder die Jahresendabrechnung des Stromversorgers

Sag Mal. Raffst du das nicht???
Es geht nicht um die harmlosem. Es geht um die gefährlichen.

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125981 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
dann sei doch weiterhin der Meinung, dass es strafbar ist, den Liebesbrief der Ex-Freundin, den Werbebrief der Rheinischen Post oder die Jahresendabrechnung des Stromversorgers weiterzuleiten.

Darum ging es aber nicht.



Zitat (von Schalkefan):
Macht das eigentlich Spaß, die Fragesteller derart zu verunsichern, indem man das schlimmstmögliche, aber auch unwahrscheinlichste Szenario skizziert, dass hier zu 99,99% nicht eintritt?

Wenn er wissen will, was für Problem auf ihn zukommen können, warum nicht die Bußgelder, Strafbefehl etc. erwähnen?

Klar, man kann naiv, mit Scheuklappen und mit realitätsfernem "wird nix schlimmes passieren" durch die Welt laufen, weil einem irgendwelche Wahrscheinlichkeiten zu gering sind oder man das dümmste aller Argumente ("da hab ich noch nie von gehört" / "ich kenne keinen") nimmt.

Andere schaffen es auch mal über den Tellerrand zu schauen, sehen die Realität und wissen was da an Problemen auf einen zukommen können. Und warnen davor, unabhängig von irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten - einfach weil es halt echt Scheisse ist, wenn man dann doch Pech hat und zu den 0,01% zählt.


Ob z.B. ein Bußgeld wegen Gewährung eines Scheinwohnsitzes nicht eintrifft, die Wahrscheinlichkeit dürfte wohl unter 99,99% liegen.

SEK Einsatz ist auch nicht die Regel.
Aber vor einigen Tagen gab es z.B. einen Großeinsatz in der Mainzer Innenstadt, der Bewohner der Wohnung war aber völlig unschuldig. Dummerweise stürmen die halt traditionell erst die Wohnung und dann darf der Verhaftete seine Unschuld nachweisen.
Aber schon eine Hausdurchsuchung ist schon sehr unangenehm und die kommen durchaus häufiger vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn er wissen will, was für Problem auf ihn zukommen können, warum nicht die Bußgelder, Strafbefehl etc. erwähnen?


Hmm, lass mich überlegen, warum wohl hätte man sich diese sonderbaren Links und den Hinweis auf irgendwelche Straftaten sparen können... wie wäre es damit:

Bei absolut allen von Dir aufgeführten Beispielen mit drastischen rechtlichen Konsequenzen, hat es sich um gewerbliche Tätigkeiten gehandelt. Das ist ein derart anderer Sachverhalt, dass ich selbst mit ganz, ganz viel Goodwill Deiner Argumentation nicht folgen kann. Die Mieter hier in diesem Fall gehen mit der gelegentlichen Weiterleitung von privater Post des Vermieters keiner Erwerbstätigkeit nach. Deswegen machen Deine Links einfach keinen Sinn und mögliche strafrechtlich relevante Folgen sind derart konstruiert, absurd, an den Haaren herbeigezogen, etc., pp. dass das sogar für Deine Verhältnisse jetzt aus meiner Sicht nur noch lustig ist. Aber wenn Du mir einen Link zu einem Urteil postest, in dem ein Mieter für die Weiterleitung privater Post seines Vermieters, ohne monetäre oder sonstige Vergütung, oder auch nur den Inhalt der Post erahnen zu können, tatsächlich verurteilt wurde, dann ändere ich meine Meinung gerne wieder :wink:

Was nicht bedeutet, dass ich als Mieter dem Vermieter hier grünes Licht geben würde. Dass man gelegentliche Irrläufer weiterleitet, die es sogar mit Nachsendeantrag geben kann - kein Ding. Aber ich würde ihm schon mitteilen, dass ich nicht möchte, dass er in MEINER Wohnung gemeldet ist und ich auch nicht generell sein privates Postamt bin. Je nachdem, wie genau man das formuliert und anschließend weiter verfährt, könnte das allerdings das Mietverhältnis belasten...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich finde ja auch, das HVS manchmal etwas kleinkariert ist und zu Wortklauberei tendiert, aber hier hat er doch absolut Recht......

