Eigentumswohnung

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bärbel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung

Hallo, bevor wir eventuell einen fehler begehen, den wir ewig lange bereuen, hoffe ich hier auf ein paar Tipps. Wir planen, über kurz oder lang eine Eigentumswohnung zu erwerben und haben auch schon ein Objekt ins Auge gefasst. Es handelt sich um eine Wohnung im 1.OG eines 2-Familienhauses, es gibt also insgesamt nur 2 Parteien (die 2. Wohnung scheint ebenfalls von den Eigentümern bewohnt zu sein). Nun zu meinem Problem: die bestehende Hausgemeinschaft scheint bisher sehr gut zu sein und wie es aussieht, liegt keine konkrete Teilungserklärung vor. Der grosse Garten wird so z.B. gemeinsam genutzt. Kann es da zu Problemen kommen? Irgendwie möchten wir auch niemanden verschrecken, wenn wir gleich damit anfangen Forderungen nach Teilung zu stellen. Auf was müssen wir unbedingt achten? Gibt es Besonderheiten bei solchen kleinen Wohneinheiten, die man bei Mehr-Parteienhäusern nicht hätte? Ich bin dankbar für jeden Tipp, denn irgendwie ist das ja ein Schritt, den man nicht so leicht rückgängig machen kann...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Auf jeden Fall darauf achten, dass, wenn nicht gemacht, eine Teilungserklärung erstellt wird.

Es ist besser sich im Vorfeld darum zu kümmern als am Schluss den Ärger zu haben. Evtl. wird die 2. Wohnung auch mal verkauft - und dann?

Fragt nach, ob es eine Teilungserklärung gibt, wenn nicht, erkundigt euch beim Notar was es kostet eine zu machen, was beachtet werden muss etc.

Sonst kauft ihr am Ende die Wohnung, vom Garten steht euch nix zu. Das muss sich auch auf den Kaufpreis auswirken.

Ihr seid ja nicht die Bösen nur weil ihr euch im Vorfeld erkundigt. Immer noch besser als später ein Leben lang den Ärger zu haben.

Besonderheit gegenüber Mehrparteihäusern: man hat nur einen Mitbewohner mit dem man gut auskommen kann/muss bzw. mit dem man Streiten kann. Bei Mehrfamilienhäuser gibt es mehrere Möglichkeiten.

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#2
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

ALLES was ihr VORHER nicht vereinbart, wird NACHHER zu einem Problem!!!

z.B. die Gartennutzung MUSS VORHER genaustens geklärt sein.
Normalerweise hat der im EG wohnenden ein Sondernutzungsrecht.

Forderungen oder Inhalte der Teilungserklärung können NACHHER nur sehr sehr schwer geändert werden.

Gab es Eigentümerversammlungen???
UNBEDINGT die letzten fünf Eigentümerversammlungsprotokolle geben lassen und lesen!!! richtig lesen, auch zwischen den Zeilen!!!

Die Besonderheit bei nur 2 Miteigentümer.... habt ihr Ärger, werdet ihr nicht mehr glücklich!!!

Viel Glück, den DAS braucht ihr.

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