Eilt! Rückzug vom Mietvertrag vor Einzug

13. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Eilt! Rückzug vom Mietvertrag vor Einzug

Hallo! Ich habe zusammen mit meinem Freund eine Wohnung zum 15.10. angemietet. Mietvertrag unter Dach und Fach, alles unterschrieben etc. Die Vermieterin hatte uns vor 2 Wochen zur Renovierung den Schlüssel ausgehändigt. In der Woche darauf ist von Handwerkern auch ein neuer Laminat-Parkettfußboden verlegt worden. Leider sind wir arbeitsbedingt nicht dazu gekommen zu streichen und wollten das hinterher machen und den Boden abkleben. Mit der Vermieterin war abgemacht, das wir dieses We einziehen und haben Freitag schon angefangen, eine Couch, die vom Vormieter noch drin war, und die wir ursprünglich behalten wollten in den Keller zu schaffen. Dabei ist leider ein Katscher in den Fußboden gekommen. Die Vermieterin hatte allerdings den Boden noch nicht abgenommen, daher konnten wir ursprünglich erst Samstag rein. Dies war jedoch ein Verständigungsproblem. Da nun aber ein Katscher im Boden ist, will sie direkt vom Mietvertrag zurücktreten. Nun stehen wir natürlich vor einem Problem. Ist das rechtens was sie macht? Darf sie deswegen zurücktreten? Zumal ich schon mit meiner Versicherung gesprochen habe, und diese den Schaden übernimmt. Sie sagt, sie sieht in zukunft probleme und das Vertrauensverhältnis sei gestört, daher möchte sie erst gar kein Mietverhältnis eingehen. Bitte um Hilfe!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

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#2
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S. Stimmt es, dass die Vermieterin unter diesen Umständen alle Kosten für unsere Wohnungssuche erstatten muss? Habe gelesen, dass sie bei ungerechtfertigtem Rücktritt die Kosten übernehmen muss. Oder ist das wirklich berechtigt?

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#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

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#4
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich, aber wenn sie doch unbedingt zurücktreten will? Außerdem ist das auch schon ein "toller" Start oder? Möchte nur wissen, was für Möglichkeiten wir haben.

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#5
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

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#6
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Also darf sie das gar nicht, nur weil ein Katscher im Boden ist? Nur das ichs weiß. Das beste ist, das mietverhältnis beginnt ab Montag. Jetzt will sie erstmal die Handwerker wieder holen und erstmal den Boden wieder in Ordnung bringen lassen, bevor wir reinkönnen. Das geht doch eigentlich auch nicht oder?

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#7
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ihr zieht zum 15.10. ein, basta.

Die Handwerker reparieren doch nur ein kleines Stück im Boden.
Sollte die VM euch daran hindern, einzuziehen, dann wird es für die Vermieterin sehr teuer.

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#9
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern teuer? Muss sie dann aufkommen für alles?

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Der Mietvertrag beginnt am 15.10. Wenn die Vermieterin die Mieter daran hindern sollte, einzuziehen, dann müßten die Mieter kurzerhand in ein Hotel, die Möbel müssen irgendwo untergestellt werden.
Die Vermieterin kann den Mietvertrag nicht einseitig auflösen. Die Versicherung vom Mieter zahlt ja die Kosten für die Behebung des Schadens. Selbst, wenn der Handwerker jetzt anfängt den Schaden im Boden zu beheben, der kann ja nicht allzu groß sein, kann man trotzdem schon einziehen.

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#11
 Von 
Sam82
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, habt mir echt weitergeholfen! :-)

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