Hallo,
ich habe 2013 eine Eigentumsgarage mittels 3seitigem Vertrag auf Pachtland übernommen. Ein jetzt von mir gewünschter Verkauf wurde durch die Stadt, der Eigentümerin des Geländes, untersagt, da ich erst nach 1999 Eigentümer wurde. Um den Vertrag kündigen zu können muss ich die Garage abreißen. Die anderen Garagen werden weiterhin genutzt, eine anderweitige Nutzung des Geländes ist nicht geplant. Der Abriss führt zu Nutzungseinschränkungen der benachbarten Garage (Wegfall Außenwand, Dachrinne, mögliche Instabilität durch Abriß Bodenplatte, mögliche Probleme mit Strom nach Abriss, mein Kabel liegt dann wohl im Freien). In meinem Vertrag steht nichts zur Haftung bei Abriss. Kann ich die Haftung ausschließen? Reicht es einen Haftungssauschluß zu formulieren und diesen zur Kenntnisnahme an die Stadt zu schicken? Den unmittelbar betroffenen Garagennachbar kenne ich nicht, es ist keine Garagengemeinschaft.
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Eigentumsgarage auf Pachtland, Haftung bei Abriss
Fragen zur Miete?
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Was genau und warum hat man dir den Verkauf dieser Garage untersagt?
Dass diese Regelung für Käufer nach 1999 gilt, dürfte nur 1 Aspekt sein.
Der Wortlaut des städtischen Schreibens ist wichtig.
Warum willst du sie nun abreißen?
Welchen Vertrag willst/sollst du kündigen?
Um dem evtl. Ärger bei Abriss vorzubeugen--- kannst du die Garage evtl. vermieten/verpachten?
Ich hatte die Stadt um einen Dreiseitigen Vertrag für die Kaufabwicklung gebeten.
Antwort Stadt: Die Dreiseitige Vereinbarung kann nur dann geschlossen werden wenn einer der Vertragspartner einen Vertrag beenden möchte, welcher vor dem 03.10.1990 geshlossen wurde. Dieser Sachverhalt trifft nicht zu. Die Beendigung einer Dreiseitigen Vereinbarung kann durch Kündigung oder durch Aufhebungsvereinbarung erfolgen. Die Stadt nimmt das Bauwerk in ihr Eigentum und verzichtet im Gegenzug auf den vertraglich geschuldeten Rückbau.
Ich möchte die Garage der Stadt nicht schenken. Erst durch diese Garage kann die Stadt Pachteinnahmen generieren. Dann reiße ich sie wie vertraglich bei einer Kündigung festgelegt ab. Das führt aber zu neativen Konsequenzen für die benachbarte Garge. Wie kann ich die Haftung ausschließen?
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Zitat:Ich hatte die Stadt um einen Dreiseitigen Vertrag für die Kaufabwicklung gebeten.
und darunter soll man sich was vorstellen ?
Ach. 3 Parteien...Ich hatte verstanden ---3seitiger Vertrag...ZitatIch hatte die Stadt um einen Dreiseitigen Vertrag für die Kaufabwicklung gebeten. :
So kenne ich das auch. Und nicht 1999, sondern aus dem Einigungsvertrag (DDR/BRD) vom 3.10.90.ZitatDie Stadt nimmt das Bauwerk in ihr Eigentum und verzichtet im Gegenzug auf den vertraglich geschuldeten Rückbau. :
Wenn du der Stadt die Garage nicht schenken willst und doch abreißen willst, haftest du natürlich für Schäden.
Du zahlst auch den Abriss und die Entsorgung selbst. Ärger mit dem Garagennachbar ist vorprogrammiert.
Du musst das Pachtland dann glatt und leer an die Stadt zurückgeben.
Gar nicht.ZitatWie kann ich die Haftung ausschließen? :
Ja, klar. So ist das mit städtischen Grundstücken, die nur verpachtet werden.ZitatErst durch diese Garage kann die Stadt Pachteinnahmen generieren. :
Wann hast du diese Garage denn erworben?