Der Vermieter macht Schulden, der GV steht plötzlich vor der Tür und der Mieter hat Stress.....
Der Vermieter postet bei Social Media was falsches (Schwachkopf usw) -> es klingelt morgens um 06:00 Uhr zwecks Hausdurchsuchung

Da muss gar kein großer Betrug im Raume stehen.

Der Vermieter kann ja jederzeit sich Post an die alte Adresse schicken lassen, ohne dass er dort offiziell gemeldet ist -> "Bitte an Herrn XY, Musterstraße 1, XXXXX Musterstadt schicken" usw.

Ansonsten müsste der Mieter ja auch den Namen des Vermieters mit an seinen Briefkasten schrieben oder eas müsste ein separater Briefkasten existieren?


Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Franz K.123):
Nach unserem Verständnis ist das Verhalten des Eigentümers illegal, da er in der angemeldeten Wohnung nicht lebt.


Warum ist das für Sie ein problem ob er dort gemeldet ist? Und ob es legal oder nicht für ihn? es ist doch sein problem und nicht ihres. Warum kümmern Sie sich darum ob er etwas verstößt oder nicht?

Für Sie es ist absolut egal ob er dort gemeldet ist oder nicht. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind - kündigen.

Bei der Wohnungslage hätte ich als vermieter mir jmd ausgesucht, der damit keine probleme hat.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Franz K.123):
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Was gibt es denn für Gründe die den Wunsch des Eigentümers rechtfertigen?


dass er in Deutschland gemeldet seit will, weil er noch seine laufende Sachen hat? beim leben in Ausland gibt es vorteile und nachteile wenn man in DE noch weiter gemeldet sein will - es ist sein entscheidung, für ihn es ist vorteilhaft angemeldet zu bleiben. Warum interessiert Sie es , das versteh ich nicht? Sie machen sich da 0 strafbar

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fifa2024
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Mir fehlt gerade irgendwie die Vorstellungskraft, wie irgendetwas an diesem Sachverhalt für den Mieter strafrechtlich relevant sein sollte.

Ich habe das so verstanden dass der Vermieter sich als Eigentümer an seiner Adresse anmelden will (oder bereits angemeldet ist und das bleiben will?) da hat doch der Mieter nichts mit zu tun (ich nehme mal nicht an, dass es darum geht, dass der Mieter eine wohnungsgeberbescheinigung ausstellen soll)
Wenn der Vermieter sich also rechtswidrig dort anmelden will, muss der etwaige Konsequenzen tragen. Aber doch nicht der Mieter.

Und das Weiterleiten von post ist ja wohl auch nicht strafbar.


sehe es genau so. Der Mieter soll es nicht interessieren und wenn er damit nicht einverstanden ist - einfach kündigen )

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Der Mieter soll es nicht interessieren


Klar, alles kein Problem....


Zitat:
Wann handelt es sich um eine Scheinanmeldung in einer Wohnung?


Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn jemandem unter einer Adresse die Anmeldung eines Wohnsitzes ermöglicht wird, ohne dass die betreffende Person dort wohnt.

Wird jemandem eine solche Anmeldung des Wohnsitzes ermöglicht, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit für die ein Bußgeld drohen kann.


Scheinwohnsitz - hohes Bußgeld wegen Scheinanmeldung

Ein Scheinwohnsitz ist nach dem Meldegesetz verboten. Für Scheinanmeldungen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen -
§ 54 Bundesmeldegesetz.


-- Editiert von User am 27. November 2024 08:54

Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Der Vermieter macht Schulden, der GV steht plötzlich vor der Tür und der Mieter hat Stress.....
Der Vermieter postet bei Social Media was falsches (Schwachkopf usw) -> es klingelt morgens um 06:00 Uhr zwecks Hausdurchsuchung

Da muss gar kein großer Betrug im Raume stehen.


Klar, das kann passieren. Aber HvS hat hier Links gepostet, die strafrechtlich relevant waren für die Person, die die Post weitergeleitet hat. Und das ist halt echt an den Haaren herbeigezogen in diesem Fall. Für das Weiterleiten von Post hat der Mieter keine Verurteilung zu befürchten, keine Bußgelder oder was auch immer.

Wenn der GV vor der Tür steht, hat das keine strafrechtliche Konsequenz für den Mieter, das ist ein Ärgernis, was sich schnell aufklären lässt. Wenn man nicht die Person ist, die in den Unterlagen des GV geführt wird, war's das mehr oder weniger auch schon.

