Guten Tag zusammen,
ich bin Mitte März in ein Appartement gezogen, welches in einem im Umbau befindlichen Haus liegt. Eventuelle Emissionen die durch den Umbau entstehen sind zu dulden und ist so im Mietvertrag verankert. So weit kein Problem, wenn der Umbau nicht immer noch nicht abgeschlossen wäre.
Laut Mietvertrag soll ich bis Ende Juni einen Balkon bekommen. Der wurde vor 2 Wochen gebaut, aber seitdem ist nichts mehr passiert. Es steht immer noch das Gerüst um den Balkon und der Vermieter lässt stattdessen an einem anderen Objekt gegenüber arbeiten. Andere Parteien im Haus haben nicht mal einen Griff an der Balkontür (wurde aus Sicherheitsgründen entfernt, was bei mir vergessen wurde) und können somit gar nicht raus. Es wurde uns auch noch nicht mittgeteilt, dass der Balkon benutzbar ist.
Kurz nach dem Einzug wollte ich über Vodafone Internet anmelden, was laut Verfügbarkeitscheck auch kein Problem hätte sein sollen. Durch den Umbau des Hauses (ein Teil des alten Gebäudekomplexes wurde für Wohnungen umgebaut und bekam neuen Eingang + Hausnummer) ist aber leider keine der Wohnungen an das Kabel- oder Telefonnetz angeschlossen. Es gibt Dosen in der Wohnung (die mich haben vermuten lassen, dass es kein Problem ist), aber da führen nur Kabel in den Keller und liegen brach. Auf Nachfrage sagte man mir, dass ich mich gedulden soll, da man sowas ja nicht mal eben machen kann.
Als Nächstes wäre da der Fahrradkeller, der mir auch laut Mietvertrag zusteht. Der Keller ist im Prinzip nur verputzter Rohbau und keiner der Räume ist als Fahrradkeller ersichtlich und bietet auch keine Möglichkeiten sein Fahrrad abzuschließen.
Dann fehlt immer noch eine Hausnummer (wir behelfen uns gegenseitig mit Zetteln im Eingang), der Keller soll mal kostenlose Abteile bekommen, die aber "keine Priorität" haben und an der Eingangstür liegt eine Palette als Stufe, um sich nicht zu verletzen. Und ganz abgesehen davon sieht der Hinterhof durch den Bau extrem chaotisch aus.
Wie lange kann sich der Vermieter Zeit lassen? Wie steht es damit, dass er plötzlich Arbeitskraft auf ein leeres Objekt abzieht, obwohl das bewohnte noch nicht fertig ist? Was muss man hier dulden und was kann ich tun - vor Allem in Bezug auf die oben erwähnten Punkte? Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass beide Seiten einen Kündigungsverzicht für 18 Monate im Mietvertrag haben.
Danke für jeden Hinweis
-- Editiert von fb430090-86 am 23.06.2021 10:32
-- Editiert von fb430090-86 am 23.06.2021 10:33
-- Editiert von fb430090-86 am 23.06.2021 10:33
Ein paar Fragen zu meiner aktuellen Situation (Mietvertrag, Vermieter, Rechte und Pflichten)
23. Juni 2021
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2021 | 10:31
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Ein paar Fragen zu meiner aktuellen Situation (Mietvertrag, Vermieter, Rechte und Pflichten)
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2021 | 12:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatkeiner der Räume ist als Fahrradkeller ersichtlich und bietet auch keine Möglichkeiten sein Fahrrad abzuschließen. :
Das ist auch nicht deren Aufgabe. Dafür gibt ein Konzept namens "Farradschloss".
Zitatist so im Mietvertrag verankert. :
Dann müsste man mal als erstes den Wortlaut dieser Verankerung kennen.
#2
Antwort vom 23. Juni 2021 | 12:17
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatDas ist auch nicht deren Aufgabe. Dafür gibt ein Konzept namens "Farradschloss". :
Das ist mir schon bewusst. Aber was bringt ein Schloss ohne Möglichkeit der Festbindung? Wie gesagt, nackte Räume.
ZitatDann müsste man mal als erstes den Wortlaut dieser Verankerung kennen. :
Gerne:
"Dem Mieter ist bekannt, dass sich das Objekt noch in der Fertigstellung befindet und es ggf. bis Oktober 2021 zu Baustellen bedingten Emissionen kommen kann. Diese Emissionen stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar."
"Des Weiteren wurde der Mieter darauf hingewiesen, dass sich die Umgebung in der baulichen Revitalisierung befindet, so dass es zukünftig auch zu Emissionen durch Baustellen kommen kann, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Diese Emissionen stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar."
