Eigentümerwechsel - Lügen und Verleumdungen

11. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
boelhoff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerwechsel - Lügen und Verleumdungen

Hallo
Wir haben einen Eigentümerwechsel wir hatten einen Zettel im Briefkasten wo die neue Kontoverbindung drauf stand dieser Zettel war vom neuen Eigentümer unterschrieben. Ich schrieb dem alten Vermietern das ich es von ihnen schriftlich haben möchte das ein Wechsel stattgefunden hat , ansonsten werde ich die Miete an die alte Kontoverbindung zahlen werde. Ich bekam nichts vom alten Vermieter. Nun was sollte ich tuen , bin dann zu Grundbuchamt gegangen am 1.3.13 und fragte dort nach ob ein Eigentümerwechsel registriert ist, nein sagte mir die Dame es ist zwar vorgesehen aber der neue ist noch nicht eingetragen. Die Miete schickte ich zu dem alten Vermieter. Nun bekam ich die außerordentliche fristlose Kündigung bis zum ende dieses Monats also 31.3.13. Begründung Sachbeschädigung , mehrere Abmahnungen , aggressives auftreten , Beschwerden mehrere Mieter und Verleumdungen im Internet auf verschiedenen Plattformen. Ich habe nie eine Abmahnung bekommen , nie etwas im Haus kaputt gemacht , es lebte zu diesem Zeitpunkt nur ein Mieter im Haus , mit dem versehe ich mich wirklich nicht. Aggressiv nun ich denke das ich sehr sachlich bin da brauche ich nicht aggressiv zu werden. Mehrere Plattformen , ich bin nur in Facebook und habe nie dort eine Verleumdung geschrieben. Nun frage ich mich wieso kann ein werdender Vermieter der bis jetzt noch nicht im Grundbuchamt steht einfach solche Lügen und Verleumdungen verbreiten. Denn er kann nichts davon beweisen. Ich kann diesen ganzen Verlogenen Müll doch nicht so auf mir sitzen lassen. Ich denke wenn er liest was ich hier schreibe bekomme ich bestimmt den nächsten Brief von seinem Anwalt.
Netten Gruß
Anke.

-- Editiert boelhoff am 11.03.2013 01:30

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich würde dem neuen Eigentümer mitteilen, das er dir eine Kündigung geschickt hat, die offenbar für eine andere Person gedacht war. Außerdem solltest du ihm mitteilen, das du die Märzmiete an den bisherigen Vermieter gezahlt hast, weil du noch keinen Hinweis des alten Vermieters bekommen hast, das die Miete auf ein anderes Konto gezahlt werden soll.

Allerdings scheint der neue Eigentümer problematisch zu sein, vielleicht solltest du schon mal anfangen nach einer anderen Wohnung zu suchen...

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Mietzahlungen:
Ein Zettel vom neuen Eigentümer im Briefkasten reicht da nun wirklich nicht. Und selbst auf's Grundbuchamt marschieren muss der Mieter da auch nicht. Zudem weiss auch das Grundbuchamt nicht, was eventuell alter Vermieter und neuer Vermieter im notariellen Erwerbsvertrag als Zeitpunkt für den Übergang von Nutzen und Lasten miteinander vereinbart haben.
> Korrekt wäre daher tatsächlich ein gemeinsames Schreiben von altem Vermieter und neuem Vermieter an den Mieter
> Der Mieter sollte von demjenigen, der nun neuerdings Ansprüche auf Mietzahlung geltend macht, einen Nachweis über den erfolgten Eigentumsübergang und den Übergang von Nutzen und Lasten samt Einverständniserklärung des bisherigen Vermieters anfordern. Da könnte ja sonst jeder mal einfach einen Zettel mit Bankverbindung und Zahlungsaufforderung in den Briefkasten werfen!
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm

Wenn der bisherige Vermieter bereits angeschrieben wurde und nichts mitgeteilt hat, braucht der Mieter m.E. nichts zu befürchten.

wegen der fristlosen Kündigung
Derjenige der Umstände für sich beansprucht, muss diese gegebenenfalls auch beweisen - also z.B. vertragswidriges Verhalten des Mieters als Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Vermieters. Wenn nichts entsprechendes vorgefallen ist, so ist auch hier nichts zu befürchten. Zudem steht dem Erwerber erst mit tatsächlich im Grundbuch eingetragenem Eigentumsübergang das Recht zur Kündigung zu.
Da sollte also erstmal eine einfache Erwiderung genügen > Vorwürfe unzutreffend, Nachweis der Eigentümereigenschaft=Vermietereigenschaft anfordern.

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