Guten Tag,
unser Wohnungseingentümer hat uns mitgeteilt, die Mietwohnung verkaufen zu wollen - uns wurde ein Vorkaufsrecht angeboten, welches wir aber nicht annehmen wollen.
Mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen? Mit welcher Frist kann der neue Eigentümer unter welchen Voraussetzungen kündigen?
wir sind natürlich etwas verärgert, da wir gerade erst 3 Zimmer aufwändig tapeziert haben!
Danke und einen schönen Tag!
Eigentümerwechsel bei Mietwohnung
8. Juli 2014
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Frage vom 8. Juli 2014 | 09:56
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Eigentümerwechsel bei Mietwohnung
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#1
Antwort vom 8. Juli 2014 | 10:17
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:
Mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen?
Mieterhöhung, wenn die Voraussetzungen es hergeben, ggf. Eigenbedarfskündigung.
quote:
Mit welcher Frist kann der neue Eigentümer unter welchen Voraussetzungen kündigen?
bei Eigenbedarf Frist gem. § 573c (1)
quote:
wir sind natürlich etwas verärgert, da wir gerade erst 3 Zimmer aufwändig tapeziert haben!
Warum?
1. Gibt es gemäß Eingangsthread bisher keine Kündigung.
2 Hat er hat doch ein Vorkaufsrecht eingeräumt, wozu er wenn nicht vertraglich vereinbart nicht verpflichtet wäre. Ist also nicht zu beanstanden. Ansonsten gehört eine Kündigung als Nichteigentümer bzw. Mieter nun mal zum normalen Lebensrisiko.
3. Der Eigentümer kann mit Seinem Eigentum machen was er möchte. Dazu gehört auch der Verkauf.
4. Gehören Schönheitsreparaturen wenn vertraglich vereinbart zu den Obliegenheiten des Mieters
-- Editiert JollyJumper am 08.07.2014 10:18
#2
Antwort vom 8. Juli 2014 | 10:29
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
quote:
Mieterhöhung, wenn die Voraussetzungen es hergeben, ggf. Eigenbedarfskündigung.
Hier ändert sich für den Mieter letztendlich aber gar nichts, für den neuen Eigentümer gelten dieselben Spielregeln wie für den alten.
-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
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#3
Antwort vom 8. Juli 2014 | 10:51
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1441x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Mit welchen Konsequenzen müssen wir rechnen? <hr size=1 noshade>
Erst mal mit gar keinen. Denn "Kauf bricht nicht Miete" ist keine bloße Redewendung, sondern Gesetz. BGB § 566
quote:<hr size=1 noshade>Mit welcher Frist kann der neue Eigentümer unter welchen Voraussetzungen kündigen? <hr size=1 noshade>
Frist - je nach Eurer Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.
Voraussetzung - Wenn kein anderer Grund vorliegt, Eigenbedarf.
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