"Voraussichtlich werden die Balkone bis zum Mietbeginn nicht fertiggestellt sein. Die Fertigstellung wird voraussichtlich bis zum 30.06.2021 erfolgen. Dieser Umstand berechtigt den Mieter innerhalb der o.g. Frist nicht zur Mietminderung."
Der 2. Absatz ist interessant, denn soweit ich weiß gehören dem Vermieter auch die von ihm erwähnten umliegenden Gebäude.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Juni 2021 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Zumindest so lange, bis die Arbeiten abgeschlossen sind.ZitatWie lange kann sich der Vermieter Zeit lassen? :
Das kann durchaus in der Reihenfolge der beauftragten Arbeiten/Gewerke begründet sein.ZitatWie steht es damit, dass er plötzlich Arbeitskraft auf ein leeres Objekt abzieht, obwohl das bewohnte noch nicht fertig ist? :
Da dir bei Abschluss des Mietvertrages bewusst war, dass das Haus und nicht nur dieses, umgebaut wird, wirst du das aufgezählte dulden müssen.
Nach dem Zitat aus dem MV in #2 hast du mE keine Handhabe in Richtung Mietminderung.
Noch ist nicht Ende Juni (wegen des Balkons). Selbst eine Verzögerung dürfte nicht zur Mietminderung berechtigen. Der 30.6. ist kein Fixtermin, sondern die voraussichtliche Fertigstellung.
Du wohnst in einem Sanierungsgebiet.
Dein Vermieter nennt die Umgebung sogar *Revitalisierung*... also wohl Wiederbelebungsgebiet.
Der Vorteil dürfte hoffentlich die günstige Miete sein...
#4
Antwort vom 23. Juni 2021 | 13:17
Von
Status: Schüler (403 Beiträge, 60x hilfreich)
ZitatDie Fertigstellung wird voraussichtlich bis zum 30.06.2021 erfolgen :
Voraussichtlich = kann auch später werden
ZitatDer Keller ist im Prinzip nur verputzter Rohbau und keiner der Räume ist als Fahrradkeller ersichtlich und bietet auch keine Möglichkeiten sein Fahrrad abzuschließen :
Ein Fahrradkeller ist normalerweise auch nur ein Raum, in dem die Fahrräder stehen können. Nicht mehr. Vielleicht ist der Vermieter damit einverstanden, dass du selbst eine Befestigung montieren (lassen) darfst, um deinen Drahtesel zu sichern.
Ansonsten scheint das noch ein halber Rohbau zu sein, der Kellerausbau hat ja noch nicht mal begonnen.
Du kannst den Vermieter fragen, welcher Raum der Fahrradkeller ist, und dein Fahrrad dort hinstellen.
#5
Antwort vom 23. Juni 2021 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie gesagt, nackte Räume. :
Auf mehr hat man auch keinen Anspruch. Irgendwelche Befestigungsmöglichkeiten muss der Vermieter nicht anbieten.
ZitatWie lange kann sich der Vermieter Zeit lassen? :
So lange wie er benötigt, unter Berücksichtigung der Tatsache das die Bautätigkeiten im Rahmen des üblichen ablaufen.
ZitatWie steht es damit, dass er plötzlich Arbeitskraft auf ein leeres Objekt abzieht, obwohl das bewohnte noch nicht fertig ist? :
Dem Bauherren obliegt die Einteilung der Arbeitskräfte, da haben Mieter kein Mitsprecherecht.
ZitatAuf Nachfrage sagte man mir, dass ich mich gedulden soll, da man sowas ja nicht mal eben machen kann. :
Stimmt, aber wenn man schon vermietet, dann sollten die Kabel schon entsprechend angeschlossen sein oder der Anschluss unmittelbar bevorstehen.
Da würde ich mal schriftlich anmahnen, erfragen woran es liegt das die Kabel immer noch nicht angeschlossen sind. Und das man gedenkt diesbezüglich ab dem nächsten Monat Ersatzvornahmen unter Verrechnung mit der Miete vorzunehmen.
Und das man über eine Mietminderung nachdenkt, falls der Balkon zum genannten Termin 30.06.2021 nicht nutzbar wäre.
#6
Antwort vom 23. Juni 2021 | 13:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatDa dir bei Abschluss des Mietvertrages bewusst war, dass das Haus und nicht nur dieses, umgebaut wird, wirst du das aufgezählte dulden müssen. :
Tatsächlich nicht, dass dem Vermieter auch die anderen Objekte gehören habe ich erst vor Kurzem erfahren.
