Ein Raum im Keller verschlossen.

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)
Ein Raum im Keller verschlossen.

Hallo,
wir haben ein Haus gemietet.
Der Vermieter hat im Keller für sich einen Raum abgeschlossen.
In diesen Keller gelangt man aber NUR durch unsere Wohnung.
Ist der Vermieter dazu berechtigt, denn wenn er etwas aus diesem Raum benötigt, wie zum Beispiel Autoreifen etc. trägt er diese Sachen durch unsere Wohnung???

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



50 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1390x hilfreich)

Zitat (von *Sandra*):
Ist der Vermieter dazu berechtigt, denn wenn er etwas aus diesem Raum benötigt, wie zum Beispiel Autoreifen etc. trägt er diese Sachen durch unsere Wohnung???

Was ist denn dazu im Mietvertrag für dieses Haus vereinbart?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Nichts steht dort drin, dass er einen Raum für sich hat.
Des Weiteren steht dort 4 Kellertäume vermietet.
Es sind 5 Räume.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Hier weiss ich aber auch nicht, ob ein Heizungsraum "vermietet" werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Zitat:
Nichts steht dort drin, dass er einen Raum für sich hat.
Des Weiteren steht dort 4 Kellertäume vermietet.
Es sind 5 Räume.


Die Frage war deutlich klarer.
Mit der Antwort kann ich nichts anfangen.
Daher sage ich mal als bisheriges Fazit: Der Vermieter darf.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von *Sandra*):
Hier weiss ich aber auch nicht, ob ein Heizungsraum "vermietet" werden kann.

Klar kann er Bestandteil von einem Mietvertrag sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10571 Beiträge, 4677x hilfreich)

Bisher ist mir nicht klar, ob dieser Kellerraum mitvermietet wurde oder nicht. Denn ohne besondere Vereinbarung wird ein Mieter immer das ganze Haus mieten, wenn denn ein Einfamilienhaus vermietet wurde. Nur durch Angabe von 4 statt 5 Kellerräumen ändert sich daran meiner Meinung nach nichts. Da müsste also irgendwo explizit stehen, dass dieser Raum nicht mitvermietet wird. Ansonsten darf der Mieter davon ausgehen, dass das komplette Haus vermietet wurde.

Unabhängig davon darf der Vermieter ohne eure Zustimmung die Mietsache eh nicht betreten. Er kann also nicht mal eben vorbeikommen, um an seinen Raum zu gelangen. Selbst wenn er den also nicht mitvermietet hätte, müsste er ohne besondere Vereinbarung bei euch um Erlaubnis anfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Es steht nichts weiter im Mietvetrag.
Bei Kellerräume hat eine 4 eingetragen. Es sind aber 5 Räume.
Mündlich sagte er uns, dass er einen Raum für sich verschlossen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Zitat:
Es steht nichts weiter im Mietvetrag.

Natürlich ist im Mietvertrag die vermietete Mietsache irgendwie beschrieben.
Zitat:
wir haben ein Haus gemietet.


Steht dies auch so im Mietvertrag ? "das Haus" ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Es steht nichts weiter im Mietvetrag.

Natürlich ist im Mietvertrag die vermietete Mietsache irgendwie beschrieben.
Zitat:
wir haben ein Haus gemietet.


Steht dies auch so im Mietvertrag ? "das Haus" ??


Ja, er hat handschriftlich "Einfamilienhaus" eingetragen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Ist das so schwer verständlich zu schreiben oder ist das Absicht ?

IM Einfamilienhaus sagt nichts !!

Bitte den vollständigen Absatz !

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ist das so schwer verständlich zu schreiben oder ist das Absicht ?

IM Einfamilienhaus sagt nichts !!

Bitte den vollständigen Absatz !


Zitat:
1. folgende Wohnräume
a) zur Benutzung der Wohnung im _______ Geschoß

Neben dem Wort Geschoß hat er Einfamilienhaus eingetragen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Denn ohne besondere Vereinbarung wird ein Mieter immer das ganze Haus mieten,

Stimmt.

Nur scheint es die hier ja zu geben:
Zitat (von *Sandra*):
Des Weiteren steht dort 4 Kellertäume vermietet.




Zitat (von *Sandra*):
Zitat:
1. folgende ...

Naja,oder auch nicht.
Da steht nichts von "4 Kellertäume vermietet".

