Eigenverbrauch Heizung

7. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Padauzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenverbrauch Heizung

Tach,

meine Nebenkostenabrechnung 2007 wirft eine weitere Frage auf.

Laut NKA habe ich bei der Gasheizung folgende Positionen:

Einheiten gesamt: 2577 Mengenzähler
Preis: 0,11€
Meine Summe (sprich Kosten bei Heizung): 292,17€

Ich wurde stutzig, da ich bei 2577 Einheiten * 0,11€ nie auf 292,17€ komme und ich mir den Preis von 0,11€ nicht zusammenreimen konnte. Selbst mit dem aktuell für 2008 gültigen Preis komme ich nicht auf diese Werte. Ich also Vermieter gefragt und der hat mir folgende Rechnung präsentiert (Werte sind vereinfacht):

Rechung vom Versorger für Gaszähler 0815: 1000€

Dies scheint ein Hauptzähler zu sein. Nun hat er die beiden Einzelzähler genommen und die Dreisatzrechnung angewandt:

Verbrauch EG (laut Einzelzähler): 3000 Einheiten
Verbrauch OG (laut Einzelzähler): 2000 Einheiten

Das heißt ich (EG) hätte 3/5 des Gesamtpreises zu zahlen, OG muß 2/5 zahlen – fertig.

Da OG die Eigentümer der Wohnung sind (ich im EG bin Mieter, Wohnung gehört jemand anderem) haben die eine genauere Rechnung für die Abrechnung mit meinem Vermieter gemacht.
Hier kam es dann zu einer genaueren Aufsplittung, aber grundsätzlich kommt für mich das Gleiche heraus:

Verbrauch GesZähler: 7000 Einheiten
Verbrauch EG: 3000 Einheiten
Verbrauch OG: 2000 Einheiten
Die fehlenden 2000 Einheiten werden als „Eigenverbrauch Heizung“ dargestellt, d.h. die 2000 wurden entsprechend Dreisatz auf beiden Parteien umgerechnet.

Ein Blick auf den Zähler sagt mir, dass ich nicht Einheiten verbraucht habe, sondern kWh, dass heißt ich habe 3000kWh verbraucht. Meine Frage ist jetzt, inwiefern darf der Vermieter die 2000 Einheiten „Eigenverbrauch“ auf mich als Mieter umlegen? Diese Wärme habe ich doch nicht wirklich genutzt!? Ok, ich weiß, dass die Heizung an sich auch Wärme produziert, aber muß ich dafür voll (geteilt mit dem OG) aufkommen? Gibt es hier Grenzen?

Danke für jede Hilfe

Jörg

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