Und das war mein Punkt, nicht, dass es nicht ärgerlich und stressig werden kann.

Wenn der Mieter dem Vermieter allerdings die Zustimmung gibt, sich bei ihm in der Wohnung zu melden, könnte das etwas anders aussehen. Auch wenn ich das nicht wirklich denke. Solange der Mieter dem Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt. Und das war hier ja auch nicht gewünscht, oder? Dass ein Eigentümer sich in seiner eigenen Wohnung meldet, darauf hat ein Mieter letztlich auch gar keinen großen Einfluss und würde es ggf. nicht mal merken. Das kann der Vermieter einfach so machen, weil er, anders als ein Mieter, für eine Anmeldung keine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt.

Zitat (von neuhierangemeldet):
Wird jemandem eine solche Anmeldung des Wohnsitzes ermöglicht, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit für die ein Bußgeld drohen kann.


Deswegen sehe ich auch das nicht als wirkliches Problem mit eventuellen Bußgeldern usw. an, da der Mieter es dem Vermieter nicht ermöglicht, sondern es ggf. einfach nicht verhindern kann. Und der Mieter ist auch nicht dazu verpflichtet, Denunziant zu werden, und seinen Vermieter bei den Behörden anzuschwärzen, wenn er von der Scheinanmeldung weiß. Man ist als Privatperson nicht mal verpflichtet, Straftaten anzuzeigen, Ordnungswidrigkeiten erst recht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3854 Beiträge, 624x hilfreich)

Warum meldet er sich nicht bei Verwandten in D an? Er darf schon 2 Wohnsitze haben, allerdings kann es Probleme steuerlicher und sozialrechtlicher Natur geben.
Er muss sich entscheiden, wo er seine Steuern entrichtet, evtl. wäre die ETW schädlich, wenn er dafür am Wohnort im Ausland Steuern bezahlen müsste.
Eine Scheinadresse sollte man nicht unterstützen, ginge alles mit rechten Dingen zu, würde er nicht neue Mieter, welche er kaum kennt, darum bitten.
Auch das Nachschicken der Post sollte man unterlassen, er kann einen Nachsendeauftrag erteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Solange der Mieter dem Vermieter keine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellt. Und das war hier ja auch nicht gewünscht, oder? Dass ein Eigentümer sich in seiner eigenen Wohnung meldet, darauf hat ein Mieter letztlich auch gar keinen großen Einfluss und würde es ggf. nicht mal merken


Ja, da hast Du schon Recht, nur wenn er dann Post weiterleiten soll, muss ja irgendwo der Name des Vermieters an einem Briefkasten auftauchen, oder? Und spätestens dann kann sich der Mieter nicht mehr auf "ich hab das alles nicht gewusst" berufen......

Wenn sich der Eigentümer einfach so auf die Adresse seiner ETW anmelden will, OHNE dass der Mieter da irgendwas weiterleiten soll, dann würde ich Dir voll zustimmen. Er will aber aus irgendeinem Grund, dass der Mieter da mitspielt....

Signatur:

Blockiert User: Anami

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
wenn er dann Post weiterleiten soll, muss ja irgendwo der Name des Vermieters an einem Briefkasten auftauchen, oder


Das wäre auf jeden Fall hilfreich, wenn die Post zuverlässig ankommen soll. Andererseits bin ich schon ein paar Mal umgezogen und habe teilweise noch recht lange Post von den Vormietern bei mir im Briefkasten gehabt, obwohl deren Name nicht mehr am Briefkasten stand. Viele Briefträger kennen ihr Revier irgendwann ziemlich gut und wissen, wer wo wohnt (oder zumindest, wer wo seine Post hinbekommt).

Zitat (von neuhierangemeldet):
Und spätestens dann kann sich der Mieter nicht mehr auf "ich hab das alles nicht gewusst" berufen......


Und selbst wenn der Mieter es nachweislich wußte, dass der Vermieter sich rechtswidrig in der Wohnung angemeldet hat, solange er ihm das nicht ermöglicht (= etwas tut, ohne dass die rechtswidrige Anmeldung gar nicht machbar wäre), können meiner Meinung nach auch daraus keine rechtlichen Probleme für den Mieter entstehen. Er muss das weder verhindern, noch irgendwelche Behörden darüber informieren. Und man kann in Deutschland dafür, dass man etwas nicht tut, was man nicht tun muss, rechtlich eben einfach nicht belangt werden und muss sich folglich auf gar nichts berufen.