Aber vermutlich hat man mal wieder nicht die vollständige Klausel zitiert.



Also noch mal:
Die vollständige Klausel zitieren.
Die mit dem "4 Kellertäume vermietet" und die mit dem"Einfamilienhaus".
Alternativ den Vertrag einscannen und dann hier posten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Also wieder nur ein Teil.
Eigentlich sollte ich auch so knapp schreiben, damit es niemand versteht.

Jetzt wurde somit keinesfalls "das vollständige Einfamilienhaus" vermietet sondern aufgezählte Räume in einem Einfamilienhaus.
Genau dies hatte ich bereits vermutet.

Wenn man einen Sachverhalt so falsch wie oben schreibt, muss man sich nicht wundern, wenn die Antworten dann auch falsch sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

1. folgende Wohnräume
a) zur Benutzung der Wohnung im _______ Geschoss

Neben dem Wort Geschoss hat er manuell "Einfamilienhaus" eingetragen.

nächste Zeile:
5 Zimmer, 1 Küche, 1 Diele, 1Bad, 1Balkon/Terrasse,
___ Abstellraum, 4 Kellerraum

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

So wäre es am Anfang richtig gewesen.
Im Übrigen # 13 + schon im # 4.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
So wäre es am Anfang richtig gewesen.
Im Übrigen # 13 + schon im # 4.


Okay sorry.
Was bedeutet #13+ schon im #4?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3015x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
#13Antwort vom 2.11.2017 / 19:47


das sind die lfd. Antwortnummern!

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von *Sandra*):
Was bedeutet #13+ schon im #4?

Das sind die Nummern der Antworten



Zitat (von Spezi-2):
Jetzt wurde somit keinesfalls "das vollständige Einfamilienhaus" vermietet sondern aufgezählte Räume in einem Einfamilienhaus.

Würde ich auch so sehen.


Und deshalb beachten:
Er kann nach Terminvereinbarung mit euch da rein.
Terminvereinbarung sollte dann nicht nur bedeuten "am Tag X" sondern auch genaue Zeitspanne vereinbaren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Das Problem mit den Nummern ist, dass man die mobil nicht sieht.
Denke auch dass hier der 5te Kellerraum nicht mitvermietet ist und während der gesamten Mietvertrag verschlossen bleiben kann. Das dumme ist, dass die Vermieter fuer die Dauer der Mietzeit da nicht mehr dran kommt. ( 2x im Jahrzehnt waere wohl zumutbar, aber alle paar Monate faellt aus wegen ist nicht)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
2x im Jahrzehnt waere wohl zumutbar,

Angesichts der Tatsache das man das bereits bei / vor dem Vertragsschluss wusste, dürften da wohl deutlich kürzere Zeiträume berechtigt sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akkarin):
2x im Jahrzehnt waere wohl zumutbar,

Angesichts der Tatsache das man das bereits bei / vor dem Vertragsschluss wusste, dürften da wohl deutlich kürzere Zeiträume berechtigt sein.


Wie kann das der Vermieter beweisen...Schriftlich ist dazu nichts vereinbart worden.

Und entspricht auch nicht der üblichen Praxis bei Hausvermietung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir haben doch das Einfamilienhaus gemietet.
Der VM, um die 80 Jahre, hat dann wohl nochmal Einiges im vorgedruckten Vertrag angekreuzt/ausgefüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das Problem mit den Nummern ist, dass man die mobil nicht sieht.
Denke auch dass hier der 5te Kellerraum nicht mitvermietet ist und während der gesamten Mietvertrag verschlossen bleiben kann. Das dumme ist, dass die Vermieter fuer die Dauer der Mietzeit da nicht mehr dran kommt. ( 2x im Jahrzehnt waere wohl zumutbar, aber alle paar Monate faellt aus wegen ist nicht)



Super, Dankeschön.
Bin mit dem Handy online.

Noch etwas zu diesem 5. Kellerraum.
Dort sind nur Müllsachen deponiert.
Er schaute einmal in meiner Anwesenheit dort rein. 
Mir kam ein beißender Schimmelgeruch entgegen. 
Seit einiger Zeit riecht es dort durch die Tür immens nach Schimmel. Belüften können wir diesen Raum leider nicht, obwohl es dort ein Fenster gibt. 
Haben öfters schon Hustenreiz und der Verdacht ist naheliegend, dass es vom Schimmel kommen könnte.
Muss es dafür Sorge tragen, dass der Schimmel beseitigt wird?
Wir würden es gerne in Eigeninitiative machen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

Zitat:
Wir haben doch das Einfamilienhaus gemietet.


