Eigentumswohnug gekauft mit Mieter??

11. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)
Eigentumswohnug gekauft mit Mieter??

hallo
ein beispiel :
eine entfernte bekannte hat eine eigentumswohnung gekauft obwohl noch ein mieter darin verweilt.
die gesellschaft die verkaufte hat dem mieter nicht gekuendigt.
jetzt haengt das alles an meiner bekannten.
der mieter ist noch so frech und bezahlt jetzt auch keine miete mehr-er denkt an auslaender zahlt er nicht...
wie kann oder was kann man den jetzt rechtlich bewirken....
kann sie ihn nicht einfach kuendigen?/
leider stellt sich auch die rechtschutz quer..
wer hat einen rat..

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Aus welchem Grund hätte die Gesellschaft dem Mieter auch kündigen sollen, bzw. kündigen dürfen?!
Natürlich hängt das an Ihr, sie ist ja auch die Eigentümerin.

Die Rechtschutz ist hier nur zuständig, wenn eine spezielle VM-Rechtschutzversicherung besteht. In wiefern stellt die Rechtschutzversicherung sich quer und was ist es für eine?

Wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist kann fristlos gekündigt werden.

Wurde Eigenbedarf geltend gemacht?

feuerelfe


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"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#2
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hi
also ich weiss nicht was sie fuer eine versicherung hat muestte ich nachfragn
wwas ist debb VM rechtsch.

auch ob sie eigenbedarf geltend gemacht weiss ich nicht..frage gleich morgen nach..

vielen dank sind schon wichtige dinge die weiterhelfen...:)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die normale Rechtsschutz zahlt für so etwas nicht.

Die Gesellschaft, die verkauft hat, hätte auch gar nicht kündigen können.

Schließlich war sich Deine Freundin doch hoffentlich darüber im Klaren, auf was sie sich mit dem Kaufvertrag einlässt. Man gibt doch nicht so hohe Beträge aus, ohne sich vorher zu informieren.

Sie sollte hier unbedingt einen Anwalt einschalten. Das kostet zwar Geld, aber anderfalls kann die ganze Sache noch viel teurer werden.

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#4
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
mit dem Kauf einer Wohnung übernimmt man auch die bestehenden Mietverträge.
Kündigen kann man den Mietern nur bei echtem Eigenbedarf oder bei 2 MM Rückstand.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die neue Eigentümerin sollte froh darüber sein, daß der Mieter keine Miete zahlt, denn das gibt ihr einen Kündigungsgrund.

Ansonsten würde es schwer werden, den Mieter rauszukriegen.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hi
vielen dank fuer eure tollen antworten...
heute hat sie einen anwalt eingeschaltet..sie traute sich erst nicht..
das mit den eigentbedarf wusste sie auch nicht...
na ehrlich gesagt es gibt manchmal menschen die haben einfach zuviel geld und machen was, ohne zu wissen was sie tun....(vieleicht nur um anzugeben..))
es handelt sich hier um eine mar...nachbarin
nun gut
ich werde berichten....

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