Und man sollte das Weiterleiten von Post auch nicht mit der rechtswidrigen Anmeldung in der Wohnung vermischen. Das sind zwei vollkommen verschiedene Sachen.

All das ändert aber absolut nichts daran, dass ich auf solche Sachen überhaupt nicht stehe, und als Mieter da ganz massiv was gegen hätte, wie ich schon erwähnte. Das hat aber nicht den Hintergrund, dass ich für mich rechtliche Konsequenzen fürchten würde, sondern vielmehr, dass ich einen Stock im Allerwertesten habe und es einfach schätze, wenn solche Angelegenheiten korrekt ablaufen. Und ich WILL nicht, dass jemand, der nicht bei mir wohnt, bei mir gemeldet ist. Und ich WILL auch nicht, dass irgendjemand, den ich (kaum) kenne, seine Post zu mir schicken lässt.

Zitat (von Loni12):
Warum meldet er sich nicht bei Verwandten in D an?

Zitat (von Loni12):
Auch das Nachschicken der Post sollte man unterlassen, er kann einen Nachsendeauftrag erteilen.


Deswegen stimme ich Loni12 da vorbehaltlos zu und das wären genau die Dinge, die ich meinem Vermieter vorschlagen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5618 Beiträge, 698x hilfreich)

Zitat (von fifa2024):
Bei der Wohnungslage hätte ich als vermieter mir jmd ausgesucht, der damit keine probleme hat.


Ach so man sollte sich die laxe Einstellung zwielichtiger Bürger zu unseren Gesetzen zu Nutze machen meinst du? Mmh, als rechtschaffender Bürger würde ich bei dir nicht wohnen wollen, wer weiß was dir noch so einfällt.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11339 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Zitat (von Loni12):

Warum meldet er sich nicht bei Verwandten in D an?

Zitat (von Loni12):

Auch das Nachschicken der Post sollte man unterlassen, er kann einen Nachsendeauftrag erteilen.

Deswegen stimme ich Loni12 da vorbehaltlos zu und das wären genau die Dinge, die ich meinem Vermieter vorschlagen würde.

Kann man beides machen und es bleibt beides Lebensfern. :wink:
Wer sagt denn, dass es überhaupt Verwandte in Deutschland gibt?
Und zum Nachsendeauftrag, das Teil ist seit dem Zeitpunkt, an dem die Deutsche Post das Briefmonopol verlor, veraltet gewesen.
Bei welchen der 1127 bei der Bundesnetzagentur zur Briefbeförderung zugelassenen Unternehmen, müsste man denn nun den Nachsendeauftrag stellen? :neck:

Zitat (von fifa2024):
Bei der Wohnungslage hätte ich als vermieter mir jmd ausgesucht, der damit keine probleme hat.

Das solltest Du bei deinem geplanten Vorhaben in deinem nicht mit gemieteten Dachboden in deinen gemieteten Wohnung berücksichtigen.
Nicht das Dein Vermieter sich jemanden sucht, der keine Probleme macht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1410 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Sag Mal. Raffst du das nicht???
Es geht nicht um die harmlosem. Es geht um die gefährlichen.

Doch, ich raffe es schon dass einige hier von gefährlichen Briefen reden.
Aber der TE hat mit keinem Wort gefährliche Briefe/Post erwähnt. Warum also ist man der Meinung, dass es hier um gefährliche Post geht, die weitergeleitet werden soll?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35066 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Franz K.123):
Was gibt es denn für Gründe die den Wunsch des Eigentümers rechtfertigen?
Das kannst du den Vermieter fragen. Du kannst ihm auch deine Zweifel und Ängste mitteilen.
Vielleicht lässt sich das große Problem schon heute lösen?
Zitat (von Franz K.123):
Das angekündigte Vorgehen, dass er sich hier anmelden will, wurde mir heute am Telefon mitgeteilt.
Der Vermieter hat einen Plan...Und schon beschleichen dich Ängste...als Mieter?


-- Editiert von Moderator am 30. November 2024 12:32

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.783 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12