Ein- oder Mehrfamilienhaus ? Kuendiguing usw. ...

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Ein- oder Mehrfamilienhaus ? Kuendiguing usw. ...

Es geht um ein Gutshaus, urspruenglich von _einer_ Familie bewohnt und fuer _eine_ Familie errichtet ...
==> Inzwischen wohnen aber 6 Parteien drin.

Nun koennte es mir vielleicht in der Zukunft einmal passen, das ganze als Ein- oder ZweiFamilienhaus zu werten ...
==> wegen der besseren KuendigungsMoeglichkeiten.

Wer legt fest, als was das Haus nun gilt ?

Die "Wohnungen" sind durch Tueren getrennt, die man einfach aufmachen koennte ...
==> dann waeren es 2 Etagen mit jeweils einer RiesenWohnung ... ... bzw. ein _einziges_ groesseres Haus.

Wie ist nun der Status ? Vermutlich wurde es nie "umgenutzt" oder so aehnlich ; falls doch: Wo koennte ich das pruefen ?



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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Gibt es da noch Baupläne ?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer legt fest, als was das Haus nun gilt? <hr size=1 noshade>


Im Zweifel der Richter, der über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nach § 573a BGB zu urteilen hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Hast du denn vor, auch selber drin zu wohnen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
==> Inzwischen wohnen aber 6 Parteien drin.

Wenn da sechs Parteien mit sechs Mietverträgen wohnen dann ist das ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen.
quote:
Nun koennte es mir vielleicht in der Zukunft einmal passen, das ganze als Ein- oder ZweiFamilienhaus zu werten ...
==> wegen der besseren KuendigungsMoeglichkeiten.

Dann könnte es dem Richter passen, dich mit einem Urteil auf die Grundlagen der rechtlichen Tatsachen zurückzuholen.

Blöde Idee.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Was ich mich frage: Kann das nicht zum Bumerang werden? Wenn man sagt, da gibt es Türen, die man 'einfach aufmachen könnte' d.h. Wohnungstüren die dem normalen Sicherheitsstandard einer solchen nicht entsprechen, ist das dann nicht ein Mangel der Mietsache?
Oder fällt das unter 'wie gesehen so gemietet'?

Ich kenne mich auf dem Gebiet des Mietrechts nicht aus. Aber wenn sechs Mietverträge über unabhängige Wohneinheiten bestehen, wüsste ich nicht warum man von etwas Anderem als sechs Wohneinheiten ausgehen sollte.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#6
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Naja: Es sind richtig dicke Status-Tueren aus massivem Holz. Wenn die Tuer zu ist, dann ist zu, kein Mangel.

Bauplaene existieren keine mehr, auch nicht im Stadtarchiv.

Die Sache ist doch so: Von der Anlage her eindeutig ein _Ein_Familienhaus, aber etwas groesser.
==> Zu DDR-Zeiten wurde es, wegen WohnungsMangel, zweckentfremdet ... und mehrere "Wohnungen" wurden draus gemacht; dazu eignete es sich auch relatig gut, wegen des vielen Platzes ... und wegen der vielen Tueren ...

Trotzdem koennte es doch immer noch eine Ein-Familienhaus sein ... ;
==> wenn man bspw. in einer Wohnung jedes Zimmer einzeln ver mietet ("WG") ... gilt doch auch nicht gleich jedes der Zimmer als "Wohnung" ... ...

Also: Welche Verordnung gibt es, nach der das beurteilt wird ?

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#8
 Von 
Mietrechthilfe
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 45x hilfreich)

quote:
Wie ist nun der Status ?

So wie im MV vereinbart.

Beispiel EG: Wohnung xxxxx m² mit xxxx Zimmern
OG: Wohnung xxxxx m² mit xxxx Zimmern

Das wäre ein klassisches Zweifamilienhaus.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Nach Euren Theorien muesste dann ja
==> jedes Objekt, das von mehreren Familien bewohnt wird
==> automatisch zum Mehrfamilienhaus mutieren ... ? !

Ihr wuerdet auch fertigbringen, bei einem Einfamilienhaus in jedes Zimmer eine Dusche mit WC einzubauen ...
==> und das dann zum 10-Familienhaus zu erklaeren.

Irgend einen behoerdlichen Vorgang muss es doch geben, der definiert, wie die Sache ist.
Aehnlich wie bei
==> der Umnutzung von Wohn-Raum zu Gewerbe,
==> oder wie bei der Aufteilung von Mehrfamilinehaeusern in EigentumsWohnungen.

Da wechselt jedesmal bei der Behoerde der Status ... ; gibts das nicht auch mit den X-Familien-Haeusern ?

Naja: Werde mal, wenn ihr es nicht wisst, bei den Aemtern danach fragen.






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#11
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Naja: _Wer_ hier "Bloedsinn" redet ... werden wir erstmal noch sehen ... .

Dass Du von "Entmietung" redest weist Dich erstmal, von der Wortwahl her,
==> als vermutlichen Sympathisanten der Mieterschaft aus.






