Eigentümerwechsel Mehrfamilienhaus Kündigungsschutz?

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Annili
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigentümerwechsel Mehrfamilienhaus Kündigungsschutz?

Hallo,

wir wohnen in einem Dreifamilienhaus. Der Eigentümer will dies komplett verkaufen, ohne es in Eigentumswohnungen umzuwandeln.
Nachdem er gemerkt hat, dass er es als Kapitalanlage nicht loswird, hat er allen Mietern unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt.
Er hat keinen Eigenbedarf, wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen und seine angeführten wirtschaftlichen Gründe sind nicht stichhaltig (da keine wirtschaftliche Not und er würde ja auch Geld für das vermietete Hasu bekommen, nur nicht so viel, hat in den letzten 10 Jahren nichts reingesteckt, aber 150000€ Miete rausgeholt).
Können wir davon ausgehen, dass die Kündigung gegenstandslos ist?
Und hat ein Käufer die Kündigungssperrfrist einzuhalten, wenn er in eine der drei Wohnungen einziehen will, auch wenn es keine Eigentumswohnungen sind? Aus den Gesetzestexten werde ich da leider nicht so recht schlau. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gilt in diesem Fall das Vorkaufsrecht für das ganze Haus oder gilt das nur für Eigentumswohnungen?

Ich freue mich auf Eure Antworten

Annili

-- Editiert von Annili am 27.10.2004 00:52:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cawo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ein Fall fürn Anwalt, denn Kauf bricht nicht Miete. Er hätte das Haus als Mietwohnungen verkaufen müssen. Und das hat der Notar mitgemacht???

Ansonsten habt ihr 3 Jahre Kündigungsschutz dem neuen Eigentümer gegenüber. HAt der alte Vermieter euch noch nicht mal eine Ablösesumme bzw. ersatzwohnung angeboten???

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#2
 Von 
Genervt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Annili,
das ist ja ein Ding, wir haben da fast die gleiche Situation, nur weiß unser Vermieter, daß er uns nicht kündigen kann. Dafür kommen aber ständig irgendwelche potentiellen Käufer zur Besichtigung, da geht uns auch jedesmal die Hutschnur hoch, wenn fremde Leute in unserer Wohnung herumlungern.
Bei Euch gehe ich mal davon aus, daß Euer Vermieter Euch nicht so ohne weiteres kündigen kann. Ich würde auf jeden Fall mal Einspruch gegen die Kündigung erheben.
Dies hier habe ich zu diesem Thema im Internet gefunden:
"Sie sollten in dieser Angelegenheit dringendst einen RA, Verbraucherzentrale oder Mieterverein aufsuchen.

Das Sonderkündigungsrecht für ausgebaute Dreifamilienhäuser ist seit dem 01.09.01 wieder abgeschafft. Bei allen Mietverhältnissen, die seit diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, kann der Vermieter nur kündigen, wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund hat.

Für ältere Verträge gilt das Sonderkündigungsrecht aber noch unter bestimmten Voraussetzungen eine Zeitlang weiter.

Nicht betroffen von diesem Sonderkündigungsrecht sind alle Dreifamilienhäuser, die bereits vor dem 31.05.90 oder nach dem 01.06.99 ausgebaut oder fertiggestellt waren oder wurden. Ebenfalls nicht betroffen sind Dreifamilienhäuser, die nach dem 31.05.90 komplett neu errichtet wurden.

Sie erkennen, das mehre Faktoren zu prüfen sind, ob ein besonderes Kündigungsrecht des Vermieters vorliegt." Link:https://www.mietrecht.unser-forum.de/show/?doc=gjIa

Vielleicht hilft es in Eurem Fall ja, in unserem leider bislang nicht.
Viel Glück, daß sich alles noch zum Guten wendet.
Gruß, die Genervte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annili
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Antworten!!

Nun noch mal genauer: das Haus ist von 1937 und der Vermieter wohnt selbst nicht drin. Es gibt noch keinen Notar, weil es ja noch nicht verkauft ist. Wir interessieren uns selbst für die Wohnung in der wir wohnen, aber er will sie nicht als einzelne Eigentumswohnung verkaufen, sondern nur das "Haus am Stück". Und die anderen im Haus können nicht kaufen (ein Paar ist schon 75 und wohnt seit 30 Jahren im Haus). Und jetzt hat er eben mal "vorsorglich" gekündigt, weil er es vermietet eben nicht loswird.

Ich habe schon mal kapiert, dass die Kündigung nicht wirksam ist, da hat er wohl keine Chance. Für uns wäre es jetzt interessant, ob es ein Vorkaufsrecht für uns gibt, ob wir also, wenn das ganze Haus verkauft ist, innerhalb von zwei Monaten das Recht haben, selbst das ganze Haus zu kaufen, selbst wohnen zu bleiben und den anderen Vermietern gegenüber als Vermieter aufzutreten, mit denen wir sehr gerne zusammen wohnen bleiben wollen. Wir hatten bereits Interesse signalisiert, aber dem Verkäufer sind unsere Preisvorstellungen zu niedrig. Wenn wir ein Vorkaufsrecht hätten, und eben um dieses "Recht" geht es, dann könnten wir uns gemütlich zurücklehnen und abwarten, zu welchem Preis er das Haus von 1937 verkauft, (sicher nicht zu dem Preis, den er sich vorstellt...) um dann evtl. doch noch einzusteigen. So wie ich die Paragraphen bisher deute, gilt das Vorkaufsrecht nur bei Umwandlung in Eigentumswohnungen und genau das hat er ja nicht vor. Etwas kompliziert...Aber vielleicht kennt sich ja auch da jemand aus oder hat schon mal irgendwo ein Urteil gelesen.

Zunächst jedoch werden wir im Namen der Hausgemeinschaft ein Schreiben verfassen, in dem wir der Kündigung widersprechen bzw. als gesetzeswidrig und damit unwirksam zurückweisen.

Bin gespannt, ob's noch einen Hoffnungsschimmer gibt...Was alles noch komplizierter macht ist, adss er inzwischen zwei halbseidene Makler eingeschaltet hat, die zwar ständig Leute rumführen, die wir bis jetzt erfolgreich vergrault ahben, die selbnst das haus aber vrher noch nie von innen gesehen haben....

Annili

-- Editiert von Annili am 27.10.2004 20:21:26

2x Hilfreiche Antwort

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