ZitatDer Vorteil dürfte hoffentlich die günstige Miete sein... :
Auch das nicht, knapp 14 € pro m² kalt, in Bochum Mitte. Schon extrem teuer.
ZitatSo lange wie er benötigt, unter Berücksichtigung der Tatsache das die Bautätigkeiten im Rahmen des üblichen ablaufen. :
Was bedeutet das im Klartext? Was wird denn als üblich angesehen?
ZitatUnd das man gedenkt diesbezüglich ab dem nächsten Monat Ersatzvornahmen unter Verrechnung mit der Miete vorzunehmen. :
Wie sähe sowas aus? Den Anschluss habe ich schon Anfang April bemängelt.
Hier läuft einiges unrund und alle anderen Mieter sind mindestens genauso genervt wie ich. Alles dauert ewig, teilweise arbeitet man gar nicht. Uns kommt es so vor als hätte man ein paar Leute einziehen lassen, natürlich mit Kündigungsverzicht, damit Geld rein kommt um weitermachen zu können. Es wohnen jetzt 6 von 16 Parteien hier und die anderen Appartements werden nicht mal mehr angeboten.
Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter machen kann was er will.
-- Editiert von fb430090-86 am 23.06.2021 13:28
#7
Antwort vom 23. Juni 2021 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatTatsächlich nicht, :
Aber sicher doch, das steht doch im unterschriebenen Mietvertrag.
Wie will man denn das begründen?
ZitatWas wird denn als üblich angesehen? :
Das ist immer eine Einzelfallprüfung. Aber solche Revitalisierungsprojekte gehen zwischen 2-5 Jahren. In der Nachbarschaft haben wir eines, das geht jetzt sogar schon ins 7 Jahr.
Dazu kommen derzeit noch Faktoren aus der Richtung "höhere Gewalt" wie Baustoffmangel in einigen Bereichen.
ZitatEs kann doch nicht sein, dass der Vermieter machen kann was er will. :
Kann er nicht, aber sein Spielraum ist sehr groß wenn er sich nicht allzu dumm anstellt.
ZitatWie sähe sowas aus? :
Die Frage habe ich nicht verstanden.
#8
Antwort vom 23. Juni 2021 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Dürfte nicht relevant sein.Zitatdass dem Vermieter auch die anderen Objekte gehören habe ich erst vor Kurzem erfahren. :
Kommt drauf an, wofür.ZitatWas wird denn als üblich angesehen? :
Du wirst nicht ernsthaft von einem Forum wissen wollen, wie lange dein Vermieter üblicherweise brauchen darf.
Bis er fertig ist. Oder hat er die Verzögerung schuldhaft zu verantworten? Davon ist hier nichts erkennbar.
Macht er wohl auch nicht. Doch was willst du eigentlich erreichen?ZitatEs kann doch nicht sein, dass der Vermieter machen kann was er will. :
Könnte dem ganzen Projekt auch die Pandemie ordentlich den Plan verhagelt haben?
Von Einzug Mitte März bis jetzt---Nun ja, ewig war das wohl nicht. Was hat der denn überhaupt in dieser Zeit am Haus gemacht?ZitatAlles dauert ewig, teilweise arbeitet man gar nicht. :
Bisher geht es dir um die Nutzung des Balkons, dessen Fertigstellung voraussichtlich zum 30.6. terminiert wurde. Da kann sich durchaus seit Mietvertrag noch was verschoben haben. Die Fertigstellung und mangelfrei-Abnahme muss vermutlich auch noch erfolgen, bevor das Gerüst dort wegkommt. Da ist oft *still-ruht-der-See*, weil nur auf Abnahme gewartet wird.
Ein Keller, in dem man sein Fahrrad nicht sicher anschließen kann, dürfte nicht zur Mietminderung berechtigen. Eine Klingel oder Hausnummer ebenso nicht. Wohin bekommst du und die anderen Mieter jetzt die Post?
Kurz nach Einzug war das wohl auch dir richtige Antwort. Vodafone kommt dann erst nach Anschluss des gesamten Hauses.ZitatAuf Nachfrage sagte man mir, dass ich mich gedulden soll, da man sowas ja nicht mal eben machen kann. :
Du kannst ja gern die Miete mindern, vermutlich wird der Vermieter nicht sofort harte Geschütze auffahren gegen dich.
Aber schneller gehts deswegen auch nicht.
Und jetzt?
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