ZitatDer Abriss führt zu Nutzungseinschränkungen der benachbarten Garage (Wegfall Außenwand, Dachrinne :
Da müsste man den Nutzer / Eigentümer der Garage mit angemessener Frist benachrichtigen.
Zitatmögliche Instabilität durch Abriß Bodenplatte :
Nö, denn der Abriss muss ja fachgerecht erfolgen, da bedingt dann auch ein abfangen der Bodenplatte.
Zitatmögliche Probleme mit Strom nach Abriss, mein Kabel liegt dann wohl im Freien) :
Nö, das wäre selbstverständlich zu beseitigen.
Danke für die Antworten.
Ich habe die Garage 2013 von meinem Vater übernommen, kein Kauf. Er hat sie ca. 1975 mitgebaut. Es wurde der Dreiseitige Vertrag ausgefertigt. Das war ein Fehler. Die Übernahme im Erbe wäre besser gewesen, aber nun nicht mehr zu ändern.
Ich nutze sie nicht, möchte das Abkassieren durch die Stadt nicht mehr unerstützen, die Pacht wird regelmäßig verdoppelt.
In dem Dreiseitigen Vertrag steht, dass ich die Garage kündigen kann, was mit einem Abriss durch mich verbunden ist. Für einen Einzelabriss wurde die Garagenanlage nicht konzipiert.
Hätte die Stadt, wenn sie wollen würde, die Möglichkeit dem Verkauf durch mich zuzustimmen?
Neuer Deiseitiger Vertrag. Oder Aufhebungsvertrag mit Pachtvertrag für einen neuen Pächter und Kaufertrag? Oder ein mir unbekanntes aber mögliches Konstrukt?
Danke .
Frag sie doch bitte. Ich kenne die Langfristplanung deiner Stadt nicht.ZitatHätte die Stadt, wenn sie wollen würde, :
Manchmal ist es Vorratsplanung von Flächen.
Manchmal was anderes.
ZitatIch nutze sie nicht, :
Warum nicht? Damit könnte man die Pacht ja problemlos finanzieren?
ZitatHätte die Stadt, wenn sie wollen würde, die Möglichkeit dem Verkauf durch mich zuzustimmen? :
Hätte sie.
Wird sie aber wohl nicht wollen.
Die Untervermietung der Garage Bedarf lt. meinem Vertrag der Zustimmung durch die Stadt. Ob das genehmigt wird weiß ich nicht.
Ich lebe inzwischen in einer anderen Stadt und kann die ordnungsgemäße Nutzung der Garage von der Ferne nicht kontrollieren. Darüberhinaus möchte ich das leidige Thema Garage abschließen.
Welche Optionen hätte die Stadt wenn sie wollen würde? Doch ein neuer Dreiseitiger Vertrag?
ZitatWelche Optionen hätte die Stadt wenn sie wollen würde? :
Alle die das Rechtssystem zulässt.
Von "nichts" über die vorbehaltlose Erlaubnis bis hin zur Vertragsauflösungen gegen Übereignung des Eigentums an der Immobilie.
Danke.
"Vertragsauflösungen gegen Übereignung des Eigentums an der Immobilie" klingt gut. Dann werde ich das der Stadt so vorschlagen. Wird wohl aer nichts bringen.
ZitatWird wohl aer nichts bringen. :
Kommt auf die Pläne der Stadt an.
ZitatKommt auf die Pläne der Stadt an. :
Freie bereinigte Flächen.
Deswegen wird die Stadt das Angebot, das Gebäude zu übernehmen wohl dankend ablehnen und darauf bestehen, dass die Fläche "ebenerdig" zurückgegeben wird.
Ähnliches passiert grade recht flächenintensiv in NRW mit einem Industriegebiet, welches auf Erbpachtland steht.
GELÖSCHT
-- Editiert von Moderator am 15.08.2022 17:49
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