Nochmal das ist falsch.

Es wurden genau aufgezählte Räume in einem Einfamilienhaus gemietet.

Und wieso muss der Vermieter durch die Wohnung ?
Ist auch wieder falsch.

Der Vermieter darf einen Haustürschlüssel behalten um den nicht mitvermieteten Kellerraum zu betreten.
Offenbar gibt es auch noch einen Heizungskeller der auch nicht mitvermietet ist.

Alles andere ist Wunschdenken und wäre nur dann richtig, wenn das Einfamilienhaus vollständig vermietet worden wäre.

Gerade dies stimmt aber nicht. Tatsächlich sind nur genau aufgezählten Räume in einem Einfamilienhaus vermietet.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Wir haben doch das Einfamilienhaus gemietet.


Nochmal das ist falsch.

Und wieso muss der Vermieter durch die Wohnung ?
Ist auch wieder falsch.
Offenbar gibt es auch noch einen Heizungskeller der auch nicht mitvermietet ist.

Alles andere ist Wunschdenken und wäre nur dann richtig, wenn das Einfamilienhaus vollständig vermietet worden wäre.
[/b][/size][/u]


Es ist NICHT falsch, dass der Vermieter durch unsere Wohnung muss.
Muss er wohl.
Der Heizungskeller gehört zu den aufgezählten vier Räumen

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10571 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nochmal das ist falsch.
Wir kommst du darauf?
Zitat (von *Sandra*):
1. folgende Wohnräume
a) zur Benutzung der Wohnung im _______ Geschoss

Neben dem Wort Geschoss hat er manuell "Einfamilienhaus" eingetragen.

Es ist ganz eindeutig ein EInfamilienhaus vermietet worden, steht ja sogar explizit im Mietvertrag. Verwendet wurde nur ein Vordruck für Wohnungen und vermutlich meinete der Vermieter daher, er müsste auch die Felder zu den Räumen ausfüllen. Aber wenn er ganz eindeutig "Einfamilienhaus" auf den Vertrag schreibt, dann ist das auch so.

Ich vermute, aufgrund der etwas zerpflücktn Darstellung haben einige das relevante einfach überlesen. Für mich bleibt nur noch die Frage, ob dies hier
Zitat (von *Sandra*):
Mündlich sagte er uns, dass er einen Raum für sich verschlossen hat.
vor oder nach Abschluss des Mietvertrages geschehen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Zeitgleich bei Vertragsunterzeichnung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von *Sandra*):
In diesen Keller gelangt man aber NUR durch unsere Wohnung.
Ist der Vermieter dazu berechtigt, denn wenn er etwas aus diesem Raum benötigt, wie zum Beispiel Autoreifen etc. trägt er diese Sachen durch unsere Wohnung???


Es gibt wirklich nichts was es nicht gibt. Einfach ein Unding, dass der VM durch eine Mietwohnung latschen muss um evtl. sein Eigentum aus einem Keller zu holen. Ich kann mir schlecht vorstellen als M.eine derartige Vereinbarung mit einem VM zu treffen.
Dennoch, scheint so zu sein, ansonsten wäre dies einfach Hausfriedensbruch.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10571 Beiträge, 4677x hilfreich)

Zitat (von *Sandra*):
Zeitgleich bei Vertragsunterzeichnung.
Grummel, du machst es den Forenteilnehmern aber wirklich nicht leicht. Nachdem eure Unterschrift auf dem Vertrag war oder davor? WIe habt ihr bei dieser Ankündigung reagiert?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
*Sandra*
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akkarin):
2x im Jahrzehnt waere wohl zumutbar,

Angesichts der Tatsache das man das bereits bei / vor dem Vertragsschluss wusste, dürften da wohl deutlich kürzere Zeiträume berechtigt sein.


Kann alles sein.
Es wurde mündlich besprochen und Jeder kann diesen Zeitpunkt bzgl. verschlossenen Raum, wenn er ausschlaggebend sein sollte, dementieren.
Aussage gegen Aussage.

Es ist dort nur Sperrmüll mit Schimmel und Dreck.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.213 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12