Eigentümerwechsel, neuer Mietvertrag und Verkauf

8. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nicky1206
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerwechsel, neuer Mietvertrag und Verkauf

Folgende Situation: ein Mietkomplex wurde an einen neuen Eigentümer verkauft, kaum übernommen flattert die Mieterhöhung in den Briefkasten. Termin für ein Gespräch vereinbart und dem Vermieter/Eigentümer geschildert was so alles im argen war: feuchter Keller, Mader samt seiner Hinterlassenschaften auf dem Dachboden, Mäuse oder anderes Kleingetier in den Zwischenwänden/decken und die nicht vorhandene Klingelanlage. Der Vermieter wurde dann erstmal ziemlich kleinlaut und die angesetzte Mieterhöhung wurde erstmal aus Eis gelegt. Wochen später dann der Vorschlag seinerseits eine andere Wohnung des Komplexes beziehen zu können. Diese Wohnung befand sich zu dem Zeitpunkt nach einem Brand noch in der Sanierung. Da eigentlich alles dafür sprach, entschieden wir uns nach kurzer Bedenkzeit für die neue modernere und größere Wohnung. Im Juli 2019 unterschrieben wir den neuen Vertrag und zogen um. Der Vermieter informierte uns in den Vorgesprächen über die Option zum Kauf bzw mietkauf der Wohnung, sei aber auch glücklich wenn wir lange Zeit seine zufriedenen Mieter wären. Im Oktober dann die Nachricht von ihm das er unsere Wohnung an einen Makler zum Verkauf freigeben will sofern wir uns nicht selbst für den Kauf entscheiden sollten. Wir müssten daher auch mit einer Eigenbedarfskündigung in den nächsten Jahren rechnen, hieß es dann so nebenbei. Wir waren erstmal sprachlos und überrollt von dieser Dreistigkeit. Von einem Kauf waren wir ja nicht abgeneigt, wollten uns aber erstmal Zeit lassen und das ganze gut überdenken. Die Kauf Option machte er nun also zur Bedingung. Jetzt die Frage, darf er das? Im Vertrag wurde als Zusatzvereinbarung festgelegt, dass die Miete in den nächsten 5 Jahren nicht erhöht wird. Schließt diese Vereinbarung auch eine Kündigung zwecks Eigenbedarf in diesen 5 Jahren aus ? Können wir uns irgendwie dagegen schützen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Er darf sein Eigentum verkaufen.
Das er euch diese zuvor anbietet ist schon sehr nett, denn rein rechtlich muss man die Mieter da gar nicht mit einbeziehen sondern erst nach dem Verkauf informieren.

Der neue Eigentümer darf sein Eigentum auch selber nutzen, sobald er den Status "Vermieter" hat.
Da lohnt es sich dann die Kündigung zu prüfen, mitunter sind diese ungültig.



Zitat (von Nicky1206):
Schließt diese Vereinbarung auch eine Kündigung zwecks Eigenbedarf in diesen 5 Jahren aus ?

Nein.



Zitat (von Nicky1206):
Können wir uns irgendwie dagegen schützen ?

Ja, selber kaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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