Hallo,
undzwar bin ich vor drei Jahren mit meinem Vater aus einer Wohnung ausgezogen und haben Miet-/Renovierungsschulden von 2000 Euro hinterlassen. Zu dem Zeitpunkt war ich 14 Jahre alt. Leider sind auch im Keller viele persönliche Dinge von mir liegen geblieben und wurden kurz darauf von der Wohnungsbaugesellschaft geräumt.
Jetzt bin ich 17 und benötige viele Dinge, die aus Platzgründen im Keller gelagert wurden. Bestehen für mich irgendwelche Rechtsansprüche, da ich persönlich keine Schuld an den Mietschulden trage? Was passiert mit den geräumten Sachen?
Danke im Voraus für euren Rat.
Gruß ;-)
Eigentum aus Mietwohnung geräumt, was nun?
Fragen zur Miete?
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Was passiert mit den geräumten Sachen?
Die sind schon längst im Sperrmüll.
Aber wenn du Zeugniskopien brauchst, die kann die Schule auch nachträglich noch kopieren und beglaubigen.
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quote:Wird üblicherweise für eine Übergangsfrist eingelagert, gleichzeitig ergeht an den ehem. Mieter die Aufforderung diese abzuholen.
Was passiert mit den geräumten Sachen?
Da Ihr ja aus der Wohnung ausgezogen seit, könnte man davon ausgehen, dass es sich bei den zurückgelassenen Sachen sowieso um Dinge handelt, an denen Ihr den Besitz aufgegeben habt.
Damit Dürfte der Vermieter, spätestens nach einer angemessenen Einlagerungsfrist den ganzen Krempel entsorgt haben.
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quote:Der Präsens ist unangebracht. Wenn die Sachen vor drei Jahren entfernt wurden, dann sind sie längst auf dem Müll. Allenfalls werden Wertsachen zu Geld gemacht worden sein.
Was passiert mit den geräumten Sachen?
Zunächst lässt der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung (und die hat dein Vater wohl provoziert) durch einen Schlosser die Wohnung öffnen, um anschließend das in der Wohnung befindliche Mieterinventar - sofern es nicht offensichtlich als Müll einzustufen ist - mittels Spedition in die Pfandkammer zu verbringen. Fordert der Schuldner dann nach der Räumung die eingelagerten Gegenstände nicht innerhalb von 2 Monaten unter Erstattung der noch offenen Einlagerungskosten heraus, so hat der Gerichtsvollzieher sie zu verkaufen bzw. Unverkäufliches zu vernichten.
Deine Sachen hättest du im Rahmen einer Drittwirderspruchsklage vielleicht innerhalb dieser zwei Monate herausbekommen (wenn denn der Gerichtsvollzieher sie nicht gleich unter "Müll" einsortiert hat), jetzt ist es ein bisserl zu spät, findest du nicht?
quote:Der Präsens ist unangebracht. Wenn die Sachen vor drei Jahren entfernt wurden, dann sind sie längst auf dem Müll. Allenfalls werden Wertsachen zu Geld gemacht worden sein.
Was passiert mit den geräumten Sachen?
Zunächst lässt der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung (und die hat dein Vater wohl provoziert) durch einen Schlosser die Wohnung öffnen, um anschließend das in der Wohnung befindliche Mieterinventar - sofern es nicht offensichtlich als Müll einzustufen ist - mittels Spedition in die Pfandkammer zu verbringen. Fordert der Schuldner dann nach der Räumung die eingelagerten Gegenstände nicht innerhalb von 2 Monaten unter Erstattung der noch offenen Einlagerungskosten heraus, so hat der Gerichtsvollzieher sie zu verkaufen bzw. Unverkäufliches zu vernichten.
Deine Sachen hättest du im Rahmen einer Drittwirderspruchsklage vielleicht innerhalb dieser zwei Monate herausbekommen (wenn denn der Gerichtsvollzieher sie nicht gleich unter "Müll" einsortiert hat), jetzt ist es ein bisserl zu spät, findest du nicht?
Danke schonmal für die zahlreichen Antworten!
Natürlich ist es nach drei Jahren viel zu spät, nur benötigt man im Laufe der Zeit immer wieder Gegenstände, die sich in dem besagten Keller befanden. So waren unter anderem sehr viele Bücher, Spielekonsolen, bis dato nicht mehr benötigte Schulunterlagen, Hard-/Software etc. dort untergebracht, die ich vll. noch hätte verkaufen können.
Ich habe es mir fast schon gedacht, dass es keine Möglichkeit mehr für mich gibt. Aber es gibt ja doch ab und an einige Joker im dt. Recht ;-)
Danke nochmal!
Gruß
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