Hallo,
unterstütze eine Bekannte bei der Klärung Ihrer NK-Abrechnung.
Der VM stellt keine Kopien der zugrunde gelegten Rechnungen zur Verfügung, muss und wird aber Einsicht gewähren (in seiner Wohnung).
Ich begleite die Frau hin (der Mieterbund macht das nicht) und werde so gut wie möglich Rechnungsdaten, Liefertermine und Zeiträume notieren, damit der Mieterbund anschließend beraten kann, was nicht rechtmäßig auf die Mieterin umgelegt wurde.
Jetzt meine Frage:
Kann die Mieterin auch ein zweites oder mehrere Mal (bis zur Klärung) auf Einsicht bestehen.????
Eilige Frage: Wie oft muss VM Einsicht gewähren in Bezug auf NK?
20. Oktober 2006
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Frage vom 20. Oktober 2006 | 15:06
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3773x hilfreich)
Eilige Frage: Wie oft muss VM Einsicht gewähren in Bezug auf NK?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2006 | 15:39
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. sooft, bis alle fragen geklärt sind, und soweit einsichtnahme in die unterlagen dafür hilfreich / notwendig ist, würde ich sagen.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2006 | 15:51
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3773x hilfreich)
Hallo Blaubär,
das würde ich auch gerne annehmen, aber der Konjunktiv reicht mir leider nicht. Sollte nur eine einmalige Einsicht einforderbar sein, muss ich mich morgen früh ranhalten, deshalb meine Frage.
Grüße, Heike
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2006 | 15:59
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3773x hilfreich)
.....so muss leider jetzt schon los (Termin vorverlegt), freue mich aber trotzdem, wenn ich Montag noch ein paar Tipps erhalten kann.
Danke an Blaubär und alle anderen, die evtl. noch antworten.
Und jetzt?
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