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#12
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
als vermutlichen Sympathisanten der Mieterschaft aus.

Ich hoffe, Deine Mieterschaft liest hier mit.
Die werden sich kringelig lachen.

Ich persönlich freue mich daher immer auf einen neuen Beitrag von Dir.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Klar, so sehen eure Beitraege aus: Selber Mieter, und daher an der anderen Front.
==> Zahlen muesst Ihr aber trotzdem ... und zwar an jemanden wie mich (grins) ... . Wenns euch nicht gefaellt, dann koennt Ihr ja immerhin auswandern ... bspw. nach Alaska: Dort kriegt man wohl heute noch Land kostenlos zugeteilt ... und hat als Nachbarn u.a.menschenfressende Braunbaeren.



Aber das vermieten gafaellt mir trotz solchen wie euch, denn: Bei 20% MietBanausen, die nicht zahlen wollen, hat man von 5 _einen_ dabei.
==> Mit dem probiert man, aus sportlichen Gruenden, die Moeglichkeiten durch.

Wenn man ihn dann los ist... kommen wieder neue Bewerber, davon wieder 20 % Banausen.
==> Rein mathematisch nun aber insgesamt nur noch 20% von 20% ... .

Das macht nach dem 2. Versuch nur noch 4 % an MietnomadenRisiko usw. .

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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Mietrechthilfe
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 45x hilfreich)

quote:
... Schweiz (ne Spass, bloss nicht), hier dürfen Vermieter jederzeit grundlos eine fristgerechte Kündigung aussprechen.

Mit welcher Frist denn ?

quote:
Mit dem probiert man, aus sportlichen Gruenden, die Moeglichkeiten durch.

Du meinst, auch wenn es nichts bringt, Hauptsache man bleibt in Übung.

quote:
Das nenn ich mal Vermieterparadies

In Belgien wird jeder MV immer auf 9 Jahre geschlossen. Will der Mieter früher raus geht das nur mit goodwill des VM und einer entsprechenden Ablöse.

Wenn die EU das Mietrecht einigermaßen angleichen will, (daran wird gearbeitet), wird sich Deutschland und der Mieterbund warm anziehen müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

@florian3xy: Ich halte mich gern an Gesetze. Manche Mieter aber nicht:
==> Sie verstecken sich bloss hinter welchen.

@Mietrechtshilfe: Warum solls nix bringen ? Theoretisch kuendigt man, mit Begruendung es waere ein Einfamilienhaus.

Dann kommen die Mieter und wollen behaupten, es waere ein Mehrfamilienhaus ... ...
==> und stuetzen sich bspw. auf die Argumente der GesinnungsArgumentierer hier ...

Wie weit kommen die damit wohl ?



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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dann kommen die Mieter und wollen behaupten, es waere ein Mehrfamilienhaus ... ...
==> und stuetzen sich bspw. auf die Argumente der GesinnungsArgumentierer hier ...
Wie weit kommen die damit wohl ?

von Koenig Arthur am 05.02.2013 11:05 <hr size=1 noshade>


Bisher gibt es hier nur einen "GesinnungsArgumentierer"...

Wie so oft gilt auch hier: ein Blick ins Gesetz verbessert die Rechtskenntnis.

Die Kriterien des § 573a Abs. 1 BGB (Erleichterte Kündigung) sind:
- eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude und
- nicht mehr als zwei Wohnungen
Nun mag man sich in Einzelfällen lange darüber streiten, ob eine Wohnung vorliegt oder nicht. Die Antwort wird man aber nicht bei irgendwelchen Ämtern finden. Was auch immer in grauer Vorzeit irgendwann mal irgendwo festgehalten wurde, ist irrelevant. Es geht um tatsächliche Verhältnisse.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
als vermutlichen Sympathisanten der Mieterschaft aus.


Niedlich. Wann endlich kapiert es auch der letzte Eigentümer, welcher vermietet, dass er vermieten muss, da er ansonsten die Hütte nicht halten kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mietrechthilfe
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 45x hilfreich)

quote:
Wann endlich kapiert es auch der letzte Eigentümer, welcher vermietet, dass er vermieten muss, da er ansonsten die Hütte nicht halten kann.

Was ist mit denen die ein pures EFH haben ohne Einliegerwohnung ?

Nochmals: wo ist die Quelle dieser Behauptung?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

@meri: "Der letzte Eigentuemer ..." ... : Ist nicht mein Problem, dass die Mehrheit des Volkes 1989/1990 fuer PrivatEigentum an Wohnungen usw. gestimmt hat.

==> Man haette sich auch anders entscehiden koennen.


Wem das nicht gefaellt, der muss halt ueber Revolution nachdenken - aber nur insoweit das nicht strafbar ist; koennte sein, dass das verfassungsfeindlich waere.

===================
Im Moment kann man eine "Huette" auch ganz gut ohne Mieter halten ... speziell ohne solche Mieter
==> die meinen, das Haus waere ihre
==> und die denken, dass man ca. sowas wie deren Hausmeister waere.



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