Eigentümergemeinschaft/Erbe ist Mieter/Schlüssel

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)
Eigentümergemeinschaft/Erbe ist Mieter/Schlüssel

hallo,

ich wollte follgende sache rechtlich aussieht.
mein mann seine 2 brüder und seine tante haben ein halbes haus geerbt, wir wohnen nun seit einem jahr in der wohnung, da ansonsten keiner interesse hat. die tante hat sich raus genommen einfach hier rein zu maschieren wie sie lust hatte auch wenn wir nicht da waren. nun haben wir das schloß ausgetauscht und sie ist etwas verärgert da wir es ihr nicht mitgeteilt haben. wie sieht das aus, normalerweise hat ja der vermieter ein recht auf einen schlüssel (zumindest habe ich das so gehört, lasse mich aber gerne eines besseren belehren). haben nun die tante und die 2 brüder ein anrecht auf einen haustürschlüssel?


liebe grüße

alex

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

sie kam hier vorbei ohne vorher bescheid zu sagen und ist hier mit ihrem schlüssel in die wohnung rein gegangen auch wenn wir nicht zu hause waren

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Vermieter hat kein Recht auf einen Schlüssel.

Gruß
Michael

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#4
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

also ist das auch erlaubt das wir einfach ein anderes schloß rein gemacht haben, ging ja auch auf unsere kosten. denke ja das wir hier im moment nicht anderes leben wie normale mieter.

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#5
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Da gibts im Moment mehr Fragen als Antworten. Unter einem "halben Haus" kann ich mir nichts vorstellen. Nehmen wir mal an, es handelt sich um eine in sich abgeschlossene Doppelhaushälfte.

Ob Sie nun einen Mieterstatus haben oder nur einer von mehreren grundsätzlich berechtigten Miteigentümern sind, dürfte im wesentlichen davon abhängen, ob Sie nicht nur die laufenden Betriebskosten, sondern auch eine Miete zahlen, von der die Miteigentümer profitieren. Einen schriftlichen Vertrag scheint es ja nicht zu geben. Andererseits gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung, die ja hoffentlich nicht einfach nur besetzt worden ist, sondern mit Duldung der übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft bewohnt wird.

Mit dem Schlossaustausch sehe ich kein Problem. Da würde ich immer behaupten, dass das alte Schloss defekt war.

Alles in allem sollte man sich schleunigst zusammenraufen und die Eigentumsverhältnisse regeln, weil man sich sonst wohl über kurz oder lang in den Haaren liegen wird. Die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden es mit Recht nicht auf Dauer hinnehmen, dass nur einer von dem gemeinschaftlichen Eigentum profitiert. Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft kann die Zwangsversteigerung des Grundstücks zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen.

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#6
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

die frage über das halbe haus ist gut, das ist auch wieder so eine sache, das haus ist eigentlich eine komplette erbengemeinschaft, die besteht schon ewig, die ist noch da von der oma meines mannes und ihrem bruder, da wurde nie was aufgeteillt, und der großonkel wohnt auch noch hier im haus, aber der macht uns keine probleme, das geht hauptsächlich um die tante meines mannes. hab ihr auch gesagt das wir das schloß ausgetauscht hätten, da wir nen schlüssel verloren haben und das schloß so alt ist das man es nicht ehr nachmachen konnten.
eigentlich haben wir einen mietvetrag, aber meine schwägerin hat den verschlampt, also brauchen wir einen neuen, aber es ist eigentlich so geklärt, das wir geld auf ein gemeinschaftskonto zahlen, und das geld dann mal genommen werden soll, wenn das hier mal alles mit den eigentumsverhältnissen geklärt ist (der großonkel ist auch schon ziemlich alt und wir sollen evtl auch seinen anteil hier übernehmen), die nebenkosten und steuer und gebühren gehen allem auf unsere kappe, aber das ist ja normal.
zu der zwangsversteigerung, denke mal das uns da nix besseres passieren könnte, das haus ist ziemlich alt und renovierungsbedürftig, es ist eigentlich so gut wie nichts mehr wert, grad auch weil bei uns der hauptabreitgeber zu gemacht hat und der immobilirnmarkt ist ja allgeim sehr schlecht. die tante mächte ja jetzt auf einmal in eigentumswohnungen aufteilen, denke mal das wir da dann ein schnäppchen machen, dann wer will in so nem alten haus ne eigetumswohnung?

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie einen gültigen Mietvertrag haben (dies muss ich zunächst unterstellen; ein schriftlicher Mietvertrag ist im übrigen nicht zwingend) hat der Vermieter kein Anspruch auf einen Wohnungschlüssel. Insofern können Sie jederzeit ein eigenes Türschloss einbauen.

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#8
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

denke mal das wir schon einen gültigen mietvertrag haben, war ja so ausgemacht schon lange bevor der opa starb, das wir hier einziehen, wenns mal soweit ist. zahlen ja auch jeden monat geld auf das gemeinschaftskonto das später als grundlage für den kauf dasein soll, außerdem zahlen wir alle kosten von strom wasser grundsteuer brandversicherung usw.

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#9
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

es gibt noch keiner teilungserklärung für das haus, es läuft immer noch als erbengemeinschaft von früher her und wurde auch nie aufgeteilt, jettz aufeinmal will die tante meines mannes das das haus in eigentumswohnungen aufgeteilt wird. es würde dann 2 wohnungen geben, die eine in der wir wohnen und die andere in der der großonkel meines mannes wohnt, der auch zur erbengemeinschaft des ganzen hauses gehört.
es soll dann nur um den kauf der wohnung gehen in der wir wohnen.

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#12
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)

ja da hast du recht, lustig wirds bestimmt grad mit der familie ;-)

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