Eilig!!!-Vergleich mit EX-Vermieter

7. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mimmi_maus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eilig!!!-Vergleich mit EX-Vermieter

Mein EX-Lebensgefährte und ich hatten eine Wohnung gemietet. Ich musste ausziehen, er kam in U-Haft. Mietkosten sind offen. Ich bin jetzt arbeitslos,bei mir ist eigentlich nichts zu holen. Habe mit meinem Ex-Vermieter jetzt einen Vergleich geschlossen. Diesen verminderten Betrag möchte er bar. Wie muss der Vertrag aussehen damit ich auf der sicheren Seite bin.Danke es ist eilig. Ich habe nur bis Dienstag Zeit.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)






Vergleich zwischen

... in ... - Vertragspartner zu 1) -

und

... in ... - Vertragspartner zu 2) -



§ 1

Die Vertragspartner vertreten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Mietschuld .................................... .

§ 2

Zur abschließenden Erledigung dieser Angelegenheit schließen die Parteien unter Aufrechterhaltung
ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen und damit jeweils ohne Anerkennung einer dahingehenden
Rechtspflicht und ohne präjudizierende Wirkung für zukünftige gleiche oder vergleichbare Fälle zur
Vermeidung eines Rechtsstreites folgenden Vergleich:

1. Die Vertragspartnerin zu 2) zahlt an den Vertragspartner zu 1) EUR ... , und zwar durch
Überweisung auf dessen Konto bei der ... Bank mit der Konto-Nr.: ... zu der BLZ ...

2. Diese Summe ist am ... fällig und ab diesem Zeitpunkt mit ... Zins p. a. zu verzinsen.

3. Der Vertragspartnerin zu 2) bleibt nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen Raten von EUR ...,
und zwar jeweils zum ... eines Monats zu zahlen, beginnend mit dem ...



4. Hat die Vertragspartnerin zu 2) durch Leistungen, die über die nach Abs. 3 erforderlichen Raten hinausgehen, bis zum ... EUR ... gezahlt,
verzichtet der Vertragspartner zu 1) auf den weitergehenden Betrag.
Die Vertragspartnerin zu 2) nimmt bereits jetzt diesen Verzicht an.

5. Kommt die Vertragspartnerin zu 2) über einen Zeitraum von mit einem Betrag in Rückstand, der der Höhe nach einem Ratenbetrag entspricht, wird sofort der gesamte Restbetrag fällig. Der Verzicht
gem. Abs. 4 entfällt.

6. Mit der vorstehenden Regelung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner aus der Angelegenheit gem. § 1 erledigt.

7. Jeder Vertragspartner trägt seine eigenen Kosten und Auslagen.


...................................................................................., den

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#2
 Von 
Mimmi_maus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hilft mir sehr. Danke für die prompte Hilfe. Gruß Mimi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mimmi_maus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Problem ist erledigt. Der Vermieter hat eine einmalige Zahlung von 2/3 der Mietschulden akzeptiert, die habe ich von meinen Eltern als Darlehen bekommen. Das war ihm lieber als gerichtlich monatlich einen Anspruch von 20 oder 50 € zu haben. Ich bin mir sicher uns beiden ist so gedient. Ich habe nur den Verdacht das das Finanzamt von ihm betrogen wird. Ob das gerecht ist, aber wer fragt mich ob es gerecht ist dass ich die Schulden meines Ex tragen muss. Ich habe gelernt: Überlegt gut bevor ihr unterschreibt und sei es auch den Mietvertrag. Die rosarote Wolke könnte platzen und dann.............

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